Pflegepauschbetrag § 33 EStG

Hallo,
folgender Fall: Familienvater ist zu 80 % anerkannt schwerbehindert (im Schwerbeh.-Ausweis steht kein zusätzliches Merkmal) und wird von Mutter und Sohn gepflegt. Die Mutter (Rentnerin) erhält vom Vater dafür ein geringes Pflegegeld, der Sohn pflegt unentgeltlich.

Kann der Sohn den Pflegepauschbetrag von Euro 924,00 steuerlich a l l e i n geltend
machen? Nach meiner Kenntnis soll dies so sein. Wie ist hierzu die aktuelle Rechtslage?

Dank für hilfreiche Hinweise.

Den Pflegepauschbetrag gibt es nur für Personen mit Schwerbehindertenausweis, in dem das Merkzeichen »H« enthalten ist, oder mit einem Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder mit dem Bescheid der Pflegekasse, in dem die Pflegestufe III bescheinigt ist.

Diese Voraussetzungen sind in Ihrem fiktiven Sachverhalt nicht gegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Oerdiz

Den Pflegepauschbetrag gibt es nur für Personen mit
Schwerbehindertenausweis, in dem das Merkzeichen »H« enthalten
ist …:smiley:iese Voraussetzungen sind in Ihrem fiktiven Sachverhalt nicht
gegeben.

Besten Dank. Meine Information war bisher: mind. 50 % Behinderung o d e r
Merkmal „H“ im Ausweis. Wo bitte steht, daß zusätzlich Merkmal „H“ zwingend eingetragen sein muß, wenn im übrigen der Behinderungsgrad für Pflegepauschbetag ausreicht?

Zwischen einem GdB von 50 und Merkmal H sind Welten oder das ist wie Tag und Nacht.

Der Pflegepauschbetrag ist geregelt im § 33b Abs. 6 EStG

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html

Dass ein Grad der Behinderung von 50 hier ausreichen soll, das ist nicht der Fall.

Ggf. verwechselt man das hier mit dem Freibetrag für Haushaltshilfe.

MfG
Oerdiz