Pflegeleistungen : Steuerfreie Zuwendung an persönliches Umfeld

Hallo die Experten,

die Pflegeversicherung leistet - je nach Pflegegrad - Pflegegeld (für selbstbeschaffte Pflegehilfe) und auch zusätzlich für (externe) Tages- und Nachtpflege. Mit diesen Leistungen könnte man einen bezuschussten Pflegeaufwand abschätzen/quantifizieren.
Nehme man nun an, der tatsächliche Pflegeaufwand sei höher als der vorgenannte und die zu pflegende Person beschafft sich zur Deckung dieser Lücke zusätzliche Pflegeleistungen aus dem nahen persönlichen Umfeld.
a) Kann die Person dann diesen zusätzlichen Aufwand im Rahmen der ESt-Erklärung als Außergewöhnliche Belastung geltend machen?
b) Und bis zu welcher Höhe darf die pflegeleistende Person steuerfrei dafür vereinnahmen ?
c) Und müssen die z.B. per Rechnung oder Überweisung nachgewiesen werden, oder genügt auch hier der allgemeine Grundsatz der Glaubhaftmachung ?

Gruß, Karl

Hallo,
„außergewöhnliche Belastungen“ - meine ich, wäre da eventuell ein Weg, ohne dass ich jetzt ein Steuerfachmann wäre - einfach mal googeln und den Begriff „Steuer“ noch anfügen, da gibt es Genaueres zu lesen. Ich habe extra keinen Link gesetzt, weil das als Werbung aufgefasst werden könnte.
Gruss
Czauderna

Dafür kann EStG § 33b (6) genutzt werden, wenn eigene Leistungen erbracht werden. Wenn es um finanzielle Ausgaben geht, dann käme § 33 infrage - allerdings nur, soweit die Zumutbarkeit überschritten wird.

Im Allgemeinen gilt, dass Aufwendungen nicht mit der Steuererklärung belegt werden müssen, sondern der Steuerpflichtige Belege nur vorhalten und auf Anforderung des Finanzamtes vorlegen muss.