Hallo Leute vom Forum,
angenommen man hätte ein Pflegekind seit ca. 3 Jahren und die leibliche Mutter möchte das Kind wieder zurückholen.
Das Jugendamt würde wohl gegen diese Entscheidung vor Gericht gehen, rät aber dazu einen eigenen RA zu nehmen, da Erfolgsaussichten evtl höher.
Mit welchen Kosten hätte man da ungefähr ( so als Anhaltspunkt) zu rechnen ?
Gäbe es vllt auch die Möglichkeit die Kosten über jemanden anders abzurechnen? Eine Rechtsschutzversicherung, da Familienrecht, würde dafür nicht eintreten. Ist vllt eine blöde Frage , aber da es nicht das leibliche Kind ist, wäre man da schon am überlegen, wenn die Kosten in die Tausende geht.
Tschüss Jens
Hallo
Mit welchen Kosten hätte man da ungefähr ( so als
Anhaltspunkt) zu rechnen ?
Viel interessanter als das ist doch zunächst die Frage, was es überhaupt für einen Sinn hat. Der Kampf von Pflegeeltern (= Elternvertreter auf Zeit) um das Sorgerecht gegen die leiblichen Eltern ist ein Kampf gegen Artikel 6 Grundgesetz. Und ich weiß nicht, ob ich dazu viel Glück wünschen soll. Wenn es nicht völlig unvertretbar ist, wird jedes Familiengericht ein Kind bei seiner leiblichen Mutter leben lassen. Und das ist auch gut so.
Gruß
smalbop
Hallo smalbop,
nur ganz kurz zu deiner Antwort ( die leider meine Frage nicht berührt),
so ganz richtig ist sie nicht. Es gibt auch vor dem Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung, dass das Kindeswohl
über dem Elternwillen steht, siehe :
http://www.ikap-ev.de/dokumente/siefert_herausnahme.pdf
Ich könnte noch viel dazu schreiben und den fiktiven Fall erklären,
glaub mir einfach das es sich hier wirklich um das Kindeswohl dreht,
nicht um unser Befinden.
Ich möchte auch bei den nächsten Antworten darum bitten, auf meine
Frage zu antworten, ansonsten ufert das nur in pro/ contra aus
Anwalt. Gerichtskosten. Gegenanwalt. Und das in 3 Instanzen. Vielleicht noch ein Gutachten, oder zwei.
Da kommt schon was zusammen.
Um die Erfolgsaussichten zu erhöhen noch eine Detektei zur Tatsachenermittlung. Das ist möglicherweise umsonst, aber nicht kostenlos.
Wenn man dann aber gewinnt und der Gegner hat nichts (soll ja vorkommen), dann bleibt man auf den eigenen Kosten schon sitzen.
Was ich mich frage: Was sollen Pflegeeltern anderes argumentieren als das Jugendamt?
vnA
Hallo vna,
genau das ist es, was mich interessiert.
Lassen wir mal die Detektei weg, von
was für einer ungefähren Höhe reden wir da ?
Wie wird so etwas berechnet, einen Streitwert
gibt es doch nicht, oder ?
Wir können nicht anders argumentieren, aber
uns einen anderen (besseren?) RA nehmen und evtl.
die Aussichten erhöhen.
Tschüss Jens
Da hilft wohl nur eine Anfrage bei einem Anwalt.
Preisanfragen kosten meines Wissens noch nichts.
vnA