Pflegeheim, Sozialamt usw

Hallo,

wir haben gerade einen Sonderfall in unserem Umkreis und so einige Fragen die zu klären wären, hier der Fall:

Rentner X, mit schwerer Krankheit und einer daraus resultierenden Lebenserwartung von noch 3 - 5 Jahren, derzeit noch Pflegestufe 1, aktuell in ein Pflegeheim umgesiedelt.

Rentner X bekommt Rente von ca. 1000,00 €. Der Eigenanteil an den Pflegekosten ca. 1600,00 €. Das Sozialamt wird für die Differenz aufkommen müssen. Die Angehörigen wiederum bis zur eigenen Belastungsgrenze.

Die Angehörigen sind vom Sozialamt informiert worden, dass sie alle Posten, wie z.B. Versicherungen (Unfall, Hausrat, Haftpflicht …) zu kündigen hätten. Nach den Kündigungsbestätigungen erlischt der Versicherungsschutz erst 2015 - somit müsste bis dahin noch gezahlt werden. Des Weiteren wird ab Bewilligung der Sozialhilfe, der noch offene Kredit nicht mehr bedient werden müssen.

Wer bezahlt die Versichung bis sie erlischt? Die Bank wird doch nicht auf die Rückzahlung des Kredites verzichten? Hat jemand ähnliche Erfahrungen machen müssen?

In der Vergangenheit war X verheiratet. Die damaligen Eheleute bauten für ihr Kind ein Haus, dass aber auf den Namen der Eheleute lief. Als beide geschieden worden sind, war das Haus Scheidungsmasse. Es wurde vereinbart, dass das Kind die Restschuld des Hauses tilgt - durch Neuaufnahme eines Kredites. X wurde mit Summe xx.xxx € ausgezahlt. Ehepartner von X verzichtete auf deren Anteil, damit die aufzunehmende Summe für das Kind nicht allzuhoch würde.

Das Haus hatte damals einen Verkehrswert von xxx.xxx,xx €. Es wurde innerhalb der letzten 14 Jahre an das Kind ‚verkauft‘. Da X nur 1/3 bekam - könnte man es auslegen, dass es unter Wert veräußert wurde.

Kann das Kind, zur Nachzahlung o. Ä. aufgefordert werden? Welche Maßnahmen kann das Amt ergreifen?

X besaß aus dem verkauften Haus ein Vermögen von rund xx.xxx €. Er hat es für Reisen, Anwaltshonorare, Münzen, Briefmarken usw. alles verjubelt. Bis auf die Münzen u. Briefmarken ist nichts da. Diese haben allerdings nur den Metallwert und die Briefmarken sind wahllos zusammengestellt, sie haben keinen Wert. Von dem Vermögen ist nichts geblieben. Seine Erbe! (Münzen/Briefmarken) sollte an den Enkel gehen.

Da diese Dinge vom Konto bezahlt sind, wird das Sozialamt Kenntnis erlangen. Kann verlangt werden, diese zu verkaufen? Und was passiert, wenn kein Käufer sich dafür findet?

Wie lückenlos wird verlangt, wo das Geld geblieben ist? X äußert sich nicht/kann sich auch nicht mehr erinnern. Wird von den Angehörigen verlangt, sich Kontodaten, Belege usw. neu ausstellen zu lassen. Und was passiert, wenn keine Belege mehr zu beschaffen sind?

Wenn die ein o. andere Frage beantwortet würde - Danke im Voraus!

Danke/Grüße
Ratsuchende

Hallo,

wenn X in ein Heim kommt, fallen ja die Heimkosten je nach Pflegestufe an. Dem gegenüber stehen die Einkünfte von X (Rente) sowie die Gelder der Pflegekassen. Dabei entsteht erfahrungsgemäss immer ein Delta, für dass die Ämter aufkommen. Allerdings kommt dann hier der Elternunterhalt zum Tragen, d.h. die Kinder zahlen Unterhalt für X.

Die Kinder zahlen natürlich nur soviel, dass sie sich selber nicht verschulden müssten.

Zum Thema Versicherungen, Kreditabzahlung etc. würde ich auf jeden Fall den Rat eines Fachanwaltes einholen. Dort erfährst Du auch, wie es mit dem verkauften Haus weitergeht. Duche nicht hier im Web nach Rat und Tat (ausser so neutral wie hier), geh zum Fachmann/frau

viel glück

Das Heim oder der nächste Angehörige sollte bei der Stadt erst mal Pflegewohngeld beantragen.Erfahrungsgemäß ist es leider so das neue Heimbewohner auch in eine höhere Pflegestufe kommen. Die Kontoauszüge des Insassen verlangt das Amt ab dem Tag wo der Bewohner ins Heim kommt, diese müssen auch von der betreuenden Person gesammelt werden. Das ein Angehöriger Elternunterhalt zahlen muss ist wirklich nur bei einem sehr guten Einkommen und abhängig von den eigenen Familienverhältnissen zu erwarten.Dem Heimbewohner stehen monatlich 98 € Taschengeld zur freien Verfügung. Wenn man also Rente, Pflegewohngeld und das Pflegegeld zusammen rechnet bleibt da nicht mehr soviel was an Restbedarf gedeckt werden muss.Falls man doch ein Schreiben über eine Zuzahlung erhalten sollte, sollte man unbedingt einen Anwalt einschalten. Weil Ämter rechnen gerne mal zu ihren Gunsten.Das Haus wurde hoffentlich ordentlich und mit Kaufvertrag verkauft?