Pflegegeld nach Ende der Pflegschaft einklagen?

Hallo,

hoffe ich bin hier richtig :wink:

Es geht darum, ob es möglich wäre das Pflegegeld nachträglich als Pflegekind einzuklagen, da die Pflegemutter das Geld hauptsächlich für sich als für den zu Pflegenden ausgegeben hatte.

Falls mehr Anhaltspunkte gebraucht werden um antworten zu können, einfach fragen :wink:

Danke schon mal im Voraus!!

Hallo !

Das ist schwierig bis unmöglich,denn „nicht für das Pflegekind verwendet“ , wie sollte das geschehen sein ?
Das Kind müsste dann ja verhungert und auf der Straße gelebt haben.

Es hat doch aber sicher im Haushalt gewohnt,gegessen,bekam Kleidung,die Wäsche gemacht und,und,und…
Das ist das,was mit dem Pflegegeld ausgeglichen werden soll,der Mehrbedarf für diesen Unterhalt in der Pflegefamilie.

Das Pflegekind selbst bekommt doch davon nichts selbst,außer einem Taschengeld etwa,genau wie dort womöglich vorh. leibliche Kinder.

MfG
duck313

Guten Tag,
nun es geht darum, dass eine Pflegemutter einen Haufen Geld bekommt ab einem gewissen Alter. Aber das Kind von diesem rießen Betrag gerade mal das Kindergeld erhalten hat und sich davon ernähren musste,wie auch die allgemeinen Lebenserhaltungskosten selbst zu tragen hatte und das mit 184€… und das ist ja wohl nicht Sinn und Zweck des Pflegegeldes, dass sich die Pflegemutter davon Channel Produkte kauft oder sich jeden Tag ein neues Päckchen zuschicken lässt mit neuer Kleidung oder Schuhen. Deswegen war meine Frage, wenn das Kind dafür einen Zeugen hat, ob das ehemalige Pflegekind, dieses Geld irgendwie rückwirkend einklagen könnte.

LG Becky