Hallo zusammen,
folgende Fallkonstellation:
Ein Vater hat zwei (leibliche) Kinder. Er trennt sich von deren Mutter und heiratet eine neue Partnerin. Nach mehreren Ehejahren stirbt der Vater. Später wird die „neue“ Ehefrau pflegebedürftig.
Müssen die Kinder des verstorbenen Vaters nun für ihre Pflege aufkommen? Sind diese nach versterben des Vaters überhaupt noch mit ihrer Stiefmutter verwand?
Vielen Dank für eure Antworten