Pflegeheimkosten und Eigentumswohnungen

Folgendes Problem:
Vater wird auf Grund von Krankheit und Alkoholismus demnächst in ein Pflegeheim kommen.

Er bezieht Rente in Höhe von ca. 3000 Euro (kein Tippfehler)
Er besitzt 2 Eigentumswohnungen, die der Sohn erben soll.
Pflegestufe ist noch unbekannt.

Uns wurde mitgeteilt, dass Vatter Staat auf die Eigentumswohnungen zurückgreift, wenn diese nicht rechtzeitig überschrieben sind an den Sohn.
In welchem Falle denn? Grundsätzlich? Oder nur wenn bei der Verwandschaft oder auf grund von zu geringer Renteneinnahmen nichts zu holen ist??
Wann gehen die an Eigentum ran??

Gruss

Hallo,
also bei einer Rente von ca. 3.000 € haben die Kinder kaum etwas zu befürchten. Je nach Bundesland und Stadt liegen die Kosten im Pflegeheim je nach Pflegestufe bei ca. ³ 2.500 bis 4.000. Die Pflegekasse (ich nehme an er war versichert) zahlt zwischen € 1.023 und 1.510 dazu. Damit kommt er mit seiner Rente gut aus. Ich nehme an, dass auch noch Mieteinnahmen kommen aus den Wohnungen. Die können zum Einkommen dazu kommen.
Eigentumswohnungen können zum Schonvermögen zählen. Da könnt Ihr Euch bei den Sozialbehörden auch anonym erkundigen. Allerdings gibt es auch im Internet unter „Schonvermögen“ einigen Hinweise.
Hat das geholfen?
Gruß aus Bayern
Fritz Halmburger

Hallo,
für einen Teil der Pflegekosten muss ihr Vater zahlen. Wenn er z.B. in die Plegestufe I aufgenommen wird, zahlt die Krankenkasse ca. 1280 €. Die restlichen Kosten müssten dann selbst bezahlt werden ( ca. 1800€). Falls dieser Eigenanteil nicht beglichen werden könnte, müsste man die Wohnungen verwerten.
Setzten Sie sich mit einem Pflegestützpunkt in Verbindung oder einer Beratungstelle.Ich hoffe geholfen zu haben.