Pflegekostenübernahme

Hallo,
kann mir jemand sagen, wie vermieden werden kann, dass man durch Heirat für die Kosten der Pflegebedürftigkeit der Schwiegereltern herangezogen werden kann. Wenn ich richtig informiert bin, werden in
diesem Fall evtl. die Kinder - auch Schwiegerkinder(?) zu den Kosten herangezogen.

Vielen Dank schon mal für gute Infos!

Hallo,

zunächst einmal: nur die Kinder - nicht Schwiegerkinder - werden herangezogen.

Aber: Es wird die Vermögenssituation bzw. Einkommensverhältnisse des Kindes geprüft. Hätte das Kind kein oder geringes Einkommen und/oder Vermögen (in manchen Ländern/Städten auch sonst), würde auch die Situation des Schwiegerkindes offenzulegen sein, da z.B. ein gut situierter Ehemann (z.B. Schwiegersohn) seiner Ehefrau (z.B. Schwiegertochter) ein angemessenes Taschengeld zu zahlen hätte. Dies müßte dann allerdings wieder so hoch sein, daß es über den Bedarf der Frau hinausginge um zur (ggf. teilweisen) Beteiligung an den Pflegekosten herangezogen zu werden.

Die Vorgehensweisen der Ämter weichen teilweise erheblich ab.

Gruß, Eva

Hallo

Schwiegertochter) ein angemessenes Taschengeld zu zahlen
hätte.

Die Höhe des Taschengelds richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen, dem Lebensstil und der Zukunftsplanung der Ehegatten. In der Regel stehen dem Ehegatten 5 % bis 7 % des zur Verfügung stehenden Nettoeinkommens zu.

Da müßte das Taschengeld durch den Ehepartner schon imens hoch sein damit die Schwiegertochter mit in die Verpflichtung genommen werden könnte. Es besteht ja kein Verwandschaftsverhältnis 1. Grades und somit ist da nichts zu befürchten. Da das Kind aber auch seiner Familie ( Ehefrau ) zu Untrehalt verpflichtet wäre dürften die Ansprüche der Eltern nicht besonders hoch sein. Ist aber abhängig vom Einkommen des Kindes.
Gruß Sunny

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