Pflegekosten

Hallo liebe Wissenden,

mal folgender hypothetischer Fall:

Omi beauftragt einen Pflegedienst zur ambulanten Pflege.
Die Kosten werden bei der Pflegeversicherung = Krankenkasse beantragt.

Die Pflegeversicherung verweigert die Zahlung.

Die Kosten des Pflegedienstes summieren sich.

Nach dem Tod von Omi gibt es nichts zu erben und die offene Rechnung.

Wer zahlt die Rechnung, wenn alle Erben ausschlagen?

Für Pflegekosten kommen doch theoretisch die Kinder auf, wenn der gepflegte nicht kann, oder?

Vielen Dank für Eure Antworten.

VG
Mela

Hallo,

Hallo liebe Wissenden,

mal folgender hypothetischer Fall:

Omi beauftragt einen Pflegedienst zur ambulanten Pflege.
Die Kosten werden bei der Pflegeversicherung = Krankenkasse
beantragt.

Die Pflegeversicherung verweigert die Zahlung.

***Wenn die Pflegeversicherung verweigert, ist entweder kein Pflegefall gegeben oder der Antrag war unzureichend gestellt.

Die Kosten des Pflegedienstes summieren sich.

***Man kann auch als nicht pflegebedürftige Person die Dienste in Anspruch nehmen.

Nach dem Tod von Omi gibt es nichts zu erben und die offene
Rechnung.

Wer zahlt die Rechnung, wenn alle Erben ausschlagen?

***Keiner!

Für Pflegekosten kommen doch theoretisch die Kinder auf, wenn
der gepflegte nicht kann, oder?

***Nur wenn es ein Pflegefall war und das Pflegegeld nicht ausreichte, um die Kosten zu decken; dann geht dies erstmals an das Sozialamt, die Übernehmen die Kosten und versuchen diese bei den Familienangehörigen einzutreiben, aber dies setzt voraus, dass die Person auch tatsächlich pflegebedürftig war, was aber in diesem fiktiven Fall auszuschließen ist.

lG

Vielen Dank für Eure Antworten.

VG
Mela