Pflegestufe anerkannt - warum wird erst gezahlt, wenn ein Pflegedienst beauftragt wird?

Hallo!

Einem Familienmitglied wurde eine Pflegestufe anerkannt, nachdem der MDK im Hause war. Nun heißt es aber, dass diese nur zahlen, wenn ein Pflegedienst beauftragt wird. Wir haben allerdings gehört (und auch gelesen), dass andere Versicherungsnehmer auch die Zahlung erhalten, wenn Kinder die Pflege übernehmen. Dies wäre ja eigentlich generell möglich. Das lehnen diese aber ab. Wir haben bisher noch keine Auskunft erhalten, wieso. Hat hier vielleicht jemand eine Idee woran es liegen könnte oder ähnliche Erfahrung gemacht? Danke.

Wenns um Pflegegrad 1 geht, dann ich ich dir das leicht erklären.

Wenn nicht, dann kanns mehrere Gründe haben, so dass ich ohne nähere Informationen nichts dazu sagen kann. In dem Fall wärs vielleicht gut, wenn du das Schreiben anonymisiert einstellst oder wenigstens ausreichend zitierst.

Gruß
F.

Diese oder jene?

Die Kinder die Pflege oder die Pflegekasse die Zahlung? Welcher Pflegegrad wurde denn zuerkannt? Was schreiben die denn? Wer pflegt denn derzeit?

Die Pflegekasse die Zahlung. Aktuell kümmern sich die Kinder, ein Bekannter und der gesetzlich bestellte Betreuer. Die Pflegestufe muss ich noch nachfragen.

Pflegestufe wurde in 2017 durch Pflegegrad ersetzt.

Von Pflegegrad 2 - 5 gibt es Leistungen für Private Pflege.

Vielleicht wurde beim Antrag keine Pflegeperson(en) eingetragen.

Vielleicht wurde die falsche Leistungsart beantragt?

Hallo,
Du fragst nach einer Idee.
Meine wäre, dass die Kinder die angemessene Pflege nicht leisten können und deshalb ein Pflegedienst vorausgesetzt wird…
Mao

Hallo,
es kommt nun wirklich darauf an welchen Pflegegrad der oder die Betroffene erhalten hat. Wenn im Antrag keine Pflegeperson genannt wurde, dann gibt es auch kein Pflegegeld. Auch wenn nur Sachleistungen beantragt wurde gibt es kein Geld. In ganz seltenen Fällen erkennt auch der MDK nur auf Sachleistungen - eine entsprechende Begründung muss aber dann im Gutachten stehen.Gruss
Czauderna

Hallo!

Es gibt einen gerichtlich bestellten Betreuer?

Dann ist diese Person die einzige, die verbindliche Absprachen mit der Pflegekasse treffen kann.

Was hat diese Person denn bisher unternommen?

Herzliche Grüße

Helmut