Guten Morgen,
leider wurde hier noch nicht umfassend beantwortet, wer in welchen Fällen für welche Kosten aufkommt, wenn die Eltern / Schwiegereltern zum Pflegefall werden.
Insbesondere wäre interessant zu wissen, wie und in welchem Umfang die Krankenkassen/Sozialbehörden etc. auf das Vermögen der Kinder zugreifen können, wenn diese Eigentum (Haus/Eigentumswohnung) besitzen, das noch nicht zu Ende abbezahlt worden ist, also noch eigene Verpflichtungen bestehen.
Wie ist der elterliche Pflegeaufwand in so einem Fall am besten zu finanzieren, wenn die Eltern mit Ausnahme der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung nicht selbst vorgesorgt haben?
Ich würde mich über eine umfassende Aufklärung freuen.
Danke und einen schönen Sonntag noch,
dr.zimmerman.
sehr geehrte® dr. zimmermann,
da ich nicht weiß, wie das in anderen ländern geregelt ist,kann ich nur für österreich antworten
und auch hier ist es von bundesland zu bundesland verschieden.soviel ich weiß,wird auf das vermögen der kinder nur dann zurückgegriffen, wenn bestztümer (liegenschaften) nicht länger als 5 in manchen bundesländern 10 jahre zurückliegen. ausführliche auskünfte geben aber die sozialhilfeverbände, die in jeder stadt ihre sprechstunden(kostenlos) haben.
hoffe ihnen gedient zu haben und noch einen schönen sonntag! liebe grüße! edeltraud pankratz
Hallo Herr ?? Zimmermann,
Ihnen hier eine umfassende Antwort zu geben ist schwierig.
Was ich weiß, ist, dass in der Tat Wohneigentum, dass evtl. noch im Besitz der Eltern ist zuerst veräußert werden muss - bevor das Sozialamt eingreift.
Auch Kinder müssen ihre finanzielle Situation darlegen und sind verpflichtet Anteile zu zahlen - aber ich weiß nicht in welcher Höhe.
Ich würde mich direkt auf dem Sozialamt erkundigen.
eine genauere Auskunft kann ich Ihnen leider nicht geben.
MfG
Sehr geehrter Herr Dr. Zimmermann,
aus ihrem kurzen Anschreiben entnehme ich, dass es in ihrer Anfrage um Pflegekosten Ihrer Eltern geht, die in eine stationäre Einrichtung übersiedeln möchten, oder müssten.
Zu diesem Thema kann ich Ihnen folgendes mitteilen.
Die so genannten Heimkosten oder auch Pflegekosten genannt, sind in dem so genannten Tages- pflegesatz einer jeden stationären Einrichtungen enthalten. Dieser so genannte Tagespflegesatz besteht aus drei Säulen.
- Den reinen Pflegekosten: - der Pflegestufe entsprechend, ausschließlich Leistung der Pflegekassen.(Für Millionäre gleichermaßen wie Sozialhilfeempfänger)
- Den Hotel-Investkosten: - von der Pflegestufe unabhängig, je nach Einrichtung, als Eigenanteil.
- Den Verpflegungskosten: - von der Pflegestufe unabhängig, je nach Einrichtung, als Eigenanteil.
Die Punkte 2. und 3. sind für die Eigenanteilskosten in einer stationären Einrichtung entscheidend.
Eventuell Ausbildungskosten, je nach Einrichtung
Sollten ihre Eltern als Betroffene den jeweiligen Eigenanteil aus dem eigenen Einkommen nicht leisten können, raten wir, rechtzeitig mit dem entsprechenden Sozialhilfeträger Kontakt aufzunehmen.Dieser wird die Einkommensverhältnisse der Antragsteller intensiv prüfen. Hierbei sind einige Dinge sehr wichtig.
Suchen Sie bitte im Vorfeld Kontakt zu einem Steuerberater, der die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Eltern kennt. Diese Aufstellung können Sie dann vorlegen.
Sollte sich dabei herausstellen, dass trotz des Einkommens, der Sozialhilfeträger einspringen müsste, wird er sich sicherlich an die Nachkommen erster Ordnung wenden. Hierbei spielt auch eine Rolle, ob ein Eigenheim ihrer Eltern eingesetzt werden kann. Wenn dies vorhanden wäre, könnte der Sozialhilfeträger zur Auflage machen, sollten sie das Haus halten wollen, eventuelle Mieteinnahmen aus diesem Haus, zur Begleichung der ausstehenden Heimkosten heranzuziehen. Sollten die Mieteinnahmen nicht ausreichen, so könnte es passieren, dass die Nachkommen erster Ordnung zur Begleichung der Restkosten herangezogen werden könnten. Auch dann rate ich Ihnen, sich umgehend mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, um ihre monatlichen Fixkosten, inklusive Urlaub und eventuelle Darlehenszahlungen aufzunehmen und ihrem Einkommen entgegenzustellen.
Es ist keines falls so, das kann ich aus den letzten 18 Jahren berichten, dass extreme Zahlungen der direkten Nachkommen erfolgen müssen. Über die Höhe eventueller Zahlungen kann ich keine Aussage machen. Sollten Sie ein Haus von ihren Eltern geerbt haben, und liegt dies 10 Jahre zurück, so wird der Sozialhilfeträger auf diese Schenkung oder Erbe keinen Zugriff mehr haben.
Ich hoffe, dass ich ihnen einige Informationen geben konnte.
Mit freundlichen Grüßen Horst Seibert
Vielen Dank schon mal für alle sehr interessanten Rückmeldungen bisher, aber meine Fragestellung zielte mehr darauf ab, wie leicht man an unser Vermögen als Sohn/Schwiegertochter herangeht. Wir müssen unser eigenes Hausdarlehen noch tragen können bzw. möchten unser Eigentum natürlich nicht verlieren!
Meine Eltern besitzen kein Eigentum und wohnen zur Miete. Ab wann haften wir mit unserem Vermögen?
M.f.G. an alle fleißigen Ratgeber,
dr.zimmerman.
Sehr geehrte® Frau / Herr Dr. Zimmermann,
vorausschickend möchte ich sagen, dass der Rahmen dieses Forums keine rechtssicheren Informationen geben kann. Ich selbst bin auch kein Fachmann oder Rechtsanwalt, der sich in diesen speziellen Fragen auskennt. Um sicher zu sein, empfehle ich Ihnen, sich bei der Kranken/Pflegekasse Ihrer (Schwieger-)Eltern beraten zu lassen über die Leistungen und Vergünstigungen, die im Pflegefall seitens der Kasse angeboten werden. Zudem können Ihnen das Amt für Grundsicherung / Sozialamt Ihrer Gemeinde Auskunft darüber geben, welche Sozialleistungen bezogen werden können und zu welchen finanziellen Leistungen Sie im Pflegefall Ihrer (Schwieger-)Eltern ggf. gesetzlich verpflichtet sind.
Auch ein Rechtsanwalt, der sich auf diese Themen spezialisiert hat, kann Ihnen auf Ihre individuelle Situation abgestimmt Auskünfte geben.
Beste Grüße
Michael
Hallo Dr. Zimmermann,
so wirklich kann ich Ihnen auch nicht weiter helfen, denn das ist ein sehr umfassendes und komplexes Thema. Genaue Auskunft und konkrete Zahlen und Fakten sollten Sie in der zuständigen Pflegestelle ihrer Stadt bzw in einem Pflegestützpunkt bekommen. Auch ambulante Pflegedienste sind in solchen Fragen eigentlich immer sehr gut informiert.