Pflegekind: Steuerrechtlich ein Fam.-mitglied?

Hallo Experten,

ich möchte meiner Schwester unsere Mietwohnung verbilligt überlassen: Ca. 60% der ortsüblichen Miete. Um Erhaltungsaufwendungen absetzen zu können, muß die Miete min. 50% der ortsüblichen Miete betragen, vorausgesetzt, der Mieter ist eine Familienmitglied des Vermieters. Und genau hier liegt der Haken: Meine Schwester ist nicht mit mir verwandt, sondern lebte als Pflegekind seit ihrem 6.ten Lebensjahr in unserem Haushalt (Elternhaus). Gilt sie dann steuerrechtlich auch als Familienmitglied?

Danke und Gruß
Ulrich

Hi,
der entsprechende § 21 Abs. 2 EStG ist neutral formuliert und gilt für alle Mietverhältnisse! " Beträgt das Entgelt für die Überlassung der Wohnung weniger als 50% der ortsüblichen Marktmiete, so ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teilaufzuteilen"
Viele Grüße
Cirwalda

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