Pflegegeld un Sozialhilfe

Hallo. Zwei Fragen zum Pflegegeld habe ich.

A. Angenommen jemand bezieht Erwerbsminderungsrente und aufstockende Sozialhilfe. Nun möchte derjenige auch Pflegegeld beantragen (Rollstuhlfahrer ) und die Pflege über die Verhinderungspflege abrechnen, so daß er sein normales Pflegegeld behalten kann, wird das dann beim Sozialamt angerechnet?

B. Wenn die pflegende Person auch aufstockende Sozialhilfe erhält und nicht mit dem zu Pflegenden zusammen lebt, und diese die Verhinderungspflegegelder für die Pflege erhält, wird ihr das angerechnet?

Danke im voraus.

" Wird Pflegegeld auf Bürgergeld angerechnet?

Die Frage ist, ob Pflegegeld auf das Bürgergeld, auf den Regelsatz, angerechnet wird, ob sich also der Anspruch auf Bürgergeld um das Pflegegeld mindert.

Die Antwort erschließt sich aus dem Sinn und Zweck des Pflegegeldes. Das Pflegegeld i dient der Sicherstellung der Pflege und nicht der Sicherung des Lebensunterhalts, wie das Bürgergeld. Pflegegeld und Bürgergeld haben also unterschiedliche Zielrichtungen, decken unterschiedliche Bedarfe. Aus diesem Grunde darf eine Anrechnung des Pflegegeldes auf das Bürgergeld nicht erfolgen."

Hervorhebung durch mich, Quelle:

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Hallo,
ich meine, die Frage ist hier nicht, ob das Pflegegeld für den oder die zu Pflegende als Einkommen gewertet wird, vielmehr sehe ich ehe die Frage ob weitergeleitetes Pflegegeld an die Pflegeperson für diese als Einkommen zählt.
Wenn es sich dabei um Angehörige handelt, gilt dieses Pflegegeld so lange nicht als Einkommen, solange die Pflege nicht gewerbsmäßig erfolgt.
Bei anderen Personen kann das durchaus anders gewertet werden - siehe auch dazu das -
https://www.mittendrin-koeln.de/beratung/beratungsthemen/detail/pflegegeld-darf-nicht-als-einkommen-auf-grundsicherung-oder-andere-leistungen-angerechnet-werden
Gruss
Czauderna

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Hallo,

Frage A: Die Rechtsgrundlage für die von @987 zu Recht vertretene Nichtanrechenbarkeit von Pflegegeld auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung findet sich in § 83 Abs. 1 SGB XII:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__83.html
auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung anzuwenden gem. § 43 Abs. 1 SGB XII:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__43.html

Es ist offensichtlich, daß die Grundsicherung und das Pflegegeld zwei völlig verschiedenen Zwecken dienen.
&tschüß

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