Hallo !
Angenommen : Ein älterer Mann und seine Ehefrau haben beide - jeder für sich - die Pflegestufe 1 vom Medizinischen Dienst bestätigt bekommen.
Da der Mann im Staatsdienst gearbeitet hat, erhält er einen Teil des Pflegegeldes von der Krankenkasse und einen anderen Teil von der Personaldienststelle des Landes.
Angenommen : Die Ehefrau war immer selbstständig und hat nicht „geklebt“( in die Rentenkasse eingezahlt ) - und hat somit nur eine Minimalrente ( um die 100 Euro)…was aber durch die „guten Rentenbezüge“ des Ehemannes ausgeglichen wird …
DIe Ehefrau hat auch Pflegestufe 1 - angenommen : die Krankenkasse will auch hier nur den halben Satz zahlen - den anderen soll auch die Personaldienststelle des Landes beisteuern…die sich aber weigert, weil die Ehefrau eine Rente bekommt ( häääää?)…
Angenommen : Endeffekt …das ganze dauert nun schon Monate …die Ehefrau hat noch keine müde Mark gesehen …
Angenommen : Die Behörden ( Krankenkasse - schiebt das auf die Dienststelle und umgekehrt …) - Keiner will zuständig sein …zu Lasten der alten, kränklichen Leute !
Könnt Ihr Licht ins Dunkel bringen ?
Auf welchen Grundlagen ( gesetzlicher Dings ) könnte sich das ganze stützen ?
Ich dachte immer, das die Krankenkassen das Pflegegeld zahlen müssen!
Wo soll man da ansetzen ? Wie könnte man argumentieren ?
Gibt es eine übergeordnete Stelle bei solchen Personal-und Verwaltungsstellen eines Landes ?
Ich danke Euch für Eure Postings