Pflegegeld/ Pflegestufe, was ist der Unterschied?

Guten Tag,

mein Vater ist seit einem längeren Krankenhausaufenthalt auf Hilfe angewiesen. Dreimal am Tag kommt eine Schwester und gibt ihm seine Medikamente und sein Insulin. Die Schwestern richten außerdem auch die Medikamente vor. Den Rest mache ich. Also, ich putze, koche, wasche und versorge ihn mit Lebensmitteln. Außerdem bringe ich ihn zu den Arztterminen, Fußpflege, Optiker etc. und bearbeite seine Rechnungen und Versicherungskram. Jetzt habe ich einen Pflegegeldantrag von der Versicherung bekommen mit dem ich jetzt Pflegegeld beantragen kann.
Jetzt meine Frage, mein Vater wird auf keinen Fall eine Pflegestufe bekommen, da er sich selbst waschen und anziehen sowie essen und sowas selbständig kann. Nur anstrengende Arbeiten wie Putzen und kochen sowie Dinge die Konzentartion erforden gehen eben nicht mehr. Er kann auch kein Autofahren und nicht alleine das Haus verlassen. Bekommt man Pflegegeld nur wenn man eine Pflegestufe bekommt? Was sollte ich unbedingt beim Beantragen beachten? Steht meinem Vater denn sonst noch eine Hilfe zu?

Bei der Beschreibung bekommt der Vater Pflegestufe 1. Den Antrag unbedingt stellen, da ggf. die Ablehnung ggf gegenüber dem Finanzamt als Grund für Sonderausgaben /Unterstüzung Eltern usw dienen kann.
Ferner bei der Stadt einen Antrag auf Grundsicehrungsrente stellen.
Gruß Tom, Beamter

Hallo,

Bekommt man Pflegegeld nur wenn man eine Pflegestufe bekommt?

Ja. Da wie beschrieben keine Hilfe im Bereich der Grundpflege benötigt, kommt vielleicht noch Pflegestufe 0 in Frage. Aber was die genau leistet, weiß vielleicht die zuständige Pflegekasse besser.

Was sollte ich unbedingt beim Beantragen beachten?

Man sollte sich vorher genau informieren, was überhaupt als Pflge anerkannt wird und wieviel Zeit dafür ggfs. angesetzt wird. Aber da Anziehen, Waschen etc. alles selbst erledigt werden können, wäre ein Antrag eigentlich sinnlos. Denn es müssen täglich mindestens 90 Minuten, davon 46 für die Grundpflege aufgewandt werden. Und ganau diese 46 min wendet man ja eben nicht auf.
Ansonsten könnte man mal in die Richtlinien schauen, die zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit vom MDK angewandt werden müssen:
http://www.mds-ev.org/media/pdf/BRi_Pflege_090608.pdf

Steht meinem Vater denn sonst noch eine Hilfe zu?

Kommt drauf an. Ist er schon (Alters-)Rentner? Falls nicht vielleicht Erwerbsunfähigkeits- oder Grundsicherungsrente beantragen. Daneben fallen mir nur noch Sachen ein, die ohnehin jedem zustehen, der die jeweiligen Bedingungen erfüllt. Also vielleicht Wohngeld und solche Sachen.

Grüße