Pflegekosten für Angehörige mit psych. Erkrankunge

Hallo,

ich wüsste gerne, wie im folgenden Fall die Rechtslage bezüglich der
Pflegekosten aussieht.

A und B sind verheiratet und haben zwei Kinder. A und B leben seit Jahren
getrennt, sind jedoch nicht geschieden. Die Kinder lebten bis vor kurzem bei
der Mutter, also bei B. Aufgrund einer psychischen Erkrankung von B, sah sich
der Vater, A, nun gezwungen, das alleinige Sorgerecht für die Kinder zu
beantragen und sich um diese zu kümmern. Für B wurde eine
„rechtliche Betreuung“ gestellt, die von einer dritten Person, nicht A,
übernommen wurde.

Nach ärztlicher Auskunft wird die Erkrankung von B diese dauerhaft daran
hindern, sich selbst oder ihre Kinder zu versorgen. Sie wird voraussichtlich in
ein Projekt für betreutes Wohnen kommen, bzw. Zuhause Betreuung benötigen.

Wie sieht es nun mit der Übernahme der Kosten für die Pflege aus?Ist A für B
Unterhaltspflichtig, bzw. muss er für die entstehenden Kosten aufkommen? Oder
sind diese durch irgendwelche eventuell vorhandenen Versicherungen abgedeckt?
Die Pflegeversicherung? Mögliche Zusatzversicherungen? Sollten zum teil Kosten
vom Sozialamt übernommen werden, wird dieses das Geld doch bestimmt von A als
Ehepartner einfordern? Wenn ja, in welcher Höhe?

Hinzu kommt, dass B eine Eigentumswohnung besitzt, die sie aber evtl. nicht
mehr wird selber bewohnen können. Z. Zt. wohnt A mit den Kindern darin. Wie
wirkt sich das auf den sachverhalt aus?

Ich weiß, es ist eine komplexe Fragestellung, ich würde mich jedoch trotzdem
sehr über Tipps und Infos freuen. Ggf. auch über weitere Infoquellen. Wer
könnte kompetenter Ansprechpartner zur Klärung des Sachverhaltes sein? An wen
wendet man sich?

Vielen Dank, herzl. Grüße,
lisc

Wie sieht es nun mit der Übernahme der Kosten für die Pflege
aus?

Pflege oder Betreuung ? Das ist ein riesiger Unterschied !!

Ist A für B
Unterhaltspflichtig, bzw. muss er für die entstehenden Kosten
aufkommen?

Grundsätzlich, ja. Inwieweit A in Anspruch genommen werden kann, hängt von seinen finanziellen Verhältnissen ab.

sind diese durch irgendwelche eventuell vorhandenen
Versicherungen abgedeckt?

Ist B denn irgendwie versichert ? Grundsätzlich kommt die gesetzliche Pflegeversicherung für Pflegeleistungen (nicht für Betreuung) auf. Das setz die Festsetzung einer Pflegestufe voraus.

wird dieses das Geld doch bestimmt von A als
Ehepartner einfordern? Wenn ja, in welcher Höhe?

Das wird nach der Zumutbarkeit festgelegt. Für A und die beiden Kinder muß noch Geld übrig bleiben.

wirkt sich das auf den sachverhalt aus?

Die ETW stellt Vermögen der B dar, dass für ihren Unterhalt verwendet werden muß, bevor der Staat einspringt.