Pflegerecht

Hallo liebe Wissenden,

Rosa Alt ist alt und braucht Hilfe.
Der Pflegedienst kommt und zieht Strümpfe an und gibt die notwendigen Medikamente nach ärztlicher Verordnung.

Das Pflegegeld (häusliche Pflege) wird anderweitig benötigt.

Wenn die Krankenkasse nun entscheiden würde, dass die dementen Nachbarn die Medikamente geben könnten oder schwerbehinderte Kinder die Strümpfe anziehen könnten…müssten das dann die Erben zahlen?

VG
Melanie

Hallo Melanie,

Rosa Alt ist alt und braucht Hilfe.
Der Pflegedienst kommt und zieht Strümpfe an und gibt die
notwendigen Medikamente nach ärztlicher Verordnung.

Dann besteht ein Vertrag zwischen Rosa Alt und dem Pflegedienst, der entweder von Rosa Alt unterschrieben ist oder wenn diese unter gesetzlicher Betreuung steht, dann von ihrem Betreuer / ihrer Betreuerin.

Im Pflegevertrag ist festgelegt, was der Pflegedienst tut und was das jeweilige „Modul“ kostet. Das rechnet dann der Pflegedienst mit der Krankenkasse ab. Bleibt noch Geld übrig, dann bekommt einen prozentualen Anteil (denn nicht-professionelle Helfer erhalten weniger) andere Helfer. Das kann eine Verwandte, eine Nachbarin etc. sein.

Das Pflegegeld (häusliche Pflege) wird anderweitig benötigt.

Dann kann keine Leistung beim Pflegedienst „eingekauft“ werden und jemand aus dem Umfeld der Rosa Alt muß diese Leistung erbringen.

Wenn die Krankenkasse nun entscheiden würde,

Die Krankenkasse (bzw. Pflegekasse) entscheidet gar nichts. Der MDK hat nach Begutachtung der Rosa Alt einen Hilfebedarf festgestellt. Je nach zeitlichem Umfang resultiert daraus eine bestimmte Pflegestufe und damit die Höhe des Betrages über den Rosa Alt verfügen kann.

dass die dementen
Nachbarn die Medikamente geben könnten oder schwerbehinderte
Kinder die Strümpfe anziehen könnten…

dies ist eine andere Logik als die, die hinter dem System häusliche Krankenpflege steckt.

müssten das dann die
Erben zahlen?

Wieso? Rosa Alt lebt doch noch.

Meine Empfehlung wäre, eine gründliche Beratung bei einem Pflegestützpunkt oder häuslichen Pflegedienst einzuholen.

Viele Grüße

Iris

Hallo,
zunächst gilt es festzuhalten, dass das An- und Ausziehen vom Kompressionsstrümpfen sowie die Verabreichung/Bereitstellung von Medikamenten keine Leistung der Pflegeversicherung sind sondern in den Bereich der häuslichen Krankenpflege fallen, also Krankenkassenleistung sind. Die Bewilligung dieser Leistung erfolgt aufgrund einer entsprechenden ärztlichen Veordnung. Die Kasse prüft vor Bewilligung dieser Leistung, ob diese „Leistungen“ nich auch von einer im Haushalt der Versicherten lebenden Person bzw. wenn vorhanden, bei einem Pflegefall, von der Pflegeperson erbracht werden können. Nur wenn dies der Fall ist, kann die Kasse diese Leistungen ablehnen.
In der PRaxis funktioniert das aber grundsätzlich unkompliziert, denn meist bestätigen schon die verordnenden Ärzte auf der Verordnung dass es eben keine geeignete Person dafür gibt und deshlab der Pflegedienst beauftragt werden muss.
Gruss
Czauderna

Dankeschön!

Und wo kann ich das nachlesen?

Soweit ich weiss, müsste das irgendwo im SGB 5 stehen?

LG
Mela

Hallo,

ja, kann man - u.a §§ 27,32,37 und 92 SGB V.
dazu die HKP-Richtlinien
und zur Abgrenzung gegenüber der PFlegeversicherung noch der § 13 SGB XI.
(Ich hoffe, ich habe keinen wichtigen vergessen).
Gruss
Czauderna