Pflegegeld von erben zurückzahlen

Hallo! Über kurz oder lang wird ein Vater versterben, der seit 2003 Pflegeleistungen (Stufe I, Stufe II ist beantragt) erhält. Als Erbe ist ein Sohn vorhanden, der den Vater, zusammen mit einem Pflegedienst, pflegt. Nun hat im privaten Kreis ein Rechtspfleger gesagt, dass diese Leistungen vom Staat zurückgefordert werden können, sollte der Sohn das Erbe nicht ablehnen. An Erbmasse ist jedoch nichts vorhanden, lediglich ein paar ältere Möbel und ca. € 500,-- Bargeld.
Ist die Aussage des Rechtspflegers so richtig?
Sollte das Erbe abgelehnt werden?
Vielen Dank!

zusammen mit einem Pflegedienst, pflegt. Nun hat im privaten
Kreis ein Rechtspfleger gesagt, dass diese Leistungen vom
Staat zurückgefordert werden können,

Sollten hier die Leistungen der Pflegepflichtvericherung gemeint sein, halte ich die Aussage für ein Gerücht. Hierbei handelt es sich um Leistungen einer beitragsfinanzierten Versicherung, die kann man nicht mir nichts, dir nichts zurückfordern.

Ist die Aussage des Rechtspflegers so richtig?

Dazu müßte man wissen, welche Leistungen er gemeint hat.

Hallo,

ein Rechtspfleger sollte in der Lage sein, die entsprechende Rechtsquelle zu nennen.

Gruß Merger

Gemeint waren die Leistungen aus der Pflegeversicherung, d. h. Pflegestufe I ab 2005 zzgl. die z. Z. beantragte Pfelgestufe II.

Entschuldigung, Pflegestufe I ab 2003!!

Der Rechtspfleger sollte sich sein Lehrgeld zurückzahlen lassen. Das Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherng ist das Äquivalent für die Pflegesachleistung und im Todesfall der Gepflegten nicht rückforderungsfähig.

Gruß

Ev22853

Vielen Dank für die Antworten!

Hallo paulahermann,
ich denke die Antworten die Du erhalten hast sind richtig, denn ich glaube das Rückzahlen ist nur bei Sozialhilfeleistungen aus Steuergelder möglich und nicht von Leistungen wofür man ja bezahlkt hat. Wenn der Sozzialhilfeempfänger (wie auch bei Hartz IV)also ein Vermögen in seinem Besitz nicht angibt und so den Staat (also uns alle !!) um das Sozialgeld prellt, dann kann das Amt die Summe dieses Geldes von ihm und auch von Erben zurückverlangen. Daher ist es für Erben immer besser man hift seinen "in Not"geratenen Eltern :smile:

Dazu muss der Staat, das Amt, aber erst an solches Wissen kommen. Leider gibt es aber neidige Verwandte oder Bekannte, die dieses dem Amt ja melden können. Dann wird sicherlich genauer recherchiert :smile:
Ist ja auch im Sinne der anderen Mitbürger, die ja ihre Steuern dazu hergeben :smile:

Liebe Grüße von
Guruji

Hallo Guruji,
vielen Dank für Deine Antwort! Hier waren keine Sozial- sondern Pflegeleistungen im Gespräch; als Erbmasse, wie gesagt, lediglich ca. € 500, d. h. konkret, auch die Beerdigungskosten würden von den verbliebenen Angehörigen, also „Erben“, selbst getragen. Die Pflegeleistungen sind ja ein kleiner Ausgleich für eine altersbedingte Behinderung und man zahlt auch schließlich in die Pflegekasse ein. Würden die Erben dann rückwirkend zur Kasse gebeten, verstünde man die Welt nicht mehr!
Da hat der Rechtspfleger aber gründlich daneben gegriffen mit seiner Behauptung!
Nochmals vielen Dank, liebe Grüße
paulahermann

Hallo paulahermann,
nun ist der Vater ja anscheinend zu Hause und ein Pflegefall.
Da bekommt ja entweder der Pflegedinst aus der Pflegeversicherung ganz schön Geld, oder der Sohn, der aber dann weniger, wenn e selbst pflegt.
Muss evtl. der Vater in ein Pflegeheim, dann ist natürlich
1.) die Rente weg und
2.) das Pflegegeld.
All dies kassiert erst einmal die Pflegeanstalt.
Nun kommt es noch auf den Differenzbetrag an der dann noch übrig ist zu bezahlen. Dazu werden ja alle Vermögensanteile (auch Haus- und Grundbesitz des zu Pflegenden, sowie andere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Aktien und Wertpapieren usw.) zu 1) und 2) addiert.

Und dieser Differenzbetrag muss nun - und hier auch wieder mit Abzügen von den Kindern übernommen werden. Was da aber noch zu zahlen ist ist serh wen9ig, und für jeden ohne Gehammere leistbar :smile:

Also keine Sorge !

Und wenn was nachweislich vorhanden wäre, dann bitte in Gold umtauschen, denn das weis ja kein Amt :smile:
Dieses lässt sich genauso leicht wie Geld „noch mit der warmen Hand geben“ :smile:

Dann musss auch keine Schenkungssteuer bezahlt werden :smile:
Der Staat schröpft uns Bürger ja sowieso schon über Gebühr :smile:

Gruß
Guruji

Hallo Guruji,
genauso liegt der Fall. Aber wie es aussieht, wird der Vater bis zu seinem Tod zu Hause gepflegt, zum einen vom Pflegedienst und zum anderen vom Sohn. Umso grotesker wäre es, wenn der Sohn dann im Erbfall die Pflegeleistungen zurückzuzahlen hätte.
Vielen Dank für Deine ausführlichen Antworten,
liebe Grüße
paulahermann