Hallo Experten,
ich möchte meiner Schwester unsere Mietwohnung verbilligt überlassen: Ca. 60% der ortsüblichen Miete. Um Erhaltungsaufwendungen absetzen zu können, muß die Miete min. 50% der ortsüblichen Miete betragen, vorausgesetzt, der Mieter ist eine Familienmitglied des Vermieters. Und genau hier liegt der Haken: Meine Schwester ist nicht mit mir verwandt, sondern lebte als Pflegekind seit ihrem 6.ten Lebensjahr in unserem Haushalt (Elternhaus). Gilt sie dann steuerrechtlich auch als Familienmitglied?
Danke und Gruß
Ulrich