Die Schwester meines Vaters zieht nächste Woche in ein Pflegeheim. Die Vormundschaft etc. liegt beim jemanden, der vom Gericht bestimmt wurde.
Sie hat Anteile an der Immobilie, die von meinem Vater, ihrem gemeinsamen Bruder und deren Familien bewohnt wird. Bis zum Umzug wohnte auch sie im Haus.
Aber was passiert nun mit den Anteilen an der Immobilie (ca. 35%)?
Sie kann die Kosten für die Heimunterbringung definitiv nicht selbst zahlen (Einkommen liegt bei ca. 1000 Euro, Kosten für den Platz ca. 1700 Euro). Der Vormund sagte, das wird vom Amt und anderen Trägern übernommen und die Immobilienanteile würden aussen vor bleiben. Aber so wirklich zurücklehnen will sich hier noch keiner. Wird damit zu rechnen sein, das ihr Anteil verkauft werden muss, um Kosten zu decken?
Es ist keine teilbare Immobilie, sie wohnte bei meinem Vater und meiner Mutter in der Wohnung. Es gibt demnach auch in Zukunft keine Mieteinnahmen.
könnte schon sein, aber eher unwahrscheinlich bei der Konstellation. Vermutlich würden die Verwandten zu einem günstigen Preis die Anteile abkaufen. Genaues bringt aber nur ein Gang zum Anwalt, wie immer. Grüße Thomas
Die „dann doch Erben“ reiben sich die Hände und die Allgemeinheit schaut in die Röhre (und bezahlt die Zeche)
Kann ja wohl so nicht sein (wenn man kein Banker ist)
könnte schon sein, aber eher unwahrscheinlich bei der
Konstellation. Vermutlich würden die Verwandten zu einem
günstigen Preis die Anteile abkaufen. Genaues bringt aber nur
ein Gang zum Anwalt, wie immer. Grüße Thomas
Bevor da irgendjemand den Immobilienanteil zu einem günstigen oder sonsteinem Preis kauft wird die Immobilie von einem amtlich zugelassenen Gutachter geschätzt.
Sollte der Vormund des Immobilienbesitzers selbst an dem Immobiliengeschäft beteiligt sein, wird eigens für die Kaufabwicklung ein Ersatzvormund bestimmt.
Also „halb geschenkt“ kaufen ist nicht so einfach möglich.
Ich bin kein Anwalt, hatte aber Einblick in einen solchen Fall.
Hallo,
üblicherweise ist der Anteil zu verwerten. Das kann (nach der hier bereits geschilderten Schätzung - in der Regel durch den örtlichen Gutachterausschuss für Grundstückswerte) in Form einer anteiligen Nettkaltmiete sein, die von den anderen Miteigentümern zu erstatten ist oder aus dem Verkauf der Anteile an die Miteigentümer bestehen.
Das kann und muss einzelfallbezogen örtlich extrem unterschiedlich gehandhabt werden. Dass eine durchsanierte 200-qm-Villa in München dem Sozialträger dabei einen größeren Anteil seiner (durch Steuergelder finanzierten) Leistung erspart als ein 90-qm-Uraltbau im Emsland dürfte einleuchten