Pflegeheim für nur 1 Lebenspartner

Folgende Situation:

Ein Ehepaar, beide über 80, beide 100 & schwerbehindert leben noch alleine in einer Mietwohnung. Die Frau ist erhält nur eine sehr geringe Rente. Der Mann hatte vor 2,5 Jahren einen Schlaganfall, ist seitdem linkseitig stark eingeschränkt. Jetzt kommt noch ein Bandscheibenvorfall mit Nervenstörungen dazu, die das ohnehin eingeschränkte Bein betreffen.

Was ist, wenn sich das so verschlechtert, dass er nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung verbleiben könnte, er also in eine Pflegeheim käme und sie, zwar auch nicht mehr die gesündeste, sich weigern würde, mit dorthin zu gehen?

Sie könnte die gemeinsame Wohnung nicht alleine finanzieren und seine Rente würde für die Pflege genommen werden. Könnte man sie zwingen mit ihm in die Einrichtung zu gehen, da sie sich ja nicht selbst finanzieren könnte und Behilfe benötigen würde? Es wäre ja eine Doppelfinanzierung, da auch seine Rente wohl kaum ausreichen würde, das Heim zu finanzieren und bei ihr eben Hilfe zum Lebensunterhalt. Andererseits käme es wiederum günstiger, da ein Platz im Heim definitiv teurer wäre, als das, was zugezahlt würde.

Hallo,
keiner kann gezwungen werden, in ein Pflegeheim zu gehen. Es kann auch nur ein Partner ins Heim gehen. „Voraussetzung“ ist, dass man einen Antrag auf Pflegegeld gestellt hat und auch welches bezieht. Sonst kann man die Kosten nicht bestreiten. Wenn die Renten nicht langen, kann man Sozialhilfe beantragen. Auch Wohngeld kann man im Pflegeheim bekommen.
Eigentlich wäre es schade, wenn Eheleute dadurch getrennt werden. Wenn beide krank und pflegebdürftig sind, sollten beide in das Heim gehen.
Wenn man einen Betreuer hat, kann er mit Einverständnis auch einen Heimplatz beantragen.

Krümel54

Hallo,

Was ist, wenn sich das so verschlechtert, dass er nicht mehr
in der gemeinsamen Wohnung verbleiben könnte, er also in eine
Pflegeheim käme und sie, zwar auch nicht mehr die gesündeste,
sich weigern würde, mit dorthin zu gehen?

Dem fiktiven Ehepaar würde ich folgendes sagen:

Grundsätzlich kann natürlich der eine Partner ins Heim gehen. Der andere - wenn dann das Einkommen fehlt - würde durch die Sozialkasse aufgegangen. Aber dann lebt das Ehepaar getrennt. Außerdem ist es, wenn beide bereits anfällig sind, eine Frage der Zeit, dass beide im Heim landen.

Mit dem Wissen, wie schwer das in so einer Situation fällt, würde ich dem fiktiven Ehepaar aber einen ganz anderen Weg vorschlagen:

Warten, bis es gar nicht mehr anders geht, ist ganz schlecht! Das ist so ziemlich das Blödeste, was man machen kann. Dann nämlich ist die Entscheidung, in ein Heim / eine Pflegeeinrichtung oder eine andere altersgerechte Wohnform zu gehen nur noch Zwang. 10 Schritte weg vorm Friedhof. Scheiße, nur negativ, aufgrund des Drucks meist recht weit weg von wirklicher Selbstbestimmung.

Das paradoxe daran: Die Betroffenen wollen sich ihre vermeintliche Selbstbestimmung so lange als möglich erhalten - was dann zwangsläufig dazu führt, dass sie sie verlieren, nämlich dann, wenn die gesundheitliche Situation akut schlimmer wird.

Warum also nicht rechtzeitig sich nach einer geeigneten Einrichtung umsehen. Das kann - je nach Pflegebedarf auch eine Wohnform sein und muss keine Pflegeeinrichtung sein. Es gibt inzwischen schon recht pfiffige Konzepte. Aber da muss man sich rechtzeitig drum bemühen - und nicht erst dann, wenn beide Pflegestufe 3+ sind. Denn dann ist es mit der Selbstbestimmung nicht mehr viel bestellt, weil dann der äußere Zwang / die Notwendigkeit mehr bestimmt und dann ratzfatz nach dem Schlaganfall oder dem Oberschenkelhalsbruch ganz fix was gefunden werden muss.

LG Petra