Pflegepauschbetrag

Pauschbetrag ist auf die pflegenden Personen aufzuteilen, sofern unentgeltlich ausgeführt.
Im konkreten Fall hat der Sohn den Vater zusammen mit der teilweise behinderten Mutter
gepflegt. Mutter wird einkommensteuerlich nicht veranlagt (Nichtveranlagungsbescheinigung).

Frage: Kann der Sohn den vollen Pauschbetrag als außergewöhnl. Belastung geltend machen?

Frage: Kann der Sohn den vollen Pauschbetrag als außergewöhnl.
Belastung geltend machen?

Nein, wieso? Ob die Mutter den Pauschbetrag für eine Veranlagung benötigt oder nicht ist egal.