Pflegekosten - haus der eltern verkaufen?

ich wohne mit meiner frau in einer eigenen Doppelhaushälfte - noch lange nicht abbezahlt

meine eltern wohnen zur zeit noch in ihrem haus
auf nießbrauch - das haus ist schon lange auf mich überschrieben, sie können dort so lange wohnen wie sie leben

wenn sie jetzt beide in eine pflegeeinrichtung müssen
wer kommt für die kosten auf?

ihre pflegeversicherung deckt ja nur einen teil

ersparnisse haben sie nicht
wir auch nicht

ich bin besitzer des hauses meiner eltern und lebe mit meiner familie in einer noch nicht abbezahlten doppelhaushälfte

kann verlangt werden, das haus meiner eltern zu verkaufen, um pflegekosten zu leisten?

kein schönes thema aber es kommt auf mich zu

danke im voraus für ratschläge

Ja, das kann und wird bei Überschreitung der Freibeträge verlangt. Solange die Eltern darin wohnen, wird der Verkauf sicherlich nicht durchgezogen. Aber es wird wahrscheinlich eine Hypothek in Höhe der Pflegekosten eingetragen, die Sie dann abzahlen dürfen. Die Freibeträge sind allerdings ziemlich hoch. Möglicherweise sind Sie also nicht betroffen. Das Haus haben die Eltern vor mehr als 10 Jahren übertragen? Innerhalb von 10 Jahren kann die Übertragung behördlicherseits rückgängig gemacht werden.
Da es ein Doppelhaus ist, sollten Sie überlegen, ob überhaupt ein Heimpflegeplatz notwendig ist. Die abmbulante Versorgung durch einen Krankenpfleger und eine Haushaltshilfe ist oft billiger. Dann reicht vielleicht die gezahlte Pflegerente und Sie müssen Ihr Eigentum nicht verschenken.

Sind weniger als 10 Jahre nach der Überschreibung verstrichen kann das Sozialamt die Schenkung rückgängig machen! Mehr zum Thema Finanztest https://www.test.de/Themenpaket-Pflege-Mehr-Geld-fue…

Hallo,

also da deine eltern nießbrauchrecht in dem Haus haben kann zum einen von Dir verlangt werden, dass du das Haus vermietest und die Mieteinnahmen komplett (nach Abzug der üblichen Hauskosten) für die Pflege deiner Eltern aufwendest.

Zum anderen wird vom Sozialamt geprüft, wieviel Einkommen und Vermögen Du hast und wieviel Ausgaben dem gegenüber stehen.
Angehörigen ersten Grades (zu denen du ja zählst) haben ein Schonvermögen von 25.000 €, wenn Sie ein Haus besitzen. Ansonsten sind es 75.000 €. Da Du ja schon ein Haus besitzt, wird Dir das Haus Deiner Eltern als Vermögen angerechnet. Den Abtrag für das bewohnte Haus wird wie Miete behandelt. Das Amt schaut dann wieviele Personen ihr seid und was eine ortsübliche Miete für euch wäre und wenn ihr mehr abbezahlt, dann wird dir das von deinem Einkommen abgezogen. Zahlst Du weniger ab, als die ortsübliche Miete beträgt, kann das Amt dir die Differenz zu deinem Einkommen hinzurechnen.
Es spielen noch eine weitere Reihe von Faktoren eine reihe, wie z.B. ob Du noch weiteren Personen Unterhalt zahlen musst.

Hast Du noch Geschwister? Dann wäre es dein Glück. Denn Geschwister zahlen jeder nur ihren Anteil. Z.B. es sind drei Geschwister. Für die Mutter ist ein Leistung vom Sozialamt von 900 € zu leisten. Dann kann sich das Sozialamt bei dir nur ein Drittel derKosten holen. Denn Geschwister haften zwar gemeinschaftlich für den Unterhalt ihrer Eltern, aber jeder nur für seinen Anteil.

Da für eine genaue Berechnung sehr viele Daten und Fakten notwendig sind, würde ich dir raten in den Sozialverband Deutschland einzutreten und Dich dort beraten zu lassen.

Hallo,
grundsätzlich sind Sie gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig. Das triff dann zu, wenn ihre Eltern ihren eigenen Lebensunterhalt (hz.B. in einem Pflegeheim) nicht aus eigenem Einkommen oder eigenem Vermögen bestreiten können. Für ihren eigenen Unterhalt müssen ihre Eltern ihr gesamtes Einkommen und ihre gesamten Vermögen einsetzen. Wenn ihre Eltern Eigentümer eines Hauses sind müssen sie diese grundsätzlich verkaufen und vom Erlös ihre Heimkosten bezahlen. Das Mießbrauchsrecht ihrer Eltern ist nicht verkaufbar und daher völlig unrelevant. Wenn sie ihren eigenen Unterhalt/Heimkosten nicht mehr bezahlen können zahlt die Grundsicherung (Sozialhilfe). Das Sozialamt versucht das Geld von Ihnen wiederzubekommen. Dafür gilt grundsätzlich: Relevant für ihre Unterhaltsverpflichtungen ist nur ihr aktuelles Einkommen nicht ihr Vermögen. Immobilieneigentum zählt als Vermögen. Mieteinnahmen gelten aber als Einnahmen. Ohne Bedeutung ist auch ein eventuelles Einkommen ihrer Frau oder ihrer Kinder.
Die Berrechnung der Unterhaltszahlungen ist sehr kompliziert, sie haben aber einen relativ hohen Freibtrag, so dass die Höhe häufig überschätzt wird.
Das ist alles was ich Ihnen dazu sagen kann

Ihre Unterhaltspflicht

Hallo,

das wird eine Einzelfallentscheidung durch das Sozialamt werden. Wenn deine Eltern in ein Pflegeheim gehen, müssen sie zunächst ihr eigenes Vermögen einsetzen um den Eigenanteil zu decken. Ca. 2500 € sind Selbstbehalt. Wenn sie das nicht können, muss ein Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt gestellt werden. Sozialämter sind Sache der Kommunen, es gibt da in der Praxis große Unterschiede. Aber auf jeden Fall wird das Amt fragen, ob nächste Verwandte (Kinder) herangezogen werden können. Auch hier gibt es wieder verschiedene Freibeträge. Dein Haus ist dir sicher, aber wahrscheinlich wirst du die Nachbarhälfte ja vermieten, was dein Einkommen erhöht.
Verkaufen musst du wahrscheinlich nicht, denn es ist ja dein Haus, aber die Mieteinnahmen wirst du zumindest zum Teil einsetzen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Gert

Wenn die Eltern die Pflegekosten im Heim nicht bezahlen können, wird das Sozialamt die Kosten bezahlen. Das Sozialamt wird dann an die Kinder sprich an Sie herantreten. Jetzt gibt es verschiedene Möglichkeiten. 1. Das Sozialamt wird eine fiktive Miete für das Wohnrecht ermitteln und Ihnen in Rechnung bzw. geltend machen 2. Wenn das Haus noch nicht 10 Jahre in Ihrem Besitz ist, wird es die Rückabwicklung verlangen und das Haus danach entsprechend veräusern. Ich rate Ihnen daher möglichst in Kontakt mit dem Sozialamt zu treten um für Sie eine günstige Lösung zu finden.
Zur Beruhigung kann ich Ihnen aber noch sagen, dass Sie einen hohen Selbstbehalt haben durch Kinder und Ehefrau.
Für genauere Fragen könnten Sie einen Pflegesachverständigen einschalten, der Ihnen bei der Problemlösung hilft. Wir machen so was im Großraum Köln / Düsseldorf.
MfG K.M.

Hallo ritschie,
tut mir leid, davon habe ich leider überhaupt keine Ahnung.
Viel Glück noch!

Ich bin kein Anwalt, zudem sind Rechtsauskünfte stets so eine Sache …

Grundsätzlich ist es so, dass im Pflegefall vorhandenes Vermögen einzusetzen ist. Sofern die Eltern das Haus im Rahmen einer Schenkung überschrieben haben gilt eine Frist von zehn Jahren. Werden sie innerhalb dieser Zeit unterhaltsbedürftig, muss die Schenkung rückgängig gemacht werden. Danach ist sie unanfechtbar. Bei einem Verkauf gilt das nicht, aber dann ist ja auch Vermögen da.

Kinder sind gegenüber den Eltern zum Unterhalt verpflichtet. Es wird also geprüft, ob sie ganz oder teilweise herangezogen werden können. Hier gibt es recht hohe Freigrenzen. Zudem muss man sich nicht zugunsten des Unterhalts verschulden.

Sofern das Sozialamt Forderungen erhebt, sollte man einen Fachanwalt für Medizin- oder Unterhaltrechts konsultieren (keinen Wald und Wiesen Anwalt, da gerät man leicht an dem Falschen). Die Regelungen sind kompliziert und werden nicht selten falsch angewendet - gerne zu Lasten des Unterhaltspflichtigen. Hier kann sich Expertenrat rasch bezahlt machen.

ich wohne mit meiner frau in einer eigenen Doppelhaushälfte -
noch lange nicht abbezahlt

meine eltern wohnen zur zeit noch in ihrem haus
auf nießbrauch - das haus ist schon lange auf mich
überschrieben, sie können dort so lange wohnen wie sie leben

wenn sie jetzt beide in eine pflegeeinrichtung müssen
wer kommt für die kosten auf?

Hallo,
das ist nicht mit einem Satz zu beantwortet:
Grundsätzlich könnte/n der/die Nießbraucher ins Heim ziehern und die Wohnung vermieten. Die Mieteinnahmen wären sein/ihr Einkommen. Davon können die Pflegekosten ganz oder teilweise gedeckt werden.

Anders wäre es bei einem lebenslangen Wohnrecht. Das hat man nur, wenn man auch selbst drin wohnt. Zieht man aus, nutzt man sein Recht nicht aus. Selbst vermieten darf man auch nicht. Das dürfte dann der Eigentümer. Das sind seine Einkünfte.

Die Übertragung des Grundstückes müß innerhalb von 10 Jahren vor Inanspruchnahme von Sozialhilfe zu Konditionen unter fremden Dritten erfolgt sein. Ist das nicht der Fall, muß der, der den Vorteil hatte sich an den Heimklosten entsprechend beteiligen.

Kinder müssen evtl. für die Zahlung der restlichen Heinkosten aufkommen. Dazu muß aber schon ein ziemlich hohes Gehalt vorliegen.

Vielleicht sollte das Nießbrauchrecht alsbald in ein Wohnrecht umgewandelt werden.

Ehe die Sache mit dem Heim umgesetzt wird, sollten, wenn die Eltern das wollen, zu Hause sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Es gibt die Möglichkeit einer
Einzelpersonenpflege
über eine freiberufliche Krankenschwester oder aber auch ein Gutscheinverfahren für das Pflegegeld, mit dem man dann Pflegedienste auf Stundenbasis statt auf Leistungskomplexe, beschäftigen kann. Für die Behandlungspflege besteht die Möglichkeit der Beantraung eines persönlichen Budgets, von dem man dann Personen selbst einstellen kann. Leider können die Krankenkasse darüber selten sofort Auskunft geben. Auch die müssen sich erst einmal schlau machen und diese ambulante Form w o l l e n .

Viele GRüße
Elawitt

Leider kann ich ihnen da nicht weiterhelfen. Wenn sie konkrete Vorstellungen haben, in welche Einrichtung ihre Eltern ziehen wollen, erkundigen Sie sich dort mal nach einem Sozialdienst, das sind die Experten für solche Sachen. Außerdem können Sie sich vom VDK beraten lassen, evtl. müssten Sie da Mitglied werden oder eine Spende hinterlassen, a´ber da sind auch Experten für solche speziellen Situationen.
Alles gute! *

HUHU,

also, wenn das Haus seit mehr als zehn Jahren überschrieben ist, kann es nicht zu den Kosten herangezogen werden bzw. zurückgefordert werden. DAs Nießbraurecht wird verkapitalisiert, d.h., es wird eine fiktive Miete angenommen, die als Einkommen den eltern angerechnet wird.

Im Klartext heißt das: Unterhaltspflichtig bist du mit deinem gesamten Einkommen untre Berücksichtigung deiner Verpflichtungen; wobei das eigene Haus als Alterssicherung anerkannt werden dürfte. Unter Beibehaltung des bisherigen Lebensstandards wird die Höhe des zu zahlenden Unterhalts berechnet; zum HAus der Eltern: wenn es dir gehört (s.o.), kann keiner verlangen, dass du das Haus verkaufst. du musst deinen Eltern allerdings die fiktive Miete zahlen; mit eigener Rente, der Pflegeversicherung und dem verkapitalisierten Nießbrauch ist es wahrscheinlich eher so, dass der Rest der anfallenden Kosten durch Vermietung des Hauses beglichen werden kann. Nur wenn deinen Eltern einen Zuschuss von der Sozialverwaltung benötigen, wird dein Einkommen überprüft. Manche Menschen verzichten aus diesem Grund auf die Inanspruchnahme des Sozialamtes und zahlen lieber aus eihgener Tasche zu, wenn es einigermaßen zumutbar ist, als alle ihre Vermögensverhältnisse usw. offenzulegen.
Deine Frau ist im Übrigen nicht unterhaltspflichtig, falls dunhast, aber deine Geschwister.

Guten Morgen Ritschie,

leider hast Du mir nicht gesagt, WIE LANGE ist das Haus schon auf Dich überschrieben / bist Du der Eigentümer? DARAUF kommt es jetzt an, sind es mehr als 15 Jahren, dann kannst Du Glück haben und Du musst es NICHT verkaufen, es ist auch von Bundesland zu Bundesland verschieden… DENNOCH wirst Du für Deine Eltern aufkommen müssen, immer (Dies würde auch umgekehrt gelten!). Es gibt Regelsätze, nachdem wird der Betrag ermessen: wieviele Kinder hast Du, was verdienst Du, was verdient Deine Frau, wie hoch sind Eure Schulden, musst Du Unterhalt an frühere Ehefrau/Kinder zahlen… Du kannst Dich jederzeit bei Deinem zuständigem Rathaus erkundigen, da ist eine Beratungsstelle für solche Anfragen.
Ich hoffe ich konnte Dir behilflich sein.
Liebe Grüße von Georgia

Hallo,

sicherlich wird das Sozialamt, wenn Sozialhilfe in Anspruch genommen wird, eine entsprechende Prüfung ob einer möglichen Beteiligung der Kinder vornehmen. Wenn das Haus schon länger als 10 Jahre auf Dich überschrieben ist, wird i.d.R. kein Verkauf erforderlich sein. Das Nießbrauchrecht hat sicher eine bezifferbaren Wert und beim laufenden Einkommen gibt es natürlich Freigrenzen. Letztendlich ist die Materie aber so komplex, dass nur die konkrete Prüfung durch das Sozialamt Deine Frage beantworten kann. Wenn Du aber kein Vermögen hast und Dein Arbeitseinkommen im „üblichen“ Rahmen liegt, würde ich mir nicht so viel Gedanken machen und das Ganze auf mich zukommen lassen.

Viele Grüße

Hallo!

Grundsätzlich ist, wenn kein Vermögen vorhanden ist (Vermögensschongrenze liegt bei 2.600 Euro) der Sozialhilfeträger in der Pflicht. In der Praxis heißt das, wenn Rente und Beträge der Pflegeversicherung nicht reichen, trägt er die restlichen Kosten, wenn
auch bei den Verwandten in gerader Linie kein Vermögen da ist. Es wird also geschaut, wie die Einkommenssituation der Kinder ist. Das Einkommen der Kinder abzüglich der Unterhaltsverpflichtungen, Miete etc…

Der Nießbrauch kann dann gewertet werden, wenn die Immobilie vermietet werden kann. Zusätzlich muss man davon ausgehen, dass wenn die Eltern versterben, sich der Sozialhilfeträger aus der Erbmasse (falls vorhanden)die geleisteten Zahlungen zurückholt. Und überschrieben heißt hoffentlich länger als 10 Jahre?!

Bei Fragen gerne nochmal nachfragen.

Hallo,
wenn das Haus der Mutter noch gehören würde, müßte es dran glauben. Nun gehört es Dir und die Kinder müssen für die Kosten der Pflege auf kommen. Wenn das Geld dafür da ist, gut. Aber da ja noch die Doppelhaushälfte abbezahlt werden muß, ist wohl es notwendig entweder verkaufen, oder vermieten. Am besten beim VDK anmelden. Die kennen sich da wirklich gut aus. Gleich Antrag per Internet ausfühlen. Kost fast nichts, aber man bekommt viel.
Auch sich mal mit der Krankenkasse in Verbindung setzt (Pflegeabteilung). Die helfen auch gerne weiter.
Bin in ähnlicher Situation und habe alle Hebel in Bewegung gesetzt. Doch war es bei mir alles kurzfristig (wegen Demenz). Zum Pflegheim gibt es noch die Alternative der Zuhausepflege. Sozialdienst und eine Altenpflegerin übernehmen die meiste Arbeit.
Viel Glück und es würde mich interessieren wie Ihr weiter macht und ich gebe auch gerne noch weitere Tipps.
Viele Grüße
Tine

Ps. Wegen dem Umstand oben konnte ich nich früher antworten.Entschuldigung