ich habe da mal ein Frage an Euch und hoffe das Ihr mir vielleicht weiterhelfen können.
Seit April ist meine Schwägerin mit Ihren sechs Kindern 500 km weit abgehauen, mein Bruder hat seine beiden wieder nach einer Woche bekommen und seit dem wohnt er mit seinen beiden Kindern bei mir. Da ich nun die Tagesbetreuung der beiden Jungs übernehme 2 und 4 haben mich schon verschiedene Leute darauf angesprochen das mir so eine Art Pfelgegeld zusteht! können Sie mir sagen ob dies zutrifft? vielen Dank schonmal!
Hallo,
dein Bruder kann beim Jugendamt einen Antrag stellen, dass ihm eine Tagesmutter bezahlt wird. Dies ist allerdings einkommensabhängig (vom Einkommen deines Bruders). Ich weiß auch nicht, ob das bezahlt wird, wenn die Tagesmutter eine Verwandte ist. Einfach mal beim örtlichen Jugendamt anrufen und nachfragen!
Gruß
Nelly
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