Pflegestufe-Begutachtung

Wir haben für meinen 88-jährigen Schwiegervater die Einstufung in eine
„Pflegstufe“ beantragt.
Es wird wohl in nächster Zeit ein „Sachverständiger“ der Krankenkasse
zu ihm nach Hause kommen, um ihn zu „begutachten“.

Wie ich gehört habe, soll dies eine teilweise würdelose Prozedur sein.

Hat jemand mit einer solchen Begutachtung Erfahrung?

Kann man, fall eine Einstufung nicht erfolgt, ggf. Rechtsmittel gegen
die Entscheidung einlegen?

Hallo,

ich war bei meinem Großvater mal bei sowas dabei.
War eigentlich ok, er sollte sich Sachen merken - Geistige Fitness testen halt oder sich z. B. versuchen alleine Strümpfe anzuziehen.
Als der Arzt aber sah das manche Sachen nicht gehen wurde er nicht weiter „gegängelt“ das doch zu machen.
Alles in allem fand ich das ok und nicht erniedrigend oder so. Die Angehörigen wurden auch befragt wie es im Alltag mit Ihm ist.

Wie das mit Widerspruch ist kann ich dir leider nicht sagen!

VG Anke

Hallo Siegried,

ich war bei Einstufungen von Pflegeklasse 1 bis 3 jedesmal der Ansprechpartner für den Sachverständigen und dementsprechend natürlich auch zugegen bei diesen „Begutachtungen“.
Natürlich kommt es ganz auf diese Sachverständigen - es sind nicht immer Ärzte, auch Pflegepersonal mit entsprechender Erfahrung kann das machen - im einzelnen an. Sind dieses Personen, die ihre Arbeit nur einfach so „erledigen“, kann das ganze schon etwas „würdelos“ ausfallen. Es gehört nämlich eine große Portion Einfühlungsvermögen zu so einer Begutachtung; aber das haben mit Sicherheit die meisten Gutachter.
Bei uns war es so, dass entsprechend der Stufe 1 der zu Pflegende natürlich noch persönlich angesprochen wurde, er verschiedene Dinge nach seinem Alltagsleben gefragt wurde.

Bei Einstufung in Pflegestufe 2 wurde ich mehr in das Gespräch eingebunden, der zu Pflegende wäre damit nämlich schon geistig überfordert gewesen.

Bei Einstufung in Pflegestufe 3 war der zu Pflegende mittlerweile bettlägerig und geistig überhaupt nicht mehr in Lage, Auskunft geben zu können.

Natürlich habe ich bei allen drei Begutachtungen immer die einzunehmenden Medikamente bereit gelegt, damit der Gutachter sich davon ein Bild machen konnte.

Abschließend kann ich sagen, dass man diese Begutachtungen nehmen kann wie man will, schließlich geht es darum, den Grad der Hilfsbedürftigkeit zu ermitteln und da müssen nun mal Fragen gestellt werden, die nicht angenehm sind.
Ich hatte bei allen Begutachtungen aber auch die Möglichkeit, alleine mit dem Sachverständigen sprechen zu können. So hoffte ich, dass die Situation für die betreffende Person nicht so unangenehm war.

Widerspruch gegen den Bescheid kann man natürlich einlegen, dazu genügt i. d. R. ein normales Schreiben an die Pflegekasse.
Natürlich kommt dann wieder ein Gutachter und die „Prozedur“ vollzieht sich von neuem.

Gruß von der
kleinen Göre