Hallo,
kann man bei der Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen (oder entsprechende Geldzuschüsse), obwohl noch kein Grundpflegebedarf besteht?
Eine (dauerhaft) kranke Frau kann kaum mehr ihr Essen alleine zubereiten, benötigt Hilfe bei Arztbesuchen, kann nicht mehr einkaufen, nicht bügeln, ihre Wohnung nicht mehr sauber machen, keine Fenster putzen…
Beim Duschen, Eincremen und Föhnen braucht sie Unterstützung - aber halt nicht täglich…
Trotz dieses „nicht-könnens“, bekommt die Frau anscheinend keine Pflegestufe 1 bewilligt, weil kein Grundpflegebedarf von 45 bzw. 90 min. am Tag besteht.
Im Moment erledigen Familienangehörige die Aufgaben - über einen kleinen Zuschuss würden diese sich aber freuen…
Gibt es eine Regelung, die solche Fälle abdeckt?
Gruß
Tato