Hallo,
ich wüsste gerne, wie im folgenden Fall die Rechtslage bezüglich der
Pflegekosten aussieht.
A und B sind verheiratet und haben zwei Kinder. A und B leben seit Jahren
getrennt, sind jedoch nicht geschieden. Die Kinder lebten bis vor kurzem bei
der Mutter, also bei B. Aufgrund einer psychischen Erkrankung von B, sah sich
der Vater, A, nun gezwungen, das alleinige Sorgerecht für die Kinder zu
beantragen und sich um diese zu kümmern. Für B wurde eine
„rechtliche Betreuung“ gestellt, die von einer dritten Person, nicht A,
übernommen wurde.
Nach ärztlicher Auskunft wird die Erkrankung von B diese dauerhaft daran
hindern, sich selbst oder ihre Kinder zu versorgen. Sie wird voraussichtlich in
ein Projekt für betreutes Wohnen kommen, bzw. Zuhause Betreuung benötigen.
Wie sieht es nun mit der Übernahme der Kosten für die Pflege aus?Ist A für B
Unterhaltspflichtig, bzw. muss er für die entstehenden Kosten aufkommen? Oder
sind diese durch irgendwelche eventuell vorhandenen Versicherungen abgedeckt?
Die Pflegeversicherung? Mögliche Zusatzversicherungen? Sollten zum teil Kosten
vom Sozialamt übernommen werden, wird dieses das Geld doch bestimmt von A als
Ehepartner einfordern? Wenn ja, in welcher Höhe?
Hinzu kommt, dass B eine Eigentumswohnung besitzt, die sie aber evtl. nicht
mehr wird selber bewohnen können. Z. Zt. wohnt A mit den Kindern darin. Wie
wirkt sich das auf den sachverhalt aus?
Ich weiß, es ist eine komplexe Fragestellung, ich würde mich jedoch trotzdem
sehr über Tipps und Infos freuen. Ggf. auch über weitere Infoquellen. Wer
könnte kompetenter Ansprechpartner zur Klärung des Sachverhaltes sein? An wen
wendet man sich?
Vielen Dank, herzl. Grüße,
lisc