Pflegegeld anteilig für Monate der Pflegebedürftigkeit im Jahr

Ich habe eine Frage für Verhinderungspflege.

Das Internet ist voll gestopft mit Informationen zum Pflegegeld.

Aber eine Info habe ich nicht gefunden:

Kann man den Betrag für Verhinderungspflege von 1.612€ (ggf. plus anteilig Kurzzeitpflege) grundsätzlich auch dann beanspruchen, wenn das Pflegegeld erst seit dem 15. Juni gezahlt wird?

Oder hat man dann nur Anspruch auf anteilig 7,5 Monate (1.612€ / 12 * 7,5 = 1007,50€)?

Hallo,
in der Leistungsbeschreibung heißt es „…je Kalenderjahr“ - guckst Du hier - https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege und wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, dann war es egal, ob in dem Kalenderjahr durchgehend ein Pflegegrad vorlag oder dieser erst im ´Laufe des Jahres zuerkannt wurde. Ich meine 1612,00 € gilt.
Gruss
Czauderna

Hallo Guenter,

vielen Dank für deine Antwort.

Mmmhh.
Das würde bedeuten, wenn man ab dem 31.12. Pflegegeld bekommt und die Vorpflegezeit bis zu diesem Datum erreicht ist, hat man für einen einzigen Tag Anspruch auf den vollen Betrag für Leistung für Verhinderungspflege.

Na klar müsste man plausibel erklären, wie an einem einzigen Tag Kosten für Verhinderungspflege von 1.612€ entstanden sind. Aber rein theoretisch müsste man grundsätzlich Anspruch haben.
Merkwürdige deutsche Gesetzte.

Merkste was?

Bei einer entsprechenden Formulierung betreffend Berechnung des Höchstbetrags pro rata temporis höre ich Dich vor dem inneren Ohr bereits laut quaken: Bürokratiiee! Bürokratiieee! oder (wahlweise) Kaine Ahnunk von ainfache Sprak oda wie die schaise hais ham die ja!