PflegeGeld ins ausland

Hallo.
Meine Vater ist die Krankheit Alzheimer diagnostiziert worden.
Nun ist er am Bett „gefesselt“ und wird sich warscheinlich nicht mehr so erholen das er aus dem Bett weg kann.
Er lebt im portugal und bezieht deutsche Rente und hat ein Anrecht auf Pflege in Deutschland
Meine Frage. Hat er ein Anrecht auf pflegegeld auch wenn er in Portugal lebt und dort bleibt?
Würde mich sehr freuen, wenn ihr mir bei der sache behilflich sein können.
Gruß Carlos

Hallo, ist er noch in der deutschen GKV mit Pflegeversicherung versichert ?
Dann hat er Anspruch auf Pflegegeld aufgrund der EU-Rechtsprechung.
Aber: die GKV ist nicht verpflichtet, zur Begutachtung nach Portugal zu fliegen.
Erkundige Dich bei seiner deutschen GKV, ob sie das regeln können.

Viel Glück

Barmer

Er bezieht nur deutsche Rente.
Er lebt Zeit 20 ja in Portugal und ist auch portugiesischen stattsangeoehrig.
Vor 4 ungefähr hat er aufgehört Pflegeversicherung zu zahlen, allerdings auf ansage der Pflegeversicherung.
Ich weiss das er pflegeanspruch in Deutschland. Hat.
Nur das Problem ist das er Transport unfähig ist.
Deshalb meine Frage nach pflegegeld im portugal.
Wäre für die Versicherung ein viertel der kosten hier in Portugal.
Also ein Vorteil für die Versicherung.
Noch eine Frage. Hat er ein Anspruch auf überführen kosten nach Deutschland?
Danke in voraus und hoffe das ich mich verständlich mache.

Hallo,
du könntest anrufen bei der Krankenkasse, über die er pflegeversichert war.
Die sind - meiner Erfahrung mit diesen Dingen nach - sehr freundlich auskunftsbereit und wären die nicht auch zuständig, wenn ihr Pflegegeld beantragt?

Man muss sich durchtelefonieren, bis man den richtigen Ansprechpartner gefunden hat, so gelingt es mir jedenfalls immer, solche Fragen zu klären.

Das sollte zu klären sein! Viel Erfolg!

Zahira

Hallo,

bezieht er neben der Rente aus Deutschland auch eine portugisische Rente?

Werden ihnm von der dt. Rente Beiträge zu Krankenversicherung abgezogen (direkt von der Rentenversicherung)?

Zahlt er Beiträge zur Krankenversicherung an eine dt. Krankenkasse?

Gruß
RHW