Pflegeheimkosten (schonbetrag, härtefall)

hallo gemeinde,

angenommen „person x“ geht in ein pflegeheim und angehörige „person y“ mit geringfügigem einkommen ca. 1000€ netto, abzüglich der laufenden eigentumswohnungsbelastungen, soll für die pflegeheimkosten aufkommen.

frage:
-ist angehörige „person y“ zum unterhalt der pflege verpflichtet?
-kann die eigentumswohnung 83qm/„person y“ durch das sozialamt belastet
werden? es sei noch erwähnt das sich der besitzt des wohnobjekt auf „person x und y“ jeweils zu 50/50 anteil verteilt und nur „person y“ das
objekt bewohnt.

wie ist diesbezüglich der stand 2010?
-gibt es hier einen s.g. schonbetrag?
-was wären s.g. härtefälle?

vielen dank für eure antworten,
marco u. tanja

unklarer Fall

angenommen „person x“ geht in ein pflegeheim und angehörige
„person y“ mit geringfügigem einkommen ca. 1000€ netto,

Geringfügig ist relativ. Für 1000 muss eine Frisörin schon 2 Monate arbeiten.

abzüglich der laufenden eigentumswohnungsbelastungen,

Finanzierungsbelastung?

soll für die pflegeheimkosten aufkommen.

Angehörige erster Linie sind zum Unterhalt verpflichtet. Ist es weiter weg verwandt, ist Y raus.

frage:
-ist angehörige „person y“ zum unterhalt der pflege
verpflichtet?

Siehe BGB bezgl. Unterhaltsverpflichtung Angehöriger.
http://www.finanztip.de/recht/familie/bgb1601ff.htm

-kann die eigentumswohnung 83qm/„person y“ durch das sozialamt
belastet werden?

Nein. Aber definiere mal „belastet“.

es sei noch erwähnt das sich der besitzt des
wohnobjekt auf „person x und y“ jeweils zu 50/50 anteil verteilt

Da haben wirs schon. So geht das nicht, wei sich Y das vorstellt. Wenn X verwertbares Vermögen hat wird das zur Finanzierung der Pflege auch herangezogen. Y kann nicht davon ausgehen, dass ihm der halbe Anteil der ETW des X zufällt, während der Staat die Pflege für X bezahlt!

und nur „person y“ das objekt bewohnt.

Da profitiert Y im Moment von. Die Verwertung muss geklärt werden. Auch geht nicht hervor in welchem Verhältnis X zu Y steht, ob sie ein Ehepaar oder Lebensgemeinschaft waren und die ETW eine typische 2 Personen Wohnung darstellt ohne weitere Abgeschlossenheit für eine Untervermietung. Denn das wäre in X Interesse, um an Geld zu kommen, damit das Pflegeheim bezahlt werden kann, wobei die Interessen des X durch das Sozialamt vertreten werden. Siehe SGB.

hallo schritt2
danke für deine antworten!

Auch geht nicht hervor in welchem Verhältnis X zu Y steht, ob sie ein Ehepaar oder Lebensgemeinschaft waren und die ETW eine typische 2 Personen Wohnung darstellt ohne weitere Abgeschlossenheit für eine Untervermietung. Denn das wäre in X Interesse, um an Geld zu kommen, damit das Pflegeheim bezahlt werden kann, wobei die Interessen des X durch das Sozialamt vertreten werden.

Es handelt sich um Mutter u. Tochter wobei "mutter x " kein interesse daran hat „tochter y“ zu benachteiligen.
ETW würde alleine durch „tochter y“ bewohnt.

Finanzierungsbelastung?

Ja, bis ca. 2018.

wer weiss noch antworten:
-was sind härtefälle in so einem fall?
-gibt es einen schonfreibetrag und wie hoch ist dieser?

gruss marco u. tanja

Es handelt sich um Mutter u. Tochter wobei "mutter x " kein
interesse daran hat „tochter y“ zu benachteiligen.

Das ist klar, aber das ist nicht entscheidend, da das Sozi das auch allein, für X, entscheiden kann. Das SGB lässt dies zu.

ETW würde alleine durch „tochter y“ bewohnt.

Finanzierungsbelastung?

Ja, bis ca. 2018.

Die Frage ist, ob X auch Finanzierungslast trägt. Auch muss die Gesamtsituation berücksichtigt werden. Also wieviel nimmt X ein? Wieviel kostet der Pflegeplatz? Wie hoch die Finanzierungslast der halben ETW der X?

Einfacher wäre es, wenn die ETW der X allein gehörte, dann wäre der Fall klarer. Hier ergibt sich in Abhängigkeit diverser Komponenten, wie Darlehensschuld zum Wert der ETW/2, Einnahmen und Ausgaben, möglicher Vermietung und Verkauf des halben Anteils.

Natürlich geht das jetzt, wo der Pflegefall eintrat nicht mehr so einfach. Sonst könnte die X ihre halbe ETW für’n Euro an Y verkaufen. Damit wäre X vermögenslos und könnte die Solidargemeinschaft abkassieren. Aber das Sozi prüft bis 10 Jahre rückwirkend!

wer weiss noch antworten:
-was sind härtefälle in so einem fall?

Für wen? Für Y?

-gibt es einen schonfreibetrag und wie hoch ist dieser?

Es gibt solche Freibeträge für Angehörige, das Sozi schickt normalerweise einen Anhörungsbogen. Dann wird das ermittelt.

hallo schritt2,

müsste der verkauf der halben etw notariell beglaubigt werden (mit einer grundbuchaustragung) oder reicht ein herkömmlich aufgesetzter kaufvertrag?

wer weiss noch antworten:
-was sind härtefälle in so einem fall?

Für wen? Für Y?

ja, wir haben mal gelesen, daß ein härtefall wäre, z.b. wenn sich die
parteien auseinandergelebt hätten und wollten über s.g. härtefälle gern
mehr erfahren.

vielen dank für d. umfangreichen antworten
gruss marco u. tanja

müsste der verkauf der halben etw notariell beglaubigt werden
(mit einer grundbuchaustragung) oder reicht ein herkömmlich
aufgesetzter kaufvertrag?

Immer notariell.