Pflegeheim, Selbstbehalt, usw

Hallo zusammen,
ich habe heute morgen mit einer Kollegin diskutiert, wie hoch die Summe ist, die das Sozialamt einem beläßt, wenn mann zB seine Mutter,
die sonst nichts mehr hat, ins Heim muss.
Gibt es im Internet irgendwo eine Seite, wo man das nachlesen kann?
Dass die Kinder „unterhaltspflichtig“ für die Eltern sind, weiß ich.
Angenommen, die pflegebedürftige Person hat nur eine Tochter, die selbst eine Halbtagsstelle innehat und noch eine kleine Rente nebenbei.
Zum Leben zuwenig, zum Sterben zuviel.

M.E. darf der Staat dieses Einkommen nicht „nutzen“.

Nur ist die Frage, wieviel darf es denn?

Dank im Voraus!!

Viele Grüße

Doc

__ Rente, Ersparnisse oder Immobilienbesitz sind hier schnell
aufgezehrt. Dann springt das Sozialamt ein. Gegebenenfalls
steht aber auch noch ein Umzug in ein billigeres Pflegeheim an. Das
Sozialamt prüft jedoch die Einkommensverhältnisse von unterhaltspflichtigen Angehörigen wie Ehepartner und Kinder, um
gegebenenfalls seine Ausgaben zurückzufordern. Dabei kann – wenn erforderlich –auch Auskunft vom Finanzamt eingeholt werden. Die möglichen Konsequenzen: __ Die Altersversorgung für den
Partner wird aufgezehrt.
__ Das Erbe für die Kinder geht
verloren.

Hm, das hab ich nur gefunden; aber theoretisch müsste man ziemlich abgebrannt sein, um Sozialhilfe empfangen zu dürfen, von daher weißt du nun auch (leider nicht in Zahlen), dass dir nicht viel bleiben wird -> desdeweschen wird der pflegefall der eltern zur armutsfalle der kinder… *schreck* :wink:

viele grüße
die schwesta