ich wohne mit meiner frau in einer eigenen Doppelhaushälfte -
noch lange nicht abbezahlt
meine eltern wohnen zur zeit noch in ihrem haus
auf nießbrauch - das haus ist schon lange auf mich
überschrieben, sie können dort so lange wohnen wie sie leben
wenn sie jetzt beide in eine pflegeeinrichtung müssen
wer kommt für die kosten auf?
Hallo,
das ist nicht mit einem Satz zu beantwortet:
Grundsätzlich könnte/n der/die Nießbraucher ins Heim ziehern und die Wohnung vermieten. Die Mieteinnahmen wären sein/ihr Einkommen. Davon können die Pflegekosten ganz oder teilweise gedeckt werden.
Anders wäre es bei einem lebenslangen Wohnrecht. Das hat man nur, wenn man auch selbst drin wohnt. Zieht man aus, nutzt man sein Recht nicht aus. Selbst vermieten darf man auch nicht. Das dürfte dann der Eigentümer. Das sind seine Einkünfte.
Die Übertragung des Grundstückes müß innerhalb von 10 Jahren vor Inanspruchnahme von Sozialhilfe zu Konditionen unter fremden Dritten erfolgt sein. Ist das nicht der Fall, muß der, der den Vorteil hatte sich an den Heimklosten entsprechend beteiligen.
Kinder müssen evtl. für die Zahlung der restlichen Heinkosten aufkommen. Dazu muß aber schon ein ziemlich hohes Gehalt vorliegen.
Vielleicht sollte das Nießbrauchrecht alsbald in ein Wohnrecht umgewandelt werden.
Ehe die Sache mit dem Heim umgesetzt wird, sollten, wenn die Eltern das wollen, zu Hause sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Es gibt die Möglichkeit einer
Einzelpersonenpflege
über eine freiberufliche Krankenschwester oder aber auch ein Gutscheinverfahren für das Pflegegeld, mit dem man dann Pflegedienste auf Stundenbasis statt auf Leistungskomplexe, beschäftigen kann. Für die Behandlungspflege besteht die Möglichkeit der Beantraung eines persönlichen Budgets, von dem man dann Personen selbst einstellen kann. Leider können die Krankenkasse darüber selten sofort Auskunft geben. Auch die müssen sich erst einmal schlau machen und diese ambulante Form w o l l e n .
Viele GRüße
Elawitt