Pflegeheim Kosten für Kinder / Eigentum vorhanden

Hallo.
Folgendes, schlimmes Szenario.
Vater und Mutter, 4 Kinder.
Vater Alkoholiker, 4 Kinder haben keinen Kontakt zu ihm, da er seine Kinder früher mies behandelt hat, Kinder teilweise in psychatrischer Behandlung deswegen.
Vater nun pflege-bedürftig und soll ins Pflegeheim, es ist aber kein Geld seinerseits da.

Frage: Müssen die Kinder rangezogen werden wegen Eltern-Unterhalt zur Deckung der Pflegeheim-Kosten? Kinder sind psychisch sehr vorbelastet und wenn sie jetzt noch Geld für ihren Vater zahlen müssen, wäre das therapeutisch betrachtet ein unfassbares Drama.
Schwieriger Fall, hoffe auf gute Antworten…
Danke

Frage: Müssen die Kinder rangezogen werden wegen Eltern-Unterhalt zur Deckung der Pflegeheim-Kosten?

Wenn sie finanziell dazu in der Lage sind ja.

für ihren Vater zahlen müssen, wäre das therapeutisch betrachtet ein unfassbares Drama.

Und deswegen soll der Steuerzahler dafür aufkommen ?

Schwieriger Fall, hoffe auf gute Antworten…

Finde den Fall gar nicht schwierig und vermutlich werden Dir selbst gute Antworten nicht gefallen.

Frage: Müssen die Kinder rangezogen werden wegen Eltern-Unterhalt zur Deckung der Pflegeheim-Kosten?

Wenn sie finanziell dazu in der Lage sind ja.

Wie kommst Du zu der pauschalen Aussage?

für ihren Vater zahlen müssen, wäre das therapeutisch betrachtet ein unfassbares Drama.

Und deswegen soll der Steuerzahler dafür aufkommen ?

Durchaus möglich.

Schwieriger Fall, schwierige Antwort:
In dem Fall empfiehlt sich, einen guten Fachanwalt zu Rate zu ziehen und nicht selbst mit dem Heim zu verhandeln. Die Aussichten schwanken je nach Heim, Bundesland, Tagesform, aber sie sind duchaus da.

lg
Richard

Frage: Müssen die Kinder rangezogen werden wegen Eltern-Unterhalt zur Deckung der Pflegeheim-Kosten?

Wenn sie finanziell dazu in der Lage sind ja.

Das wäre eher ein „Im Prinzip ja“, denn es gibt ziemlich hohe Selbstbehalte. Da müßten die Kinder schon etliche Tausend Euro Netto verdienen, und auch dann müßten sie nur das, was über den Selbstbehalt geht tragen, was max. 50% der Differenz ausmacht.

Als Beispiel:
Mir hatte ein Anwalt mal vorgerechnet, dass man mit einer 4-köpfigen Familie schon weit über €4000 netto verdienen müßte, damit man überhaupt zur Kasse gebeten wird.

für ihren Vater zahlen müssen, wäre das therapeutisch betrachtet ein unfassbares Drama.

Und deswegen soll der Steuerzahler dafür aufkommen ?

Möglicherweise. Da müßte man aber mindestens den Rechtsweg einschlagen.

Wenn hierdurch tatsächlich ein Drama entsteht, dann zahlt der Steuerzahler ja auch dafür: Angenommen, ein Kind würde durch den Sachverhalt psychisch berufsunfähig … wer zahlt das denn?

Schwieriger Fall, hoffe auf gute Antworten…

Finde den Fall gar nicht schwierig und vermutlich werden Dir selbst gute Antworten nicht gefallen.

Der Fall wird erst schwierig, wenn man die näheren Umstände und evtl. nutzbare Sonderregelungen in Betracht zieht.

Ansonsten ist es ganz einfach: Bei normalem Einkommen sind die Kinder außen vor - und fertig.

Gruß,
Michael

Wie kommst Du zu der pauschalen Aussage?

Weil diese Frage hier regelmäßig gestellt wird und schon mehrfach von verschiedenen Fachleuten beantwortet wurden (wobei ich mich in dieser Frage nicht zu den Fachleuten zähle).

Hallo,

normalerweise haben doch Kinder, die dem Vater so entfremdet sind, mit dem Heim direkt gar nichts zu tun.
Zunächst müssen Pflegeversicherung und der Vater selbst für die Unterbringungskosten aufkommen. Reicht das nicht aus und die Kinder möchten nix damit zu tun haben, muß das Sozialamt einspringen.
Das Sozialamt wendet sich dann an die Kinder und prüft deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Eventuell stellt das Sozialamt dann Forderungen an die Kinder.
Es gibt dann für die Kinder immer noch die Möglichkeit, mit Blick auf die besonderen Umstände, den Unterhaltsforderungen zu widersprechen, dann geht es vor Gericht.

Wie kommst Du zu der pauschalen Aussage?

Weil diese Frage hier regelmäßig gestellt wird und schon
mehrfach von verschiedenen Fachleuten beantwortet wurden

Hab die anderen Fragen und Antworten nicht gelesen, aber wenn da pauschal „ja, zahlen“ geantwortet wurde, dann sind diese Antworten schlichtweg falsch.

(wobei ich mich in dieser Frage nicht zu den Fachleuten
zähle). :wink:

Mir hatte ein Anwalt mal vorgerechnet, dass man mit einer
4-köpfigen Familie schon weit über €4000 netto verdienen
müßte, damit man überhaupt zur Kasse gebeten wird.

Puh, da sind aber wieder „Rechner“ am Werk.
Falls es interessiert: Freibeträge sind

Alleinstehende 1.400 Euro

Verheiratete 2.450 Euro

Allerdings werden bestimmte Vermögenswerte mit eingerechnet.

Ansonsten ist es ganz einfach: Bei normalem Einkommen sind die
Kinder außen vor - und fertig.

Das Durchschnittseinkommen netto in Deutschland beträgt laut RWI je Haushalt rund 2.700€.

Hallo,

sorry, aber - ohne jetzt die aktuellen Sätze noch mal nachgesehen zu haben - fehlen da natürlich jede Menge weitere wichtige Informationen, die diese Sätze in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen.

  1. Sonstige Unterhaltsverpflichtungen sind natürlich zu berücksichtigen! D.h. wer Kinder hat muss die nicht zum Betteln auf die Straße schicken, um ihren eigenen Unterhalt zu sichern.

  2. Die Pauschalen sind eben Pauschalen und nicht mehr und nicht weniger. Es ist durchaus möglich konkrete höhere Kosten nachzuweisen, als in den Pauschalen enthalten sind. D.h. wenn ich nachweisen kann, dass ich meinem sozialen und wirtschaftlichem Status entsprechende Wohnraumkosten habe, die nicht ansatzweise mehr mit den pauschal angesetzten AFAIR € 400,-- zu tun haben, dann sind die zu berücksichtigen!

  3. Weitere besondere Belastungen und längerfristige angemessene finanzielle Verpflichtungen sind ebenfalls im Einzelfall zu prüfen.

Insoweit muss der Alleinverdiener mit Kindern und gerade frisch bezogenem, finanzierten Eigenheim tatsächlich erst bei schon recht satten Einkünften mit einer Beteiligung an den Pflegekosten der Eltern rechnen.

BTW: Die Chancen wegen eines zerrütteten Verhältnisses, fehlendem Kontakt, … um eine Zahlung herum zu kommen, die ansonsten fällig wäre, sind recht mager. Die Grenze liegt hier extrem hoch.

Gruß vom Wiz

Hallo,

ebent. Deshalb sage ich ja, dass man nicht einfach pauschal sagen kann: da passiert schon nix. Bzw: Da muss man zahlen. Hier wird von irgendwelchen wirtsch. Verhältnissen ausgegangen, die gar nicht bekannt sind. z.B. von „Alleinverdiener mit Kindern und gerade
frisch bezogenem, finanzierten Eigenheim“ :wink:

Die Chancen wegen eines zerrütteten Verhältnisses,
fehlendem Kontakt, … um eine Zahlung herum zu kommen, die
ansonsten fällig wäre, sind recht mager.

Selbst „mager“ hieße, sie sind da. Und sooo mager sind sie nicht. Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Und auf den Klagenden; in manchen Bundesländern ist die Bereitschaft dazu höher als in anderen. Und, und, und …

Hallo nochmal,

ganz ehrlich, deine Aussagen sind weit pauschaler als die, die Du hier kritisierst. Und eine isolierte Nennung der Pauschalen, ohne Hinweis darauf, was da noch alles eine Rolle spielt, erweckt einen vollkommen falschen - abschließenden - Eindruck. Speziell weil so der Eindruck erweckt wird, dass ggf. bestehende weitere Unterhaltspflichten gegenüber den eigenen Kindern keine Rolle spielen würden, und wegen eines Pflegefalls in der Familie alle über einen Kamm bzgl. ihrer konkreten - ihrer wirtschaftlichen Situation ansonsten angemessenen - Lebenshaltungskosten, … geschoren würden.

Gerade das Thema Wohnraumkosten ist von hoher Relevanz, weil es da jeden Monat um richtig viel Geld geht, und niemand muss befürchten wegen eines Pflegefalls seine Finanzierung oder Miete der aktuellen Wohnung nicht mehr zahlen zu können, weil in der Pauschale dafür kein ansatzweise angemessener Betrag für Leute eingestellt ist, unter derem wirtschaftlichen Niveau ohnehin üblicherweise nichts zu holen ist. Genau diese Befürchtung besteht aber recht regelmäßig, und wird durch solch verkürzte Aussagen zum Thema eher noch bestätigt als sachlich erklärt.

Gruß vom Wiz

Warum der Einwand?

Mir hatte ein Anwalt mal vorgerechnet, dass man mit einer
4-köpfigen Familie schon weit über €4000 netto verdienen
müßte, damit man überhaupt zur Kasse gebeten wird.

Puh, da sind aber wieder „Rechner“ am Werk.

Verstehe den Einwand nicht.

Falls es interessiert: Freibeträge sind

Alleinstehende 1.400 Euro

Verheiratete 2.450 Euro

Dazu noch 2 Kinder, für die auch >€1000 pro Kind stehen, sind wir schwuppdich bei €4450.
Außerdem gibt es eindeutige Urteile, dass die Unterhaltsverpflichtung der mittleren Generation primär gegenüber den Kindern und erst sekundär gegenüber den Eltern besteht.
Jegliche Form von Pflichtaufwänden für die Kinder erhöhen also den Selbstbehalt noch weiter.
Kommen dann also noch Kosten für Kindergarten, Schule, Ausbildung oder Studium hinzu, geht es schnell jenseits der €5000.

Allerdings werden bestimmte Vermögenswerte mit eingerechnet.

Ja, ein Vermögen ab €100.000 pro Person kann auch angerechnet werden.
Allerdings gehen natürlich „negative Vermögen“ (z.B. Hypothek für’s Haus) auch entsprechend negativ ein.

Ansonsten ist es ganz einfach: Bei normalem Einkommen sind die
Kinder außen vor - und fertig.

Das Durchschnittseinkommen netto in Deutschland beträgt laut
RWI je Haushalt rund 2.700€.

Und die Pro-Kopf-Zahl pro Haushalt? Laut bpb 2,07 Personen.
Sprich, die Grenze liegt nur insignifikant oberhalb des Durchschnittseinkommens.

Das Blöde ist nur, dass das arithmetische Mittel nicht gleich dem geometrischen Mittel ist: Es ist unwahrscheinlich, dass dem Durchschnitts-Deutschen €1300 netto zur Verfügung stehen.

Wenn dem so wäre, wäre ein Ehepaar mit 2 Kindern und einem Bruttomonatseinkommen von €10000 pro Monat noch „unter Schnitt“.

Aber selbst wenn der Durschschnitts-Deutsche €1300 pro Monat hat: das sind weniger als die €1400 Selbstbehalt.

Und daher meine Aussage: Wer normal verdient, den kratzt das Thema Pflegekosten wenig.

Gruß,
Michael

Auch nochmal,

ganz ehrlich, deine Aussagen sind weit pauschaler als die, die
Du hier kritisierst.

Ich kritisieren nur zwei pauschale Aussagen:

  1. Man muss zahlen, wenn man dazu finanziell in der Lage ist.
  2. Ein normal verdienender Deutscher braucht nicht zu fürchten, dass er in o.g. Lage kommt.
    Da wir vom OP keine Infos haben, ist alles andere Rumgestochere im Nebel.

Und Du hast natürlich Recht, dass eine isolierte Nennung von Pauschalen einen vollkommen falschen Eindruck erweckt … Aber abschließend wäre der ja nur bei einer rechtlichen Beratung und Kenntnis aller Details. Und das ist hier ja gar nicht erlaubt. :wink: