Pflegestufe 1 psychische Erkrankungen

Hallo Ihr!

Ich bin schon so ziemlich mein Leben lang schwer krank. Hab mich irgendwie durchgehangelt, bis am Sozialamt kein Weg mehr vorbei führte.

Nun, nachdem ich schlauer gemacht wurde - sieht es ganz anders aus. Ich habe sehr gekämpft und bekomme inzwischen Opferentschädigung und Kriegsopferausgleichsrente.

Ich war immer sehr auf Hilfe angewiesen - und nun ging es dann gar nicht mehr - und ich bin zu meiner Mutter und ihrem Lebensgefährten gezogen - eigenen Wohnung oben!
Ernährungstechnisch bin ich vollkommen auf die beiden angewiesen. Einkaufen, Ämter, ich kann erst jetzt hier wieder jeden Tag duschen
halte die Wohnung so weit wie geht sauber -was nicht viel ist, was ich schaffe!

Immer wieder brauche ich die Chaosbeseitigungshilfe meiner Mutter.
Wenn Ämter oder sowas anstehen - dann kann nur sie mich führen - weil ich dann vollkommen im Chaos bin - mich alleien nur verlaufe, Verkehr nicht abschätzen kann etc
Da ist so viel! Oft sind es Kleinigkeiten!

Wir waren jetzt wegen der Kriegsopferfürsorge bei der Solidarischen Hilfe - und mir fiel etwas ein - was ich schon vor einiger Zeit gelesen habe! Nämlich, daß nach dem OEG auch die Mutter z.B. Anspruch auf finanziellen Ausgleich hat - wenn sie für mich sorgt!

Die Frau bei der solidarischen Hilfe sagte „Ja klar, da müssen sie nur die Pflegestufe eins beantragen!“
Mein Mutter fragte, ob ich bei all den Begutachtungen mich dem auch noch aussetzen will. Die Frau von der S.D. sagte "nein, das ist nicht schlimm, da kommt nur ein Arzt ins Haus, guckt sich eben um , stell ein paar Fragen - etc - und dann wäre ich damit durch

Mein Ergotheraput meinte dann - um Gotets Willen - die wollen jede Minute aufgezeigt haben - dazu würde auch gehören, das mir bei der Körperpflege geholfen werden muss - das psychische Erkrankungen, egal wie schwer sie sind - dort nicht angerechnet wird - wie bei so vielmn andern auch. Ist ja kein Arm ab - oder so!

Seine Frau arbeitet in einer Einrichtung für psychisch Erkrankte - und er wollte sie nochmal bitten nachzusehen, ob es da was schriftlich gibt.
Allerdings ist es so, das er meistens ein halbes Jahr braucht, bis er etwas „schnell“ geklärt hat!
Wobei ich schon froh sein kann, ihn zu „haben“

Wißt Ihr da was?

Könnt Ihr mir helfen?

Und gibt es Infomaterial für Lristungen, die es nach dem Kriegsopfergesetz gibt?
Soll viel mehr sein - als sonst so - aber ich finde nichts Schriftliches!

Alles Liebe

Sylvia

würde mich wundern
Hallo Sylvia,

ich kann mir schwerlich vorstellen, dass Du eine Pflegestufe erhälst, da es sich hier hauptsächlich um die Grundpflege (Waschen, Zähneputzen, etc. sowie Essen und die Mobilität herstellen, usw.) einer Person handelt.
http://www.pflegestufe.info/pflege/pflegebedarf.html
Da Du ja keinen Pflegebedarf an sich hast und die restlichen versorgerischen Tätigkeiten sich auf das Besorgen der Lebensmittel bezieht, werden sich die benötigten Zeitminuten nicht ergeben.
http://www.pflegestufe.info/pflege/pflegestufe_1.html

Gruß
Christian

Hallo,
leider, leider bin auch ich der Meinung, dass ein Antrag auf
Anerkennung als Pflegefall nicht von Erfolg sein wird.
Hilfebedarf muss bestehen in/und/oder
Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Mobilität,Hilfe beim An-und Ausziehen,
stehen und gehen - dazu kommt die wirtschaftliche Versorgung.
Grundsätzlich muss die Hilfe auf den Tag gesehen mindestens 46 Minuten
betragen und gegenüber der hauswirtsachaftlichen Versorgung im
Vordergrund stehen.
Das Thema Aufsuchen- und Verlassen der Wohnung ist ein ganz spezielles

  • hier sind nur die Vorgänge gemeint, die wirklich jemanden zum
    Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung zwingen - Spaziergänge
    oder Arztbesuche sind da nicht enthalten - so zählt z.B. der Arztbesuch zu den Leistungen der Krankenkasse.
    Ich rate trotzdem den Antrag zu stellen !
    Gruss
    Czauderna

Pflege
Liebe Sylvia!

Antrag stellen kann man immer!
Meine Empfehlung ist, auch wenn es schwer fällt, über eine Zeitraum von mindestens 1 Woche eine Art Tagebuch zu führen. Welcher Aufwand tatsächlich geleistet wird. Ich hatte kürzlich mit Autisten zu tun. Da ist es auch immer schwer, eine Pflegestufe zu erhalten. Weil an einem Tag der Ablauf ganz gut funktionieren kann, am nächsten aber eine Kleinigkeit dazwischen kommt und alles anders wird.

Es gab so Punkte auf die Wert gelegt wird von Seiten des Amtes. Frag diesen Bekannten nach dem Punktesystem. Und tatsächlich fällt bei psychischen Erkrankungen der Nachweis schwer.
Ein Autist z.B. läuft vom Zähneputzen 3x weg und zieht statt der Winterschuhe die Sandalen an. Die gesamte Zeit! muß protokolliert werden. Anziehen der falschen Schuhe, beruhigen, Anziehen der richtigen Schuhe -alles Zeitaufwand.
Sylvia, ich weiß nichts über die Art ihrer Erkrankung. Deshalb muß obiges Beispiel nun angepasst werden; auf Ihren Fall. Meine Erfahrung ist, daß behinderte Menschen ihre Grenzen sehr genau kennen. Die einzig blöde ist, daß man einem Amt gegenüber erklären muß wo man Hilfe benötigt.

Erstmal genug und viel Erfolg!

Ich rate zum Antrag Solbane

Hallo,
nur der Ordnung halber - der Vorschlag mit dem Pflegetagebuch
ist ein sehr guter und hat schon manchen Fall zum erfolgreichen
Abschluss gebracht.
Es werden nunmal diese 46 Minuten täglich gefordert und der Nachweis
muss erbracht werden, wobei diese 46 Minuten den Durchschnitt
darstellen, d.h. nicht jeden Tag, sondern im Durchschnitt, ausgehend von einer Woche, also 7 Tage.
Was ich allerdings nicht so stehen lassen kann ist die Sache mit
dem „Amt“.
Die Pflegekassen/Krankenkassen sind keine Ämter, erst recht nicht der Medizinische Dienst - zugegeben, manche führen sich wie solche auf, aber das ist nicht die Regel.
Es handelt sich um Körperschaften des öffentlichen Rechtes, die zwar
für die Durchführung von Gesetzen zuständig sind, aber im Wettbewerb
untereinander stehen. Deshalb sind dort auch keine Beamten beschäftigt,
und die Bezahlung der Arbeitnehmer erfolgt nach eigenen Tarifverträgen.
Das aber nur der Ordnung halber und weil ich selbst kein Amtsangestellter sein will und möchte.
Gruss
Czauderna

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Liebe Solbane!

Antrag stellen kann man immer!

Ja finde ich auch immer!

Meine Empfehlung ist, auch wenn es schwer fällt, über eine
Zeitraum von mindestens 1 Woche eine Art Tagebuch zu führen.

Das ist morgen mit einem Tag schon voll!

Welcher Aufwand tatsächlich geleistet wird. Ich hatte kürzlich
mit Autisten zu tun. Da ist es auch immer schwer, eine
Pflegestufe zu erhalten. Weil an einem Tag der Ablauf ganz gut
funktionieren kann, am nächsten aber eine Kleinigkeit
dazwischen kommt und alles anders wird.

Ja, ich weiß! Auch ich habe autistische Züge - nur so u.a.
Und auch bei mir ist es Unterschiedlich
!

Es gab so Punkte auf die Wert gelegt wird von Seiten des
Amtes. Frag diesen Bekannten nach dem Punktesystem. Und
tatsächlich fällt bei psychischen Erkrankungen der Nachweis
schwer.

Ja, ich hoffe, er kümmert sich mal darum - mein Ergotherapeut!

Ein Autist z.B. läuft vom Zähneputzen 3x weg und zieht statt
der Winterschuhe die Sandalen an. Die gesamte Zeit! muß
protokolliert werden. Anziehen der falschen Schuhe, beruhigen,
Anziehen der richtigen Schuhe -alles Zeitaufwand.

Ja, man braucht viel Geduld und viel Respekt!

Sylvia, ich weiß nichts über die Art ihrer Erkrankung. Deshalb
muß obiges Beispiel nun angepasst werden; auf Ihren Fall.
Meine Erfahrung ist, daß behinderte Menschen ihre Grenzen sehr
genau kennen. Die einzig blöde ist, daß man einem Amt
gegenüber erklären muß wo man Hilfe benötigt.

Ja - es ist sicher schwer. Bein ist zum Glück nicht ab - ovbwohl das damals nach einem Unfall auch zur Debatte stand!
Aber ich leide unter PTBS, sozialer Phobie, Borderline, Zwängen, Panik etc!
Es wird mir schwer fallen so ein GHft zu führen!
Meine Hausaufgabe von meinem Psychiater war gerade, jeden Tag aufzuschreiben - was ich tue - weil ich mich über Zeitverluste beklagt habe - und ich bekomme das wieder mal nicht hin!
Sollte swo einfach sein!
Vielleicht sollte meine Mutter das erstmal so aufschreiben - wasw sie an Zeit für mich aufwendent

Danke und alles Liebe

Sylvia

Erstmal genug und viel Erfolg!

Ich rate zum Antrag Solbane

Hallo Günter!

nur der Ordnung halber - der Vorschlag mit dem Pflegetagebuch
ist ein sehr guter und hat schon manchen Fall zum
erfolgreichen
Abschluss gebracht.

Ja - muss ich meiner Mutter mal sagen!

Es werden nunmal diese 46 Minuten täglich gefordert und der
Nachweis
muss erbracht werden, wobei diese 46 Minuten den Durchschnitt
darstellen, d.h. nicht jeden Tag, sondern im Durchschnitt,
ausgehend von einer Woche, also 7 Tage.

Das sollte gehen!

Was ich allerdings nicht so stehen lassen kann ist die Sache
mit
dem „Amt“.
Die Pflegekassen/Krankenkassen sind keine Ämter, erst recht
nicht der Medizinische Dienst - zugegeben, manche führen sich
wie solche auf, aber das ist nicht die Regel.
Es handelt sich um Körperschaften des öffentlichen Rechtes,
die zwar
für die Durchführung von Gesetzen zuständig sind, aber im
Wettbewerb
untereinander stehen. Deshalb sind dort auch keine Beamten
beschäftigt,
und die Bezahlung der Arbeitnehmer erfolgt nach eigenen
Tarifverträgen.
Das aber nur der Ordnung halber und weil ich selbst kein
Amtsangestellter sein will und möchte.
Gruss
Czauderna

>>>Bist Du Jungfrau?

Ämter, Behörden - oder eben auch Körperschaften des öffentlichen Rechtes haben mich schon so oft noch fertiger gemacht!

Alles Liebe

Sylvia

Hallo sylvia,
nein, ich bin Krebs,
und fertiggemacht habe ich in meinem Berufsleben ausser
einigen Insolvenzverfahren noch niemand.
Jede Sache kann man von zwei Seiten betrachten.
Von der Seite desjenigen, der Hilfe benötigt und natürlich all
das haben will, was er meint, dass ihm zustehe.
Dieses Ansinnen ist vollkommen verständlich.
Auf der anderen Seite derjenige, der die Leistungen geben soll,
der berechtigte Ansprüche auch erfüllt, aber auch unberechtigte
Ansprüche ablehnen muss.
Diese beiden Seiten auf einen Nenner zu bekommen, das ist die
Kunst, die auch von beiden Seiten beherrscht werden muss.
Gruss
Günter Czauderna

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Hallo Günter!

nein, ich bin Krebs,

Oh - ich auch!

und fertiggemacht habe ich in meinem Berufsleben ausser
einigen Insolvenzverfahren noch niemand.

Ich weiß nicht, welchen Beruf Du ausübst - und ich meine sicher nicht Dich - weil wir uns wohl sicher noch nicht begegnet sind!

Jede Sache kann man von zwei Seiten betrachten.
Von der Seite desjenigen, der Hilfe benötigt und natürlich all
das haben will, was er meint, dass ihm zustehe.
Dieses Ansinnen ist vollkommen verständlich.

Ja, das denke ich auch - und bei mir wäre das einiges, was ich gern wissen würde. Wenn Du da also in einem Bereich arbeitest, wo es auchc um soziales/Bewilligungfen etc geht, wäre es ganz toll, wenn Du mich mal privat anschreiben würdest!

Auf der anderen Seite derjenige, der die Leistungen geben
soll,
der berechtigte Ansprüche auch erfüllt, aber auch
unberechtigte
Ansprüche ablehnen muss.

Hm - ziemlich klar ja. Wobei bei verschiedenen Trägern auch unterschiedlich viel bewilligt wird!
Ich bekomme e und Kriegsopferfürsorge. Wenn sich da jemand auskennt, bitte melden!

Diese beiden Seiten auf einen Nenner zu bekommen, das ist die
Kunst, die auch von beiden Seiten beherrscht werden muss.

Wobei es schwer ist für die Antragsteller, weil sie nicht wissen, was ihnen alles zusteht - und auch nicht informiert werden!
Der SA wegen Kriegsopferfürsorge hat mir zwar mitgeteilt, daß ich dortviel mehr Ansprüche habe - aber welche konnte er mir auch nicht sagen!

Alles liebe

sylvia

Hallo sylvia,
ich bin bei einer Krankenkasse beschäftigt, und das schon seit fast 40 Jahren.
Ich bin da zuständig für so fast alles was mit Leistungen der
Krankenkasse und der Pflegeversichertung zusammenhängt.
Gruss
Günter

Hallo Guenter,
danke für die Korrektur!

dem „Amt“.
Die Pflegekassen/Krankenkassen sind keine Ämter, erst recht
nicht der Medizinische Dienst

Solbane

Hallo Sylvia,

entschuldige, daß ich so lange nix von mir hören ließ.
Das Vorgehen der Pflegekassen ist sehr unterschiedlich. Aber man kann davon ausgehen, Besuch vom MDK (Medizinischer Dienst der Kassen) zu bekommen. Manchmal senden sie auch Formulare zu. Die sind so angelegt, daß der tatsächliche Pflege- / Betreuungsaufwand kaum eingetragen werden kann. Wie weit seit ihr inzwischen?
Immer noch finde ich gut, daß Du Dir so viele Gedanken um Deine Mutter machst! Mit dem Pflegegeld geht ein Rentenanspruch einher. Es ist so wenig, was ein pflegender Mensch für seine Mühen erhält - greift es Euch. Es steht euch zu!

Sollte tatsächlich keine Pflegestufe zuerkannt werden, gibt es das Pflegeleistungsergänzungsgesetz. Werde mich per Email bei Dir melden und Dir was zum berechtigten Personenkreis senden.
Das ist mir zuviel zum Abtipseln.

Freundliche Grüße
Solbane