Mal angenommen eine alte Dame stirbt ohne Erben und Erbschaft. Das Konto der alten Dame würde an diesem Tag gering im Minus stehen. Könnte die Bank nun das Manko bei der Altenpflegerin einfordern, die zwar nicht geerbt aber Kontovollmacht hatte?
Selbstverständlich nicht. Eine Kontovollmacht ist eine Kontovollmacht und nicht mehr. Abgesehen davon: Selbst eine Erbschaft könnte ausgeschlagen werden.
doch, leider. Hat sich allerdings das Geld von ihrer Mutter, welche Erbin war, zurückgeholt.
Damals kannte meine Frau ja auch noch nicht wer-weiss-was, wo sie sich so guten Rat hätte holen können.
Was blieb ihr anderes übrig, als zu zahlen. Das Geld hat sie sich von ihrer Mutter, welche Erbin und Begünstigte der ganzen Versicherungen war, zurückgeholt.
Damals kannte sie wer-weiss-was noch nicht, sonst wäre die Sache wahrscheinlich anders gelaufen.
Damals kannte sie wer-weiss-was noch nicht, sonst wäre die
Sache wahrscheinlich anders gelaufen.
räumst du ja ein, dass sie das nicht hätte tun müssen.
Und was das angeht:
Was blieb ihr anderes übrig, als zu zahlen.
Ich z.B. hätte nicht gezahlt. Das wäre es, was mir übrig geblieben wäre. Denn immerhin trug sie nun damit das Risiko, auf der Forderung sitzen zu bleiben. Auch wenn das ja wohl hier nicht geschehen ist:
Das Geld hat sie
sich von ihrer Mutter, welche Erbin und Begünstigte der ganzen
Versicherungen war, zurückgeholt.
Ich glaube, viele Leute erfüllen Forderungen, sobald ein größeres Unternehmen sie stellt, weil sie von der Richtigkeit ausgehen. Das ist dann aber falsch.
Verdammt nur, daß es vor meiner Zeit war…
Die Bank drohte mit Inkasso und Schufa und Hastenichtgesehen und behauptete, daß meine Frau mit der Kontovollmacht auch die Verpflichtung eingegengen sei, für eventuelle Überziehungen des Kontos geradezustehen.
Gruß
Sticky
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