Hallole. Folgende Frage beschäftigt mich: Ein Ehepaar,lebt in ländlicher Idylle.Die beiden haben Gütertrennung (ihm gehört Haus und Hof und Grundtücke),ansonsten gilt die Zugewinngemeinschaft. Das 2. Kind ist unterwegs, sie arbeitet auf 400€ Basis und geht bald in Mutterschutz.Ihre Mutter ist schwer krank und lebt seit Jahren im Pflegeheim. Sie hat kaum Kontakt zu der Mutter.
Der Ehegatte soll für die Schwiegermutter die Kosten übernehmen, da die Rente der Schwiegermutter nicht ausreicht. Die Behörden versuchen mit allen Mitteln, das Geld vom Schwiegersohn zu fordern, alle Vermögensverhältnisse müssen dargelegt werden.(Sparverträge, Haus und Wertgegenstände usw.) Kann man der Familie das Haus (in dem auch noch seine Mutter und der Lebensgefährte leben) und Grundstücke einfach so wegnehmen, also das Ehepaar gezwungen werden, alles zu verkaufen, damit die Kosten für die Schwiegermutter gedeckt werden?
Die Ehegattin hat auch noch einen jüngeren arbeitslosen Bruder, und entferntere Verwandschaft,die angeblich finanziell nicht in der Lage sind, das Heim zu bezahlen.
Danke schonmal für Eure Antworten.
Hallo!
Wenn alle Vermögenswerte der zu pflegenden Mutter aufgebraucht sind, springt das Sozialamt an. Dieses kann dann die nächsten Angehörigen in Regress nehmen und das Geld von diesen wieder zurückverlagen. Dabei sind je nach Lebenssitation entsprechende Freibeträge zu berücksichtigen. Alles darüber ist fällig!
Gruß
Falke
Hallo!
Schwiegerkinder sind allerdings keine „nächsten Angehörigen“. Schwiegerkinder könnten nur dahingehend in Anspruch genommen werden, wenn sie soviel verdienen, dass ein „Taschengeldanspruch“ des Ehepartners so hoch ist, dass dieser zur (Teil-)Deckung der Pflegeheimkosten herangezogen wird.
Näheres auch hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/%C3%9Cbernahme-Pfleg… oder http://www.gutefrage.net/frage/koennen-fuer-die-pfle…
Bei seltenem Kontakt wurde wohl auch in den letzten 10 Jahren keine Schenkung gemacht, die evtl. zurück gefordert werden könnte.
Karin