Ein Vater hat zwei (leibliche) Kinder. Er trennt sich von deren Mutter und heiratet eine neue Partnerin. Nach mehreren Ehejahren stirbt der Vater. Später wird die „neue“ Ehefrau pflegebedürftig.
Müssen die Kinder des verstorbenen Vaters nun für ihre Pflege aufkommen? Sind diese nach versterben des Vaters überhaupt noch mit ihrer Stiefmutter verwand?
Hallo,
meines Wissens nach ist man mit einer Stiefmutter verschwägert, nicht verwandt.
Eine Unterhaltspflicht besteht wohl nur zwischen Verwandten in gerader Linie, nicht zu Stiefeltern, -geschwistern etc.
Einzige Ausnahme: Die Stiefmutter adoptiert die Stiefkinder, dann hat man eine andere Situation.