Guten Tag,
Mann A wird von Tochter (Person B) und Schwiegersohn in spe (Person C) gepflegt. Mann A erhält Pflegegeld, das er teilweise an die familären Pfleger weitergibt.
Person C ist bisher arbeitslos (nach Studium) und möchte einen Minijob auf 400 Euro-Basis annehmen.
Zählt das Geld, das Person C vom Zu-Pflegendem A erhält (max. 117 Euro, da auch die Tochter etwas Geld erhält) als Einkommen oder gar als weitere Geringfügige Beschäftigung?
Falls ja, was ist die Folge?
Die Pflegezeit der Person A liegt unter 14 Stunden in der Woche, die Krankenkasse teilt Person C mit die Pflegetätigkeit gilt als nicht rentenversicherungspflichtig.
Vielen Dank.