Was bedeutet das eigentlich ganz konkret wenn jemand die Pflestufe 1 zuerkannt bekommt ? Wer weiss es ??? Danke schön schon im voraus Petra
Hallo, Petra,
das ist ganz klar gesetzlich geregelt.
Pflegebedürftige der Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Was das bedeutet und weitere Informationen zum Thema findest Du hier http://www.geroweb.de/altenbericht/3_1_4_1_pflegebed… (Die Seite bietet insgesamt auch für andere Themen um diesen Bereich herum viele Informationen: http://www.geroweb.de/ )
Gruß
Eckard
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Hi,
Um Aussichten in dem Verfahren auf Anerkennung einer Pflegestufe zu haben, muss man sich über die rechtliche Seite einlesen. Ich habe mir damals einen DTV Ratgeber aus der Buchhandlung geholt, so etwas wie
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423506199/qid…
Da die einzelnen Handlungen nur mit standartisierten Minuten angerechnet werden, empfiehlt sich, ein Pflegetagebuch -für mindestens 3 Monate- vor der Antragstellung bzw. Begutachtung zu führen. Bei den Krankenkassen gibt es dazu Vordrucke, die auch erläutern, welche Tätigkeiten im Einzelnen angerechnet werden. Das war sehr hilfreich und auch beweiskräftig, so dass wir auf den dritten Anlauf Pflegestufe 2 für den zu Pflegenden anerkannt bekamen.
Viel Erfolg
C.