Pflegeheim - Kann das erwachsene Kind im Elternhaus wohnen bleiben?

Folgende Situation:
Eine an Demenz erkrankte Person lebt mit ihrer Tochter in einem Einfamilienhaus, welches der demenzerkrankten Person gehört. Da die Pflege der demenzerkrankten Person im häuslichen Umfeld unzumutbar wird, steht die Überlegung im Raum, die erkrankte Person in ein Pflegeheim zu geben.
Folgende Frage:
Vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung des Pflegeplatzes im Pflegeheim; kann die Tochter ohne weiteres Zutun im elterlichen Haus (welches ja der demenzerkrankten Person gehört) wohnen bleiben, wenn die Pflegeheimkosten gedeckt sind?
Müssen hierzu rechtliche, notarielle oder anderweitige Schritte unternommen werden, um einen Verbleib der Tochter im elterlichen Haus zu ermöglichen?

Zur Information: Die Tochter ist bereits seit 8 Jahren im elterlichen Haus wohnhaft gemeldet.

Welche Anlaufstelle ist für solcherlei Fragen die beste Informationsquelle? Anwalt, Pflegeheim…?

Wenn die Voraussetzungen für Geschäftsfähigkeit z.B. die Einwilligungsfähjgkeit demenzbedingt weggefallen sind, sollte das Amtsgericht/Vormundschaftsgericht eine Betreuung einrichten. Betreuung ist gegliedert in verschiedene Aufgabenkreise, die auch von einem oder von je verschiedenen Betreuern abgedeckt werden. Zu diesen Aufgabenkreisen zählen. Z.B. die Vermorgenssorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht, Verfügungen über den Nachrichtenverkehr usw. sind alles eigene Aufgabenkreise.
Man kann mit einem formlosen Brief ans Amtsgericht eine Betreuung anregen und sich gleich selber als Betreuer vorschlagen. Das Gericht wird sich aber seine eigenen Gedanken machen.
Je nach Konstellation kann das ganze eine verdammt stressige Chose werden.

Hallo,

Folgende Situation:
Eine an Demenz erkrankte Person lebt mit ihrer Tochter in einem Einfamilienhaus, welches der demenzerkrankten Person gehört. Da die Pflege der demenzerkrankten Person im häuslichen Umfeld unzumutbar wird, steht die Überlegung im Raum, die erkrankte Person in ein Pflegeheim zu geben.
Folgende Frage:
Vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung des Pflegeplatzes im Pflegeheim; kann die Tochter ohne weiteres Zutun im elterlichen Haus (welches ja der demenzerkrankten Person gehört) wohnen bleiben, wenn die Pflegeheimkosten gedeckt sind?

Das wird man im Zweifel mit dem eventuell bestellten Betreuer der Person klären müssen, wenn es da keine vorhandenen Abmachungen gibt.

Müssen hierzu rechtliche, notarielle oder anderweitige Schritte unternommen werden, um einen Verbleib der Tochter im elterlichen Haus zu ermöglichen?

Zur Information: Die Tochter ist bereits seit 8 Jahren im elterlichen Haus wohnhaft gemeldet.

Welche Anlaufstelle ist für solcherlei Fragen die beste Informationsquelle? Anwalt, Pflegeheim…?

Also entweder mit der erkrankten Person, wenn sie in dieser Hinsicht noch geschäftsfähig ist, ansonsten mit dem Betreuer.

Grüße

Hallo und Danke für die Information. Nehmen wir an, für die Tochter wurde von der nun erkrankten Person vor einer gewissen Zeit eine Vorsorgevollmacht ausgestellt, die alle o.g. Punkte einschließt. (diese Vorsorgevollmacht wurde jedoch nicht amtlich oder notariell bekundet, da lt. bmjv nicht vorgesehen). Wie verhält es sich dann?

Hallo,

Hallo und Danke für die Information. Nehmen wir an, für die
Tochter wurde von der nun erkrankten Person vor einer gewissen Zeit eine Vorsorgevollmacht ausgestellt, die alle o.g. Punkte einschließt. (diese Vorsorgevollmacht wurde jedoch nicht amtlich oder notariell bekundet, da lt. bmjv nicht vorgesehen). Wie verhält es sich dann?

Dann würde also die Tochter mit sich selbst einen Vertrag über die Nutzung der Wohnung/des Hauses abschließen wollen? Könnte schief gehen, wenn mal jemand nachfragt. Besser ist/wäre es, sowas noch bei vollem Bewusstsein zu regeln.

Grüße

Servus,

Wie verhält es sich dann?

dann ist es lätz, weil die Tochter nicht mit sich selbst als Vertreterin der Mutter einen Vertrag abschließen kann - § 181 BGB, und weil die Mutter sie nicht mehr wirksam vom Selbstkontrahierungsverbot befreien kann, wenn sie nicht mehr versteht, was sie dabei tut.

Richtig lätz würde es aber erst, wenn die Tochter zur Pflegerin bestellt würde - dann hätte sie die Pflicht, das vorhandene Vermögen zu wahren und zu mehren und dürfte sich nicht unentgeltlich in dem Haus wohnen lassen.

Schöne Grüße

MM