Pflegegeld / Verhinderungspflege

Liebe/-r Experte/-in,

Abstrakt gehaltener Fall (wie von wer-weiss-was.de gefordert):

Rentner bekommt Pflegegeld (Stufe II)

Nun soll wieder eine Verhinderungspflege starten (28 Tage, Jahreshöchstgrenze; Urlaub der sonst tätigen Pflegekraft)

Jetzt die Fragen:

  1. Fall:
    Angenommen ein Bezieher von ALG I oder II übernimmt diese Verhinderungspflege und erhält dafür 1.500 € (für diese 28 Tage)

Sind diese 1.500 € für diesen ALG-Bezieher anrechnungsfrei?
Oder wird dieses Einkommen vom Arbeitsamt / Jobcenter wie normales Einkommen gewertet?
Was würde dem ALG-Bezieher übrigbleiben? Alles oder nur der Rest nach Anrechnung?

  1. Fall:
    Angenommen ein Gastwirt (selbstständig!) übernimmt diese Verhinderungspflege und erhält dafür 1.500 € (für diese 28 Tage)

Sind diese 1.500 € für diesen Selbstständigen anrechnungsfrei?
Oder wird dieses Einkommen vom Finanzamt wie normales Einkommen gewertet?
Was würde dem Selbstständigen übrigbleiben? Alles oder nur der Rest nach Anrechnung?
Kann er die Gaststätte dennoch weiterführen, denn er ist ja nicht den ganzen Tag mit der Verhinderungspflege beschäftigt? Er macht ja seinen Betrieb nicht für 28 Tage wegen der Verhinderungspflege zu!

Hoffentlich gibt es detaillierte Informationen, die weiterhelfen!

Danke im Voraus für die Antwort

Hallo,
1.Fall:
Leider muss ein Hartz4 Empfänger sein Einkommen, wenn es über sein Konto geht, in vollem Umfang angeben und es wir auch voll angerechnet, die ersten 100 Euro sind frei von den 1400 gehen prozentual nach Staffelung die Beiträge ab, viel bleibt da leider nicht übrig und er bekommt aufgrund der Höhe im draufolgenden Monat keine Zahlung.
Da die Krankenkasse die Zahlung unbar vornimmt ist es also schwierig dies zu umgehen.
2. Fall

Liebe/-r Experte/-in,

Abstrakt gehaltener Fall (wie von wer-weiss-was.de gefordert):

Rentner bekommt Pflegegeld (Stufe II)

Nun soll wieder eine Verhinderungspflege starten (28 Tage,
Jahreshöchstgrenze; Urlaub der sonst tätigen Pflegekraft)

Jetzt die Fragen:

  1. Fall:
    Angenommen ein Bezieher von ALG I oder II übernimmt diese
    Verhinderungspflege und erhält dafür 1.500 € (für diese 28
    Tage)

Sind diese 1.500 € für diesen ALG-Bezieher anrechnungsfrei?
Oder wird dieses Einkommen vom Arbeitsamt / Jobcenter wie
normales Einkommen gewertet?
Was würde dem ALG-Bezieher übrigbleiben? Alles oder nur der
Rest nach Anrechnung?

  1. Fall:

Der Gastwirt übernimmt nur die vom MDK vorgegeben Stunden, daher braucht er nicht zu schließen.
Für denjenigen der Jemanden pflegt ist das zu erhaltene Pflegegeld immer Einkommen und ab 400 Euro steuerpflichtig.
Allerdings hätte der Gastwirt es über seinen Steuerberater einfacher die Verhinderungspflege über das Jahr zuverteilen.

Die Krankenkasse meldet dieses Einkommen übrings am Ende des Jahres automatisch dem Finanzamt.
Sind Sie sich sicher das der Pflegende wirklich 1500.- Euro für 28 Tage erhält?
Mir erscheint das sehr hoch, meine Mutter hat auch Pflegestufe 2 und mir wurde gesagt, dass normale Pflegegeld läuft nur weiter in der Zeit.

Herzlichen Gruß Gaby

nderungspflege und erhält dafür 1.500 € (für diese 28

Tage)

Sind diese 1.500 € für diesen Selbstständigen anrechnungsfrei?
Oder wird dieses Einkommen vom Finanzamt wie normales
Einkommen gewertet?
Was würde dem Selbstständigen übrigbleiben? Alles oder nur der
Rest nach Anrechnung?
Kann er die Gaststätte dennoch weiterführen, denn er ist ja
nicht den ganzen Tag mit der Verhinderungspflege beschäftigt?
Er macht ja seinen Betrieb nicht für 28 Tage wegen der
Verhinderungspflege zu!

Hoffentlich gibt es detaillierte Informationen, die
weiterhelfen!

Danke im Voraus für die Antwort