Hallo, es gibt Tagesmütter, die für die Pflege eines Kindes Geld erhalten. Dafür gibt es auch pauschalierte Betriebsausgaben, die gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden können (früher irgendwann mal DM 580 bei Wochenpflege/ganztags). Wo liegen diese Pauschbeträge jetzt? Könnte man das Ganze (wenn jemand mehrere Kinder betreut, gewerblich machen, wenn ja mit EÜ-Rechnung?) Danke im Voraus
Hallo Armin,
ich habe hier einen interessanten Artikel gefunden, der anscheinend eine gute Übersicht bietet:
http://www.wigwam.de/infoecke/rundbriefe_18.htm
Gruß
Peter
Genial, Danke
Hallo Peter,
der Artikel ist echt super! Danke!