Pflegegeld - Institutionen streiten sich um Zahlungspflicht

Hallo !

Angenommen : Ein älterer Mann und seine Ehefrau haben beide - jeder für sich - die Pflegestufe 1 vom Medizinischen Dienst bestätigt bekommen.

Da der Mann im Staatsdienst gearbeitet hat, erhält er einen Teil des Pflegegeldes von der Krankenkasse und einen anderen Teil von der Personaldienststelle des Landes.

Angenommen : Die Ehefrau war immer selbstständig und hat nicht „geklebt“( in  die Rentenkasse eingezahlt ) - und hat somit nur eine Minimalrente ( um die 100 Euro)…was aber durch die „guten Rentenbezüge“ des Ehemannes ausgeglichen wird …

DIe Ehefrau hat auch Pflegestufe 1 - angenommen : die Krankenkasse will auch hier nur den halben Satz zahlen - den anderen soll auch die Personaldienststelle des Landes beisteuern…die sich aber weigert, weil die Ehefrau eine Rente bekommt ( häääää?)…

Angenommen : Endeffekt …das ganze dauert nun schon Monate …die Ehefrau hat noch keine müde Mark gesehen …

Angenommen : Die Behörden ( Krankenkasse - schiebt das auf die Dienststelle und umgekehrt …) - Keiner will zuständig sein …zu Lasten der alten, kränklichen Leute !

Könnt Ihr Licht ins Dunkel bringen ?

Auf welchen Grundlagen ( gesetzlicher Dings ) könnte sich das ganze stützen ?
Ich dachte immer, das die Krankenkassen das Pflegegeld zahlen müssen!
Wo soll man da ansetzen ? Wie könnte man argumentieren ?
Gibt es eine übergeordnete Stelle bei solchen Personal-und Verwaltungsstellen eines Landes ?

Ich danke Euch für Eure Postings

Hallo,

Hallo !

Angenommen : Ein älterer Mann und seine Ehefrau haben beide -
jeder für sich - die Pflegestufe 1 vom Medizinischen Dienst
bestätigt bekommen.

Da der Mann im Staatsdienst gearbeitet hat, erhält er einen
Teil des Pflegegeldes von der Krankenkasse und einen anderen
Teil von der Personaldienststelle des Landes.

Dies ist nur dann der Fall wenn der Mann Beamter war.
Dann zahlt die Beihilfestelle 70 % des Pflegegeldes und die PKV 30 %.

Angenommen : Die Ehefrau war immer selbstständig und hat nicht
„geklebt“( in  die Rentenkasse eingezahlt ) - und hat somit
nur eine Minimalrente ( um die 100 Euro)…was aber durch die
„guten Rentenbezüge“ des Ehemannes ausgeglichen wird …

Dazu ein paar Fragen:

Wie alt ist die Ehefrau ?
Ist die Ehefrau in der PKV oder in der GKV
und seit wann ?
Wenn sie in der GKV ist, als freiwilliges Mitglied oder als Pflichtmitglied ?

DIe Ehefrau hat auch Pflegestufe 1 - angenommen : die
Krankenkasse will auch hier nur den halben Satz zahlen - den
anderen soll auch die Personaldienststelle des Landes
beisteuern…die sich aber weigert, weil die Ehefrau eine
Rente bekommt ( häääää?)…

Bitte erst meine Fragen beantworten, dann gehts weiter.

Gruß Merger

Die Ehefrau war immer bei dem Ehemann mitversichert ( Familienversicherung ) .

Die Ehefrau war immer bei dem Ehemann mitversichert (
Familienversicherung ) .

Deine Informationen sind falsch.

Bitte noch einmal nachdenken!

Entweder ist der Mann Beamter und PKV versichert dann beteiligt sich die Beihilfestelle an dem Pflegegeld.
In diesem Fall ist aber keine Familienversicherung möglich, denn so etwas gibt es in der PKV nicht. Dann müsste die Frau einen eigenständigen Vertrag in der PKV haben.

Alternativ ist der Mann in der GKV versichert.
Dann beteiligt sich aber die Beihilfe nicht an den Kosten der Pflege.

Gruß Merger

Ergänzung
Hallo,

die Frau könnte dem laienhaften Anschein nach über die PKV des Mannes mitversichert sein. Faktisch wäre dies rechtlich betrachtet natürlich ein eigenständiger Vertrag.

Gruß
vdmaster

Ich bin auch verwirrt !

Das ist schon richtig wie ich es beschreibe… der Mann WAR Beamter und ist früher ausgeschieden ( Vorruhestand - Pension ) und hat danach wohl „normal“ in eine Job dazuverdient …Zuerst war eben diese Dienststelle des Landes für Ihn zuständig und danach die Knappschaft „Bahn-See“ ( mit denen telefoniere ich auch immer ) …

Bei der Ehefrau war das wohl so …das sie „selbständig“ das meiste Geld „so“ ( hust) verdient hat …nur wenige Ersatzzeiten mit Minimaleinkommen versichert war ( immer saison/monatsweise - deshalb die gubbelige Rente - und wirklich immer familienversichert war …

Angenommen : Was mich jetzt am meisten verwirrt - wieso spielt plötzlich diese Rente bei dem Pflegegeld eine Rolle ?

Die Pflegestufe ist unzweifelhaft festgestellt …

Puhhhh - ich danke für die Antworten !

Ahaaaaa !

Danke !

Hallo leolade,

wenn Du nicht auf meine Fragen antwortest, kann ich dir nicht weiterhelfen.

Wie ist die Frau versichert ???

Hallo,
solange gegenüber dem Land/Bund ein Beihilfeanspruch besteht und der Betroffene Mitglied einer GKV-Kasse ist, zahlt die GKV-Kasse nur die Hälfte des Pflegegeldes, die andere Hälfte trägt die Beihilfestelle. Meines Wissens nach gilt dies aber nur für eigene Beihilfeansprüche, also nicht für abgeleitete Ansprüche, wie sie z.B. eine Ehefrau
durch ihren Ehemann hat. Wenn sich demnach die Ehefrau von der Beihilfestelle bescheinigen lässt, dass sie keinen eigenen Beihilfeanspruch hat sondern nur einen abgeleitetenden dann muss meines Erachtens nach die Kasse für die Ehefrau die volle Pflegegeldleistung zahlen.
Gruss
Czauderna

1 Like

Hallo,

Hallo,

die Frau könnte dem laienhaften Anschein nach über die PKV des
Mannes mitversichert sein. Faktisch wäre dies rechtlich
betrachtet natürlich ein eigenständiger Vertrag.

wäre möglich.

Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass die Frau in der GKV als freiwilliges Mitglied versichert ist und das hälftige Einkommen des Mannes bei der Berechnung des Beitrages berücksichtigt wurde.

Gruß
vdmaster

Gruß Merger

Doch sogar mit Erklärung - sie war und ist familienversichert in der GKV !

Ich danke Dir für das nachhaken …vielleicht kommt so Licht ins Dunkel !

Ahhhh super ! Ich danke Ihnen !

Es wird immer verwirrender.

Doch sogar mit Erklärung - sie war und ist familienversichert
in der GKV !

Nach diesem Text zu urteilen, müsste der Mann auch in der GKV versichert sein.

Also noch einmal:

War der Mann im öffentlichen Dienst als Beamter oder als Angestellter tätig ?
Und dieser Mann ist ebenfalls in der GKV krankenversichert ?

Wenn Du nicht alle gestellten Fragen beantwortest, kommen wir nicht weiter.

Dann ist für mich hier auch Schluss!

Gruß Merger

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Hallo,

Also noch einmal:

War der Mann im öffentlichen Dienst als Beamter oder als
Angestellter tätig ?
Und dieser Mann ist ebenfalls in der GKV krankenversichert ?

Wenn Du nicht alle gestellten Fragen beantwortest, kommen wir
nicht weiter.

er/sie/es hat doch schon alles geschrieben, und zwar hier http://w-w-w.ms/a5ebsj

Das ist schon richtig wie ich es beschreibe… der Mann WAR Beamter und ist früher ausgeschieden ( Vorruhestand - Pension ) und hat danach wohl „normal“ in eine Job dazuverdient … Zuerst war eben diese Dienststelle des Landes für Ihn zuständig und danach die Knappschaft „Bahn-See“ ( mit denen telefoniere ich auch immer ) …

Bei der Ehefrau war das wohl so …das sie „selbständig“ das meiste Geld „so“ ( hust) verdient hat …nur wenige Ersatzzeiten mit Minimaleinkommen versichert war ( immer saison/monatsweise - deshalb die gubbelige Rente - und wirklich immer familienversichert war

Das mit „immer familienversichert“ kann nicht richtig sein bei einer PKV des Mannes während seiner Beamtenzeit, aber danach auf jeden Fall.

Gruß
Christa

Hallo,

Entweder ist der Mann Beamter und PKV versichert dann
beteiligt sich die Beihilfestelle an dem Pflegegeld.

Alternativ ist der Mann in der GKV versichert.
Dann beteiligt sich aber die Beihilfe nicht an den Kosten der
Pflege.

ich weiß nicht mit Sicherhheit, dass die letzte Aussage falsch ist, aber ich könnte es mir vorstellen.

Ich bin in der GKV freiwililg versichert, bin aber trotzdem beihilfeberechtigt (ich glaube, 50%, ich hab’s bisher nicht in Anspruch genommen). Die Beihilfeberechtigung ist doch nicht an einer Mitgliedschaft in der PKV gebunden. D. h., wenn ich nicht wüsste, wohin mit dem Geld, könnte ich mich auch ohne KV-Karte behandeln lassen und die Hälfte der Rechnung begleichen, die andere von der Beihilfestelle anfordern. Ob das mit der Pflegeversicherung anders läuft, weiß ich allerdings nicht.

Gruß
Christa

Hallo Christa,

Hallo,

Also noch einmal:

War der Mann im öffentlichen Dienst als Beamter oder als
Angestellter tätig ?
Und dieser Mann ist ebenfalls in der GKV krankenversichert ?

Wenn Du nicht alle gestellten Fragen beantwortest, kommen wir
nicht weiter.

er/sie/es hat doch schon alles geschrieben, und zwar hier
http://w-w-w.ms/a5ebsj

Nein - hier passt einiges nicht zusammen.

Bezüglich deines Links möchte ich folgendes hervorheben:

Da der Mann im Staatsdienst gearbeitet hat, erhält er einen Teil des Pflegegeldes
von der Krankenkasse und einen anderen Teil von der Personaldienststelle des Landes.

Die Personaldienststelle des Landes zahlt nichts zum Pflegegeld hinzu.

Die einzigste Möglichkeit wäre, wenn es sich um einen Beamten handeln würde und dann teilen sich die Beiträge zur Pflegeversicherung die PKV und die Beihilfe.

Allerdings wird hier ständig von einer Familienversicherung geschrieben und dies ist bei einer PKV nicht möglich.

Das ist schon richtig wie ich es beschreibe… der Mann WAR
Beamter und ist früher ausgeschieden
( Vorruhestand - Pension
) und hat danach wohl „normal“ in eine Job dazuverdient …
Zuerst war eben diese Dienststelle des Landes für Ihn
zuständig und danach die Knappschaft „Bahn-See“ ( mit denen
telefoniere ich auch immer ) …

hm… ist dein 2-Nick Leonade - oder wie soll f ich jetzt diesen obigen Text verstehen ?

Wenn der Beamte als beihilfeberechtigter in der PKV versichert ist, hat er mit einer Knappschaft Bahn-See nichts im geringsten zu tun.

Bei der Ehefrau war das wohl so …das sie „selbständig“ das
meiste Geld „so“ ( hust) verdient hat …nur wenige
Ersatzzeiten mit Minimaleinkommen versichert war ( immer
saison/monatsweise - deshalb die gubbelige Rente - und
wirklich immer familienversichert war

Und dann wäre sie entweder in der PKV mit eigenem Vertrag versichert,
oder in der Krankenversicherung der Rentner als freiwillige Versicherte.

Das mit „immer familienversichert“ kann nicht richtig sein bei
einer PKV des Mannes während seiner Beamtenzeit, aber danach
auf jeden Fall.

Wie soll sich denn ein Beamter der in den Ruhestand versetzt wird noch anders versichern können ?

Gruß
Christa

Es passt hier gar nichts - und mit deinen Texten machst Du es noch viel verwirrender.

Gruß Merger

Hallo Christ,

Hallo,

Entweder ist der Mann Beamter und PKV versichert dann
beteiligt sich die Beihilfestelle an dem Pflegegeld.

Alternativ ist der Mann in der GKV versichert.
Dann beteiligt sich aber die Beihilfe nicht an den Kosten der
Pflege.

ich weiß nicht mit Sicherhheit, dass die letzte Aussage falsch
ist, aber ich könnte es mir vorstellen.

Nein - ist nicht falsch.

Dies würde nur zutreffen wenn es sich um den Beihilfeberechtigten selbst handelt.

In dem geschilderten Fall, geht es aber um die Ehefrau des Beihilfeberechtigten.

Ich bin in der GKV freiwililg versichert, bin aber trotzdem
beihilfeberechtigt (ich glaube, 50%, ich hab’s bisher nicht in
Anspruch genommen). Die Beihilfeberechtigung ist doch nicht an
einer Mitgliedschaft in der PKV gebunden.

dies bedeutet also, Du bist Beamtin und in der GKV freiwillig versichert.

D. h., wenn ich

nicht wüsste, wohin mit dem Geld, könnte ich mich auch ohne
KV-Karte behandeln lassen und die Hälfte der Rechnung
begleichen, die andere von der Beihilfestelle anfordern.

Ja - du hast dann die Wahl entweder die Kosten über die Beihilfe oder über die GKV einzureichen.

Ob
das mit der Pflegeversicherung anders läuft, weiß ich
allerdings nicht.

siehe oben - es handelt sich hier nicht um den Beihilfeberechtigten.

Gruß
Christa

Gruß Merger