Hallo Pia,
ich kann euer Misstrauen verstehen. Es stellen sich aber folgende Fragen: Ist Deine Mutter bereits in pflegestufe 2 eingestuft worden? Das glaube ich nämlich nicht, denn eigentlich ist der Weg folgender:
Das Krankenhaus beantragt eine vorläufige Pflegestufe per Fax bei dem MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) (in diesem Fall die 1). Stellt jetzt das heim einen höheren Pflegebedarf fest, kann das Heim eine Höherstufung beantragen. Diese muss aber vom Bewohner bzw. wenn eine Betreuung vorliegtt vom Betreuer unterschrieben werden. Dann (in beiden Fällen) muss der MDK noch zur Einstufung ins Heim kommen und Deine Schwiedermutter begutachten. Dabei habt ihr die Möglichkeit anwesend zu sein. Einfach dem Heimleiter bzw. Pflegedienstleiter Bescheid geben bzw. ruhig selbst mal bei dem MDK oder der Krankenkasse Bescheid geben, daß ihr dabei sein wollt und über den Termin informiert werden möchtet).
Das Heim finanziert sich von den Pflegestufen (je höher desto mehr Geld logischerweise, damit bei höherem Pflegeaufwand auch mehr Personal da ist). Viele Einrichtungen versuchen hier zu schummeln. Eine Pflegestufe sollte grundsätzlich auch nur dem Pflegeaufwand entsprechen. Sollte Deine Schwiegermutter wirklich nur die Beine gewickelt bekommen, ist das noch nicht mal Pflegestufe 1. Die „erhebliche Pflegebedürftigkeit“(PS 1) beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens 46 Minuten auf mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen. (Der Rest wäre Haushalt)
Die „Schwerpflegebedürftigkeit“(PS 2) beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens drei Stunden lang Hilfe geleistet werden muss und davon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen. Die grundpflegerische Hilfe muss täglich zu mindestens drei verschiedenen Zeiten nötig sein. Es muss mehrmals in der Woche hauswirtschaftliche Hilfe notwendig sein.
Aus eurer Sicht ist die 1 sicher am besten, denn ganz ohne Pflegestufe ist der Eigenanteil noch höher!
In dieser MDK Begutachtung wird auch Einsicht in die Pflegedokumentation genommen, in der die pflegerischen Tätigkeiten des Pflegepersonals dokumentiert sein müssen! Entspricht dieses nicht der Realität ist dies Urkundenfälschung. Jeder Bewohner hat das Recht in seine eigene Dokumentation Einsicht zu nehmen.
Aber wie gesagt, macht euch schlau wann der Termin zur Begutachtung ist und versucht dabei zu sein. Da wird sehr detailliert geguckt wo der Bedarf ist bzw. was sie noch alleine kann. Der MDK ist auch ehr hinter her, so niedrig wie möglich einzustufen. Auch wieder aud finanziellen Gründen. Jede Einstufung wirkt rückwirkend ab Monat der Antragsstellung. Solltet ihr bereits für Pflegestufe 2 zahlen, und bei der Begutachtung stellt sich dann doch nur eine 1 heraus, musss das Heim euch das Geld zurückerstatten.
Umgekehrt müsst ihr natürlich nachzahlen.
Fazit: 1 ist besser als 2 (für euch), wenn aber ein Pflegebedarf für die 2 besteht, sollte sie auch eine 2 bekommen. Denn sonst haben die im Heim nicht genug Personal. (haben sie eh nicht, das ist aber ein anderes Thema)
Laut Deinen Äußerungen ist sie aber niemals eine 2, wenn überhaupt eine 1. Das klärt sich dann aber bei der Einstufung.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen
Gruß
Thorben Maack