Pflegestufe im Pflegeheim

Guten Tag an alle Teilnehmer des Forums,
meine Schwiegermutter kam kurz vor Neujahr in ein Pflegeheim, sie war davor ca. 4 Wochen im Krankenhaus, wo die traurige Diagnose „Mestastasen in der Leber“ gestellt wurde. Sie war zuvor nie pflegebedürftig, das Krankenhaus hat vor der Entlassung dann für sie die Pflegestufe 1 beantragt. Kaum im Pflegeheim hat das Heim für sie die Pflegestufe 2 veranlasst.

Für uns, ihre Kinder, stellt sich die Frage, ob diese Einstufung sinnvoll ist. Ihre tatsächliche Pflegebedürftigkeit begrenzt sich im Moment auf das Bandagieren Ihrer Beine (wegen Ödeme). Alles andere kann sie selbst. Die Einstufung in die Stufe 2 erhöht den Eigenanteil unserer Mutter für das Heim ganz beträchtlich, wir können aber keinen Unterschied in der täglichen Leistung des Heims erkennen.

Ist es sinnvoll, die Einstufung in Stufe 2 bestehen zu lassen bzw. könnten/sollten wir sie rückgängig machen? Wir sind hier ganz unerfahren und fühlen uns hilflos. Vielleicht kann jemand aus dem Forum helfen?

Danke vielmals und viele Grüße
Pia

Hallo

also prinzipiell muss ein gewisser zeitaufwand entstehen um höhergestuft zu werden. mein partner sitzt im rollstuhl ist querschnitsgelähmt und hat mit mühe und not nur pflegestufe eins. sobald jemand allerdings im heim ist wird er meines wissen automatisch auf stufe 2 eingestuft, da eine fachkraft diese arbeit ausführt daher sind die beiträge auch sehr hoch. man muss halt schaun ob die krankenkasse bzw pflegekasse einen höheren anteil übernimmt. der andere weg wäre vielleicht das man als kind die mutter selber pflegt und das macht dann bekommt man pflegegeld stufe 1 ca 215 € 2 stufe ca. 430 € doch das ist immer sone sache wenn man berufstätig ist. wenn diese möglichkeit nicht besteht kann man noch einen häuslichen pfelgedienst beauftragen der diese arbeiten in den eigenen 4 wänden macht der bekommt eine sachleistung bezahlt die weit aus höher ist als das geld war die privaten bekomme. doch da ist der vorteil es ist in den eigenen vier wänden und es entstehen keine kosten für einen selber oder familienangehörige. man sollte sich von der pfelgekasse sich die möglichkeiten mal erklären lassen denn eine heimunterbrinung darf nicht aufgezwengt werden. hoffe konnte etwas helfen

mfg

Hallo Pia,
ich kann euer Misstrauen verstehen. Es stellen sich aber folgende Fragen: Ist Deine Mutter bereits in pflegestufe 2 eingestuft worden? Das glaube ich nämlich nicht, denn eigentlich ist der Weg folgender:
Das Krankenhaus beantragt eine vorläufige Pflegestufe per Fax bei dem MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) (in diesem Fall die 1). Stellt jetzt das heim einen höheren Pflegebedarf fest, kann das Heim eine Höherstufung beantragen. Diese muss aber vom Bewohner bzw. wenn eine Betreuung vorliegtt vom Betreuer unterschrieben werden. Dann (in beiden Fällen) muss der MDK noch zur Einstufung ins Heim kommen und Deine Schwiedermutter begutachten. Dabei habt ihr die Möglichkeit anwesend zu sein. Einfach dem Heimleiter bzw. Pflegedienstleiter Bescheid geben bzw. ruhig selbst mal bei dem MDK oder der Krankenkasse Bescheid geben, daß ihr dabei sein wollt und über den Termin informiert werden möchtet).
Das Heim finanziert sich von den Pflegestufen (je höher desto mehr Geld logischerweise, damit bei höherem Pflegeaufwand auch mehr Personal da ist). Viele Einrichtungen versuchen hier zu schummeln. Eine Pflegestufe sollte grundsätzlich auch nur dem Pflegeaufwand entsprechen. Sollte Deine Schwiegermutter wirklich nur die Beine gewickelt bekommen, ist das noch nicht mal Pflegestufe 1. Die „erhebliche Pflegebedürftigkeit“(PS 1) beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen. (Der Rest wäre Haushalt)
Die „Schwerpflegebedürftigkeit“(PS 2) beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens drei Stunden lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen. Die grundpflegerische Hilfe muss täglich zu mindestens drei verschiedenen Zeiten nötig sein. Es muss mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe notwendig sein.

Aus eurer Sicht ist die 1 sicher am besten, denn ganz ohne Pflegestufe ist der Eigenanteil noch höher!
In dieser MDK Begutachtung wird auch Einsicht in die Pflegedokumentation genommen, in der die pflegerischen Tätigkeiten des Pflegepersonals dokumentiert sein müssen! Entspricht dieses nicht der Realität ist dies Urkundenfälschung. Jeder Bewohner hat das Recht in seine eigene Dokumentation Einsicht zu nehmen.
Aber wie gesagt, macht euch schlau wann der Termin zur Begutachtung ist und versucht dabei zu sein. Da wird sehr detailliert geguckt wo der Bedarf ist bzw. was sie noch alleine kann. Der MDK ist auch ehr hinter her, so niedrig wie möglich einzustufen. Auch wieder aud finanziellen Gründen. Jede Einstufung wirkt rückwirkend ab Monat der Antragsstellung. Solltet ihr bereits für Pflegestufe 2 zahlen, und bei der Begutachtung stellt sich dann doch nur eine 1 heraus, musss das Heim euch das Geld zurückerstatten.
Umgekehrt müsst ihr natürlich nachzahlen.
Fazit: 1 ist besser als 2 (für euch), wenn aber ein Pflegebedarf für die 2 besteht, sollte sie auch eine 2 bekommen. Denn sonst haben die im Heim nicht genug Personal. (haben sie eh nicht, das ist aber ein anderes Thema)
Laut Deinen Äußerungen ist sie aber niemals eine 2, wenn überhaupt eine 1. Das klärt sich dann aber bei der Einstufung.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen
Gruß
Thorben Maack

Hallo Thorben,
vielen Dank für eine sehr ausführliche Antwort.
Ich denke, wir sind jetzt um einiges schlauer und werden
die Begutachtung durch den MDK abwarten.
Viele Grüße
Pia

Hallo Pia,

Das Heim hat in erster Linie wirtschaftlich zu funktionieren. So hart das auch klingen mag. Da ist die höhere Einstufung vorprogrammiert und man sollte sich erstmal energisch dagegen wehren. D. h. , auf keinen Fall sollte schnell die Unterschrift auf dem Antragsbogen für den Medizinischen Dienst erfolgen. Wenn ich recht verstehe, ist das aber schon längst geschehen. Ob die Pflegestufe wieder heruntergesetzt wird, weil die Angehörigen es wollen und sinnvoll finden, ist fraglich. Man sollte den Medizinschen Dienst einschalten und den Fall schildern. Es ist auch schwer nachvollziehbar, dass bei einer Höherstufung, die ja mehr Einnahmen für das Heim aufgrund höherer Zahlungen der Pflegekasse an dieses bedeuten, gleichzeitig auch der private Eigenanteil erhöht wird. Bei der nächsten Antragstellung des Heimes auf Pflegstufe 3 sollten die Angehörigen versuchen, die Einstufung möglichst lange zu verzögern. Wer hat den Antrag unterschrieben? Sollte für die Schwiegermutter eine Betreuung und eine Generalvollmacht(sinnvoller) eingerichtet werden. Dann müssen in jedem Fall die Bevollmächtigten entscheiden und unterschreiben oder Beschwerde führen. Ist keine Vollmacht/Betreuung da, wird der Heimbewohner alles selbst entscheiden und möglicherweise auch sanft genötigt, im Sinne des Heimes zu agieren. Vielleicht kann man ja auf dieser Schiene gerade noch die Pflegestufe in Frage stellen(Anwalt?). Konnte die Schwiegermutter denn überhaupt so eine Entscheigung treffen und die Tragweite ermessen?

Grüße
Dagmar60

Hallo Dagmar60,
ich danke für deine Antwort. Inzwischen bin ich mir nicht sicher, ob die Einstufung in die Pflegestufe 2 bzw. der Antrag darauf bereits erfolgt ist. Meine Schwiegermutter - die trotz Ihrer Erkrankung immer noch einen sehr wachen Geist hat - glaubt nicht, dass sie etwas unterschrieben hat. Meine Schwägerin hat alles in Bezug auf die Heimeinweisung geregelt und ihr gegenüber äußerte die Heimleitung, man werde sich sofort um eine höhere Pflegestufe kümmern. Wir haben dann auch alle geglaubt, dass das für unsere Mutter etwas Positives sei. Wenn aber die eigentliche „Pflegeleistung“ sich weiterhin auf das Bandagieren ihrer Beine beschränkt, und das ist nach wie vor so, dann können wir eine Höherstufung, die eine Kostenerhöhung von rund € 500 (200 für die Pflegeversicherung und 300 für unsere Mutter) nicht als positiv empfinden. Wie auch immer,
ich werde jetzt mit dem Medizinischen Dienst Kontakt aufnehmen, vielleicht lässt sich am Ende dann doch alles besser regeln (also besser für Schwiegermutter).
Danke dir nochmals fürs Antworten und viele Grüße
Pia

Liebe Pia,
ich würde die Pflegekasse anrufen und fragen, ob bereits eine Höherstufung erfolgt ist oder ob ein Antrag vorliegt. Dann wisst Ihr es ganz genau. Wenn das der Fall ist, solltet Ihr sofort schriftlich Widerspruch einlegen. In jedem Fall wäre es hilfreich eine Vollmacht von der Schwiegermutter zu bekommen um eingreifen zu können. Und gleichzeitig habt Ihr das Recht auf Information. Es sind oft unendlich viele Telefonate zuführen und Behördendinge zu klären. Da geht es z.B. um Befreiung von der Zuzahlung, Ummeldung, Steuer, Pflegekasse und Krankenkasse, Krankenhaus, Hilfsmittel kaufen, Bankangelegenheiten usw.

Wenn die Schwiegermutter aus eigenen Mitteln eine hohen Selbsbehalt hat, muss man sich überlegen ob es für dieses viele Geld pro Monat ein wesentlich besseres Heim gibt (sollte es nicht schon so sein). Habe ganz viel angesehen und dann das Allerbeste für den Vater ausgesucht. Da ist sehr viel mehr Personal und das Drumherum entspricht eher einem Hotel als einem Heim. Wenn ich es gegenrechne ist nicht dieses Heim zu teuer sondern all die Anderen städtischen, die auch viel Geld kosten und recht wenig dafür leisten und personell schlimm unterbesetzt sind.
Guckt Euch doch mal andere Heime an und achtet darauf, dass die Schwerstpflegefälle nicht in Ihren Zimmern weggelegt werden, sondern dass auch diese Menschen mit in die Heimgemeinschaft integriert werden. Bei der Entscheidung für ein Heim und bei der Kostendiskussion kann auch die mögliche Lebenserwartung mit berücksichtigt werden. Wenn die Schwiegermutter geistig fit ist, braucht sie auch anspruchsvolle Unterhaltung und diese nicht nur einmal im Monat. Da reicht die 10 Minuten Sitzgymnasik nicht aus.

Alles Gute
Dagmar60