Hallo…eine alte Frau hat seit einem Jahr die Pflegestufe 2. Ist die JobCenter-Bearbeiterin berechtigt, von der Pflegeperson zu verlangen, dass entweder ein Pflegedienst beauftragt wird oder die alte Dame ins Pflegeheim gegeben werden muss, da sie der Pflegeperson entweder eine Arbeit oder einen 1 Euro Job geben will. Die Pflegebedürftige ist psychisch schon sehr angeschlagen durch die ständigen Schmerzen und will keine fremden Leute um sich. Kann das JobCenter trotzdem zur Arbeitsaufnahme zwingen, auch wenn dadurch die Pflege der kranken Dame nicht mehr gewährleistet ist und wie lang - bis zu 6 Stunden…mit An- und Abfahrt? Ansonsten wäre die Pflegeperson ja mindestens 8 Stunden außer Haus und damit ist eine ausreichende Pflege nicht mehr gegeben. Danke für Antworten.
LG Wuma
Im sgb steht Folgendes
Hallo
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10.html
Da besonders auf Punkt (1) 4 achten (" Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass … die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,")
Es fragt sich in dem Zusammenhang natürlich, ob die Pflegeperson eine Angehörige der alten Dame ist.
Viele Grüße
Vielen Dank für die Antwort…ja es handelt sich um die Tochter der Pflegebedürftigen…aber das Gesetz kann wieder so und so ausgelegt werden, je nach Ansicht der jeweiligen Bearbeiterin. Gibt es denn hierzu schon Gerichtsurteile?
Wuma
Vielen Dank für die Antwort…ja es handelt sich um die
Tochter der Pflegebedürftigen…aber das Gesetz kann wieder so
und so ausgelegt werden, je nach Ansicht der jeweiligen
Bearbeiterin.
Nein, die Auslegung ist eindeutig.
Ist die Pflege durch einen Pflegedienst zu gewährleisten, dann muß die pflegende und ALG II beziehende Angehörige das auch organisieren, damit sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Hallo und danke für die Antwort. Steht das MUSS auch dann, wenn die Pflegebedürftige keinen fremden Menschen um sich duldet und dadurch dann auch nicht von einem Pflegedienst die Pflege gesichert ist? Was passiert, wenn sie sich nicht waschen oder zum Essen und Trinken motivieren lässt? Wie steht es damit, dass ein pflegender Angehöriger mit AGLII nur bis zu 6 Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss?
Wuma
Hallo,
und danke für die Antwort. Steht das MUSS auch dann, wenn die Pflegebedürftige keinen fremden Menschen um sich duldet und dadurch dann auch nicht von einem Pflegedienst die Pflege gesichert ist?
Und wenn die Pflegeperson im Krankenhaus liegt? Oder die zu Pflegende? Das ist also kein Argument.
Was passiert, wenn sie sich nicht waschen oder zum Essen und Trinken motivieren lässt?
Was passiert dann, wenn die Pflegeperson im Krankenhaus liegt?
Wie steht es damit, dass ein pflegender Angehöriger mit AGLII nur bis zu 6 Stunden dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss?
Am Tag? In der Woche? Am Stück?
Es wird keine pauschale Antwort geben, sondern auf die konkreten Umstände ankommen. Da ist zunächst de zeitliche Pflegebedarf. Der lässt sich noch relativ einfach feststellen. Sowas macht irgendwie die Pflegekasse. Es gibt für die Pflegestufen ja bestimmte Mindestzeiten. Ich habe die jetzt nicht im Kopf, ja wir mal 20h für die I, 40 für die II und 60 für die III. Nun kann ein Pflegebdarf von 39,50 Sunden bestehen. 20h würde die Pflegekasse für den Pflegedienst bezahlen, könnte also im Sinne der Zumutbarkeit des SGB II sichergestellt werden. Der Rest von 19,5 eben nicht.
So ungefähr müsste das aufgezogen werden.
Grüße
Hallo
Und wenn die Pflegeperson im Krankenhaus liegt? Oder die zu Pflegende? Das ist also kein Argument.
So würde eine Behörde wahrscheinlich argumentieren.
Da aber weder Pflegeperson noch die zu Pflegende im Krankenhaus liegen, ist das eine rein theoretische Überlegung. Der Mensch ist keine Maschine und reagiert immer gleich, egal wie die Umstände sind und egal wie es zu den Umständen gekommen ist.
Wenn die Behörde nicht argumentieren würde, als sei der Mensch eben doch eine Maschine, dann wäre es für sie sehr wohl ein Argument. Sie argumentiert aber leider so, auch wider jede Vernunft.
Da ist zunächst de zeitliche Pflegebedarf. Der lässt sich noch relativ einfach feststellen.
Wir wissen aber doch alle, dass dieser errechnete Pflegebedarf in der Realität selten ausreicht.
So ungefähr müsste das aufgezogen werden.
Dass eine Behörde es genauso aufzieht, das ist wohl leider so.
Es gibt doch keinen vernünftigen Grund dafür, dass hier eine nicht austauschbare Person die Pflege seines Angehörigen aufgibt, nur um für irgendjemanden einen 1-Euro-Job zu erledigen, den genausogut auch jemand anderes tun könnte.
Viele Grüße
Hallo, endlich mal jemand, der mir aus der Seele spricht. Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese Vorgehensweise in irgendeiner Art dem Staat oder sonstwem nutzt…der Zeitaufwand eines pflegenden Angehörigen ist nicht mal zur Hälfte durch den Pflegedienst abgesichert. Unverständlich, dass von Seiten der Behörden trotzdem darauf hingearbeitet wird. Hat sich denn noch nie ein pflegender Angehöriger, der bis an seine eigenen Grenzen bei der Pflege geht und weit darüber, gegen diese Vorgehensweise vor Gericht gewehrt und gibt es dazu rechtskräftige Urteile?
Dankeschön.
Wuma
Hallo
Hat sich denn noch nie ein pflegender Angehöriger, der bis an seine eigenen Grenzen bei der Pflege geht und weit darüber, gegen diese Vorgehensweise vor Gericht gewehrt und gibt es dazu rechtskräftige Urteile?
Ich denke, dass el Buffo es schon genau so sieht, wie auch ein Richter es sehen müsste. Wenn der Richter es anders sehen würde - was für Konsequenzen würden sich daraus ergeben für die Ansprüche der vielen pflegebedürftigen Personen!
Ich würde auf jeden Fall noch dem Hinweis nachgehen, dass die Pflege vom Jobcenter organisiert werden müsse, wenn sie die vorhandene Pflegeperson abziehen will. Also, es gibt doch jetzt keinen anderen.
Ansonsten könnte vielleicht noch ein Gespräch helfen. Wie ist denn der Sachbearbeiter als Mensch?
Viele Grüße
ICh weiß das die Pflege von angehörigen wie Arbeit gewertet wird, man kann sogar Urlaubsgeld von seiner Krankenkasse beantragen, um sich selbst als Pflegender erholen zu können.
Wenn man die Vormundschaft hat (Beutreuer), hat man auch das Ortsbestimmungsrecht. Da können die hochachtungsvoll gennanten Beamten von der Arge auch nichts machen.
Hallo,
Ich würde auf jeden Fall noch dem Hinweis nachgehen, dass die Pflege vom Jobcenter organisiert werden müsse, wenn sie die vorhandene Pflegeperson abziehen will. Also, es gibt doch jetzt keinen anderen.
Ansonsten könnte vielleicht noch ein Gespräch helfen. Wie ist denn der Sachbearbeiter als Mensch?
Das kann etwas bringen. Auf jeden Fall ist da ein Verweis auf die konkreten Umstände und Urteile schonmal hilfreich. Manchmal aber auch nicht. Letztlich hätte man mit einem von der Pflegekasse festgestellten Pflegbedarf von x Stunden, von dem jedoch nur x-y übernommen werden, schonmal eine Argumentationsgrundlage.
Das eigentlich Problem ist doch dann noch, dass diese Pflege, etwa wenn es um das Essen oder die Körperpflege geht, nicht in 2h am Stück erledigt werden kann, sondern dreimal über den Tag verteilt, so dass für die Pflegeperson wohl kaum ein Job zu finden wäre, der in diese Lücken passt.
Bestenfalls könnte der Pflegedienst vielleicht einen oder zwei Tage komplett übernehmen, während denen dann die Pflegeperson arbeiten könnte. Aber natürlich braucht sie auch nicht 100h die Woche in einem „normalen“ Job und in der Pflege des Angehörigen arbeiten.
Am besten mal mit einem Pflegdienst beraten, wie überhaupt der tatsächlich Zeitbedarf zu mesen ist. Die Pflegekassen haben naturgemäß keine Motivation höhere Ansätze zu veranschlagen als eine professionelle Kraft bräuchte. Das sind jedoch Angehörige meist nicht. Auch unter den Stichwort aktivierende Pflege lässt sich der zeitliche Bedarf ganz legal erhöhen. Die Pflegling soll hier soweit alles selbst machen und die Plfegperson greift erst dann unterstützend ein, wenn es der Pflegling nicht mehr schafft. Naturgemäß gehört die "Warte"zeit bis dahin zum zeitlichen Aufwand der Pflegeperson. Insofern muss hier der Pflegling auch nicht so tun, als könne er nichts mehr. Also hier einfach mal ordentlich Protokoll führen. Und naturgemäß muss man auch dort dann mit Widerwillen bei der Bearbeitung rechnen.
Ein Armutszeugnis für den Staat, da sind wir sicher einer Meinung. Mit dem Argument, dass die zu pflegende Person das nicht will, machte man es dem Amt aber zu einfach. Denn auf die Entgegnung, was denn wäre, pflegende oder zu pflegende Person im Krankenhaus liegt, wird man keine sinnvolle Antwort haben. Denn dann müsste/würde es zwangsläufig jemand anderes machen.
Grüße
Guten Morgen und danke für die ausführliche Antwort.
Die Pflegebedürftige hat die Pflegestufe 2 bereits vor einem Jahr zuerkannt bekommen und wie jeder weiß, muss es ihr dafür schon ziemlich schlimm gehen. Sie braucht nicht so tun, sie kann es wirklich nicht mehr. Sie trinkt nicht mehr allein und muss öfter in der Stunde dazu motiviert werden. Wenn sie zur Toilette will, benötigt sie Hilfe usw. Das Alles ist nur zu leisten, wenn jemand vor Ort ist und kann auch mit dreimaligem Besuch einer Pflegestation nicht bewältigt werden. Das ist einfach unmöglich. Eine Pflegestation würde den doppelten Satz von der Pflegekasse bekommen und die Pflege, wie sie zur Zeit geleistet wird, könnte in keinem Fall so erbracht werden. 2-3 Liter muss sie trinken. Der Pflegedienst ist in der Realität (auf dem Papier sieht es anders aus) maximal 20-30 Minuten vor Ort bei Pflegestufe 2 und da kann die Pflegebedürftige nicht die Mengen trinken oder genau zu der Zeit auf die Toilette müssen. Sicher, sie bekommt dann eine Windel um und bekommt dann noch zusätzlich Hautprobleme, aber wofür? Die pflegende Angehörige leistet diese vielen Stunden und bekommt nur AGL II. Das Pflegegeld wird größtenteils wieder in die Pflege und Medikamente usw. gesteckt und die Kasse zahlt nur die Hälfte, was eine Pflegestation bekommen würde. Wenn die Pflegeperson nun einen 1-Euro-Job annehmen muss, zahlt der Staat (ich nehme mal alle Ämter zusammen) erheblich mehr an Geld und die Pflegeperson ist nicht halb so gut versorgt wie im Augenblick. Wo ist da die Logik? Deshalb meine Frage: Gibt es schon rechtskräftige Gerichtsurteile zu dieser Situation?
Danke und ein frohes Osterfest.
Wuma