Pflegestufe

Hallo,

kann man bei der Krankenkasse eine Haushaltshilfe beantragen (oder entsprechende Geldzuschüsse), obwohl noch kein Grundpflegebedarf besteht?

Eine (dauerhaft) kranke Frau kann kaum mehr ihr Essen alleine zubereiten, benötigt Hilfe bei Arztbesuchen, kann nicht mehr einkaufen, nicht bügeln, ihre Wohnung nicht mehr sauber machen, keine Fenster putzen…
Beim Duschen, Eincremen und Föhnen braucht sie Unterstützung - aber halt nicht täglich…

Trotz dieses „nicht-könnens“, bekommt die Frau anscheinend keine Pflegestufe 1 bewilligt, weil kein Grundpflegebedarf von 45 bzw. 90 min. am Tag besteht.
Im Moment erledigen Familienangehörige die Aufgaben - über einen kleinen Zuschuss würden diese sich aber freuen…

Gibt es eine Regelung, die solche Fälle abdeckt?

Gruß
Tato

Hallo, Tato,
ich nochmal.

Für die Pflegebedürftigkeit werden folgende Bereiche beurteilt:

  1. Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung
  2. Ernährung: Zubereitung des Essens oder Nahrungsaufnahmen
  3. Mobilität: Das selbständige Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen und das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
  4. Hauswirtschaftliche Versorgung: Einkaufen, Kochen, Wohnungspflege, Geschirr spülen, Wäsche waschen, Kleidung wechseln, Heizen.

Für Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit) müssen aus diesem Katalog wenigstens 2 Verrichtungen mindestens 1 mal täglich erforderlich sein (über die reine Haushaltshilfe hinaus). Der Zeitaufwand dafür muß im Tagesdurchschnitt 1,5 Std betragen.

In der Regel müßte das mit Aufstehen, Körperpflege, Zubereitung der Mahlzeit, gelegentliche Toilettenbesuche und das abendliche Zubettgehen zu erreichen sein. Wenn noch wöchentlich Begleitung bei Arztbesuchen hinzukommt, müsste das eigentlich genügen.

Für häusliche Pflege durch Verwandte wird dies mit €205 pro Monat honoriert. Zusätzlich werden spezielle Pflegemittel für die Pflege mit bis zu €31 pro Monat ersetzt. (Blutwenig, ich weiß)

Viele Gemeinden unterhalten ein Informationsbüro zur Beratung in Pflegefragen. Dieses Angebot sollte man wahrnehmen.

Bei der Beurteilung kommt es halt sehr darauf an, wie sich der zu Pflegende verhält.

Ich würde versuchen eine Neubewertung der Pflegestufe zu erreichen.

Gruß
Eckard

Hallo Eckard,

danke für deine Antwort.

Ich würde versuchen eine Neubewertung der Pflegestufe zu
erreichen.

Es wurde noch nichts beantragt. Die Frau kommt gerade von der Kur, die es nur geschafft hat, ihr einen Antrag zu besorgen, aber nicht auszufüllen (wäre ja auch zu schön gewesen…). Sie kann ja im Moment wirklich nicht mehr viel - aber laut den Unterlagen noch zu viel…
Selbst, wenn sie etwas übertreiben würde, käme wohl keine PS1 dabei heraus. Trotzdem braucht sie Hilfe.

Für Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit) müssen aus
diesem Katalog wenigstens 2 Verrichtungen mindestens 1 mal
täglich erforderlich sein (über die reine Haushaltshilfe
hinaus). Der Zeitaufwand dafür muß im Tagesdurchschnitt 1,5
Std betragen.

Naja, die haben ja zudem noch bestimmte Minuten-Angaben für die einzelnen Handlungen oder? Beim Duschen lässt sich der angehörige Helfer natürlich Zeit, die Pflegekraft nicht - wieviele Minuten werden jetzt berechnet? Was kann man da veranschlagen?

Gruß
Tato

Naja, die haben ja zudem noch bestimmte Minuten-Angaben für
die einzelnen Handlungen oder? Beim Duschen lässt sich der
angehörige Helfer natürlich Zeit, die Pflegekraft nicht -
wieviele Minuten werden jetzt berechnet? Was kann man da
veranschlagen?

Hallo, Tato,
Da habe ich keinen Überblick. Deshalb empfahl ich ja auch die Pflegeberatung. Einfach mal die Stadt (die Kreisverwaltung) anrufen, ob die eine Pflegeberatung haben. Vielleicht kann auch der Hausarzt helfen, denn gar so selten kommt das ja nicht vor.

Bei der Pflege durch Angehörige kann man m.E. nicht die Zeitvorgaben ansetzen, die für professionelle Pflege gelten.

Notfalls kann man ja auch versuchen, die Vorgaben für professionelle Pflege heranzuziehen und einen kleinen Aufschlag einzurechnen. Versuchen kann man es ja mal, mehr als ablehnen kann es die KV nicht.

Noch ein Vorschlag wäre, eine entsprechende Frage mal im Brett Versicherungen einzustellen. Dort treiben sich einige Versicherungsfachleute rum, die vielleicht etwas dazu sagen können

Gruß
Eckard

2 Like

Hallo Tato,

ich habe selbst als Angehöriger meinen Schwiegervater jahrelang gepflegt.

Und so wie ich es im Gedächtnis noch habe, nennt der MDK (Medizinische Dienst der Krankenkassen) die Zeitvorgaben für Duschen, Kämmen, Rasieren usw. Dabei ist es egal, ob diese Leistung von einer Fachkraft oder von einem Angehörigen erledigt wird.

LG Birgitt

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

meines Wissens ist das komplett geregelt und auch die dafür veranschlagten Zeiten. Googeln brachte dies:

http://www.pflegestufe.info/pflege/zeiten.html

Es ist schon einige Jahre her, da hatten wir das gleiche Problem mit einer Großtante. Damals wurden die ganzen Haushalts-Tätigkeiten überhaupt nicht gerechnet. Sämtliche Familienangehörigen hatten kleine Jobs übernommen, sodass die Dame zu Hause bleiben konnte. Obwohl sie weder einkaufen, putzen, kochen, waschen bügeln etc. übernehmen konnte. Nur Kleinigkeiten, wie Wäsche zusammenlegen. Wir hatten damals auch beantragt und wurde abgelehnt. Eine kleine Vergütung um wenigstens Kosten wie Spritverbrauch o.ä. abzudecken, hätte schon gut getan.

Soweit ich weiß, hat sich da aber was geändert. Nach einer Reha dürfte aber eine Haushaltshilfe, zumindest vorübergehend, zustehen.

Eine (dauerhaft) kranke Frau kann kaum mehr ihr Essen alleine
zubereiten, benötigt Hilfe bei Arztbesuchen, kann nicht mehr
einkaufen, nicht bügeln, ihre Wohnung nicht mehr sauber
machen, keine Fenster putzen…

Das waren alle Dinge, die bei unserem Fall damals überhaupt keine Anrechnung fanden. Der Zeitaufwand war nicht unerheblich. Ohne familiäre Unterstützung hätte meine Großtante in ein Heim gemusst, das wäre wesentlich teurer gewesen und hätte dann aus öffentlichen Geldern bezahlt werden müssen. Irgendwie schon traurig.

Aber ein Versuch ist es Wert. Mehr als ein ablehnender Bescheid kann ja nicht rauskommen.

Gibt es eine Regelung, die solche Fälle abdeckt?

Vielleicht hilft der Link weiter.

Grüße

Sarah

Hallo,

http://www.pflegestufe.info/pflege/zeiten.html

Danke für den Link. Ich habe ihn zunächst nur überflogen, werde ihn aber demnächst noch genauer durchlesen.

Sämtliche Familienangehörigen hatten kleine Jobs übernommen, sodass :die Dame zu Hause bleiben konnte.

Ja, so wäre es toll. Nur was ist, wenn sich nur eine Familienangehörige kümmert und damit alleine ist…?

Eine kleine Vergütung um wenigstens Kosten wie Spritverbrauch o.ä. :abzudecken, hätte schon gut getan.

In diesem Fall 50km / Strecke - ja, das würde gut tun…

Nach einer Reha dürfte aber eine Haushaltshilfe, zumindest :vorübergehend, zustehen.

Das war ja leider keine Reha nach einem KH-Aufenthalt, sondern eine Kur. Da wird dann auch erwartet, dass die Person alleine anreist usw. also dürfte diese Regel auch nicht gelten.

Ohne familiäre Unterstützung hätte meine
Großtante in ein Heim gemusst, das wäre wesentlich teurer
gewesen und hätte dann aus öffentlichen Geldern bezahlt werden müssen.

Davor möchte ich sie bewahren.

Gruß
Tato

Hallo nochmal,

Danke für den Link. Ich habe ihn zunächst nur überflogen,
werde ihn aber demnächst noch genauer durchlesen.

Du musst ein kleines bisschen runterscrollen, dann kommen die Punkte der Tätigkeiten mit den Zeitanrechnungen. Allerdings weiß ich nicht, ob das sowohl für professionelle Hilfe und Angehörigen gilt. Ruf doch einfach mal bei der Pflegekasse an, (also Krankenkasse)

Beste Wünsche

Sarah

Hallo Sarah,

Du musst ein kleines bisschen runterscrollen, dann kommen die
Punkte der Tätigkeiten mit den Zeitanrechnungen.

Das hab ich alles schon durchgelesen, aber ich denke, auch die anderen Seiten sind interessant.

Allerdings weiß ich nicht, ob das sowohl für professionelle Hilfe und
Angehörigen gilt.

Das beantwortet der Text: „Im Rahmen dieser Zeiten sollen Laienpflegekräfte in der Lage sein, die vollständige Übernahme einer pflegerischen Handlung durchzuführen“
Das war das genau der richtige Link…

Viele Grüße
Tato

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