Hallo,
wir haben gerade einen Sonderfall in unserem Umkreis und so einige Fragen die zu klären wären, hier der Fall:
Rentner X, mit schwerer Krankheit und einer daraus resultierenden Lebenserwartung von noch 3 - 5 Jahren, derzeit noch Pflegestufe 1, aktuell in ein Pflegeheim umgesiedelt.
Rentner X bekommt Rente von ca. 1000,00 €. Der Eigenanteil an den Pflegekosten ca. 1600,00 €. Das Sozialamt wird für die Differenz aufkommen müssen. Die Angehörigen wiederum bis zur eigenen Belastungsgrenze.
Die Angehörigen sind vom Sozialamt informiert worden, dass sie alle Posten, wie z.B. Versicherungen (Unfall, Hausrat, Haftpflicht …) zu kündigen hätten. Nach den Kündigungsbestätigungen erlischt der Versicherungsschutz erst 2015 - somit müsste bis dahin noch gezahlt werden. Des Weiteren wird ab Bewilligung der Sozialhilfe, der noch offene Kredit nicht mehr bedient werden müssen.
Wer bezahlt die Versichung bis sie erlischt? Die Bank wird doch nicht auf die Rückzahlung des Kredites verzichten? Hat jemand ähnliche Erfahrungen machen müssen?
In der Vergangenheit war X verheiratet. Die damaligen Eheleute bauten für ihr Kind ein Haus, dass aber auf den Namen der Eheleute lief. Als beide geschieden worden sind, war das Haus Scheidungsmasse. Es wurde vereinbart, dass das Kind die Restschuld des Hauses tilgt - durch Neuaufnahme eines Kredites. X wurde mit Summe xx.xxx € ausgezahlt. Ehepartner von X verzichtete auf deren Anteil, damit die aufzunehmende Summe für das Kind nicht allzuhoch würde.
Das Haus hatte damals einen Verkehrswert von xxx.xxx,xx €. Es wurde innerhalb der letzten 14 Jahre an das Kind ‚verkauft‘. Da X nur 1/3 bekam - könnte man es auslegen, dass es unter Wert veräußert wurde.
Kann das Kind, zur Nachzahlung o. Ä. aufgefordert werden? Welche Maßnahmen kann das Amt ergreifen?
X besaß aus dem verkauften Haus ein Vermögen von rund xx.xxx €. Er hat es für Reisen, Anwaltshonorare, Münzen, Briefmarken usw. alles verjubelt. Bis auf die Münzen u. Briefmarken ist nichts da. Diese haben allerdings nur den Metallwert und die Briefmarken sind wahllos zusammengestellt, sie haben keinen Wert. Von dem Vermögen ist nichts geblieben. Seine Erbe! (Münzen/Briefmarken) sollte an den Enkel gehen.
Da diese Dinge vom Konto bezahlt sind, wird das Sozialamt Kenntnis erlangen. Kann verlangt werden, diese zu verkaufen? Und was passiert, wenn kein Käufer sich dafür findet?
Wie lückenlos wird verlangt, wo das Geld geblieben ist? X äußert sich nicht/kann sich auch nicht mehr erinnern. Wird von den Angehörigen verlangt, sich Kontodaten, Belege usw. neu ausstellen zu lassen. Und was passiert, wenn keine Belege mehr zu beschaffen sind?
Wenn die ein o. andere Frage beantwortet würde - Danke im Voraus!
Danke/Grüße
Ratsuchende