Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
mein Vater bezog bis vor kurzem Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jetzt wurde neu geprüft und ihm die Pflegestufe I aberkannt. Gegen dieses Schreiben wurde bereits ohne Angabe von Gründen Widerspruch eingelegt. In dem neuen Schreiben der BKK wurde jetzt eine neue Frist von 1 Monat gesetzt. Wir wollten jetzt gerne das Gutachten anfordern. Da mein Vater momentan wieder im Krankenhaus ist und zum 14.Mal operiert wurde, brauchen wir auch diesen 1 Monat Zeit. Also im Klartext: Wir wollen den Widerspruch zu diesem Schreiben erst kurz vor Ablauf machen. Kann man das Gutachten ohne den Widerspruch anfordern? Hat jemand noch andere gute Tipps was man machen kann? Gibt es irgendwo kostenfreie-/günstige Beratung? Vielen Dank für jede Hilfe