Pflegetage bei krankem Kind

Hallo,

unsere Tochter (4 Jahre) ist seit einer Woche im Krankenhaus und muss auch noch zwei Wochen dort bleiben. Sie hat die ärztliche Empfehlung, von einem Elternteil betreut zu werden, daher wohnt ihre Mutter derzeit mit im
Krankenhaus. Auch danach wird sie noch einige Wochen Bettruhe brauchen, also von einem von uns ganztägig betreut werden müssen. Die Pflegetage der Mutter, meiner Ex-Frau (wir sind geschieden) sind nun bald aufgebraucht.

Wir haben einerseits gehört, dass meine Pflegetage übertragen werden können, andererseits, dass gerade das nicht geht. Meine Ex-Frau ist in einer gesetzlichen Krankenkasse, ich und unserer Tochter sind privat versichert.

Danke!

Michael

Hallo,

Wir haben einerseits gehört, dass meine Pflegetage übertragen
werden können, andererseits, dass gerade das nicht geht. Meine
Ex-Frau ist in einer gesetzlichen Krankenkasse, ich und
unserer Tochter sind privat versichert.

Ich bin ebenfalls privat versichert und habe im Pflegefall feststellen müssen, daß bei den Privaten eben alles das nicht drin ist, was nicht explizit angegeben ist. Konkret bedeutet das, daß Du keine Pflegetage hast, wenn dies in Deinem Vertrag nicht explizit erwähnt ist. Ich zumindestens hatte von meiner Versicherung her keine. Und wenn Du keine hast, kannst Du auch keine übertragen.

Falls Du aber Pflegetage für Dein Kind hast, dann würde ich mal mit der Versicherung reden, aber grundsätzlich bin ich skeptisch, wenn beide in verschiedenen Versicherungen sind.

Das einzigste, was ich hatte, waren unbezahlte Urlaubstage, die mir mein Arbeitgeber zugestand. Ich konnte mich also auf eigene Kosten um mein Kind kümmern, ohne entlassen zu werden oder meinen normalen Urlaub aufzubrauchen. Ich war da froh, daß mein Kind nur kurz krank war.

Gruß
Thomas

Hallo Thomas,

ich habe das befürchtet. Mich macht jedoch stutzig, dass ich irgendwas von einem Gesetz gelesen habe, in dem steht, dass Pflegetage im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden können. Ich frage mich, wie das dazu passt, dass die Pflegetage überhaupt von der Krankenkasse getragen werden. Dann dürfte es doch dem Arbeitgeber (fast) egal sein. Vielleicht hat ja noch jemand andere Infos.

Danke
Michael

Hallo Michael

ich habe das befürchtet. Mich macht jedoch stutzig, dass ich
irgendwas von einem Gesetz gelesen habe, in dem steht, dass
Pflegetage im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden können. Ich
frage mich, wie das dazu passt, dass die Pflegetage überhaupt
von der Krankenkasse getragen werden. Dann dürfte es doch dem
Arbeitgeber (fast) egal sein.

Freistellung von der Arbeit ist in diesem Fall getrennt von Geldleistungen der Krankenkasse für Pflegetage zu sehen.

Vielleicht hat ja noch jemand

andere Infos.

Schau mal hier rein: http://home.t-online.de/home/silkeundcarstenbuck/rbe…

Da wir meiner Meinung nach alles ausreichend erklärt. Sieht nicht gut aus für privat Versicherte.

Gruss
Marion

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Hallo Michael,

Die Pflegetage der Mutter, meiner Ex-Frau (wir sind
geschieden) sind nun bald aufgebraucht.

Wir haben einerseits gehört, dass meine Pflegetage übertragen
werden können, andererseits, dass gerade das nicht geht. Meine
Ex-Frau ist in einer gesetzlichen Krankenkasse, ich und
unserer Tochter sind privat versichert.

Ich habe seinerzeit gelesen, im Zusammenhang mit der Einführung der 12 Tage-Kinderpflegeregelung, dass Alleinerziehende automatisch die doppelte Zeit zur Verfügung haben. Dass Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht wirklich so benachteiligt werden, wie Du es schreibst, kann ich mir fast nicht vorstellen.

Zu dem im anderen Thread erwähnten Ausschluss der Pflegetage im Arbeitsvertrag kenne ich nur die Regelung: Wenn diese Möglichkeit im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, dann muss der Arbeitgeber die pflegenden Eltern auf seine Kosten freistellen.

Dazu muss ich allerdings noch sagen: Selber konnte ich derartiges nie in Anspruch nehmen, denn bei der ursprünglichen Regelung (bis 8 Jahre altes Kind) habe ich studiert und als das Alter der „pflegeberechtigten“ Kinder auf 12 erhöht wurde, war meine Tochter bereits 12.

Gruß, Karin

Hallo Karin,

Dass Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht wirklich so
benachteiligt werden, wie Du es schreibst, kann ich mir fast
nicht vorstellen.

es scheint noch schlimmer zu sein: Nach dem Gesetz stehen die Pflegetage einem Elternteil nur dann zu, wenn es selbst und das Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Da aber unsere Tochter priviat versichert ist, stehen also folgedessen meiner Ex-Frau gar keine Pflegetage zu. Außer der Freistellung vom Arbeitgeber von maximal 5 Tagen im Jahr (Interpretation der Arbeitsrechler nach BGB §616).

Der Witz ist: Wäre unsere Tochter bei meiner Ex-Frau mitversichert, wäre ihr Beitrag ja derselbe, die KK würde also nichtmal mehr Geld einnehmen. Privat ist dieses Risiko offenbar nicht versicherbar. Allerdings hat zum Glück die KK meiner Ex-Frau hier eine Sonderregelung, dass wenigstens ihre 10 Tage bezahlt werden, nur die zweiten 10 Tage (meine) sind verloren.

Dieses ganze Sozialversicherungs-System ist marode. Ich bin außerdem privat versichert, weil ich nach meinem Studium als Programmierer gejobbt hatte, und die gesetzliche Krankenkasse mein Gehalt als „Selbständiger“ in einer Größenordnung angesetzt hätte, so dass ich effektiv mein halbes Einkommen an die KK hätte überweisen müssen - zumal es ja dann keinen Arbeitgeberanteil gibt. Das das nicht möglich gewesen wäre, düfte jedem einleuchten.

Ich habe mal eine Anfrage bein Verbraucherschutzverein gestellt, ich werde die Antwort hier posten, das kann aber ein paar Tage dauern.

Alles Gute
Michael

Hallo Michael

Der Witz ist: Wäre unsere Tochter bei meiner Ex-Frau
mitversichert, wäre ihr Beitrag ja derselbe, die KK würde also
nichtmal mehr Geld einnehmen. Privat ist dieses Risiko
offenbar nicht versicherbar.

Dieses ganze Sozialversicherungs-System ist marode.

Obiges von dir ist ja wohl eher ein Witz. Ok, du bist privat versichert, weil du dadurch Geld sparst. Zugleich hast du dich damit aber auch freiwillig aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenkassen und deren Versicherungsleistungen verabschiedet. Wenn nun deine private Krankenkasse nicht in dem Umfang leistet, wie die gesetzliche Krankenkasse, dann kannst du ja wohl kaum das Sozialversicherungssystem dafür verantwortlich machen, sondern allenfalls dich selbst, falls du dich beim Wechsel in die PK nicht nach deren Leistungsumfang erkundigt hast.

Ich bin

außerdem privat versichert, weil ich nach meinem Studium als
Programmierer gejobbt hatte, und die gesetzliche Krankenkasse
mein Gehalt als „Selbständiger“ in einer Größenordnung
angesetzt hätte, so dass ich effektiv mein halbes Einkommen an
die KK hätte überweisen müssen - zumal es ja dann keinen
Arbeitgeberanteil gibt. Das das nicht möglich gewesen wäre,
düfte jedem einleuchten.

Auch obiges ist ja wohl ein Witz. Ich bin mit meiner Tochter zusammen seit über einem Jahr bei der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert, da ebenfalls selbständig. In diesem Zeitraum hat sich mein Versicherungsbeitrag immer ungefähr meinem Einkommen angepaßt und zwar so, dass er ca. 16% meines Einkommens ausmachte (Der Anfangsbetrag lag bei ca. 250 DM). Das ist zwar mittlerweile vom absoluten Betrag her auch ziemlich viel, aber dafür ist meine Tochter eben kostenlos mitversichert.

Ich habe mal eine Anfrage bein Verbraucherschutzverein
gestellt, ich werde die Antwort hier posten, das kann aber ein
paar Tage dauern.

Worüber willst du dich denn beklagen ? Dass du von deiner privaten Krankenkasse keine Leistungen bekommst, die du auch nicht vereinbart oder bezahlt hast ?

fragt
Marion

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Hallo Marion,

Dieses ganze Sozialversicherungs-System ist marode.

Obiges von dir ist ja wohl eher ein Witz. Ok, du bist privat
versichert, weil du dadurch Geld sparst. Zugleich hast du
dich damit aber auch freiwillig aus dem Bereich der
gesetzlichen Krankenkassen und deren Versicherungsleistungen verabschiedet.

erstens hatte ich geschreiben, wie ich in die private kam, mir blieb gar keine andere Wahl. Auch kann ich nicht wieder zurück in die Gesetzliche, das war mir schon mit Mitte zwanzig veschlossen - damals kerngesund!

Vor allem ging es mir aber darum, wie es in Deutschland zusammenpasst, dass es kaum noch Kinder gibt, weil man sich diese in vielen Situationen gar nicht mehr leisten kann - schon gar nicht als Geschiedener mit Kind(ern) aus erster Ehe, aber das ist ein anderes Thema.

Selbst wer ganz freiwillig (was bei mir gar nicht der Fall war) in eine private KV wechselt, sollte zumindest vor sowas geschützt werden. Mal ehrlich, wer denkt denn schon daran, was ist, wenn die Kinder mal länger krank sind?

Deine Aussage kann ich also nur als grob unfair bezeichnen.

Michael

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die Hälfte meines Einkommens
die KK hätte überweisen müssen - zumal es ja dann keinen
Arbeitgeberanteil gibt. Das das nicht möglich gewesen wäre,
düfte jedem einleuchten.

Auch obiges ist ja wohl ein Witz. Ich bin mit meiner Tochter
zusammen seit über einem Jahr bei der gesetzlichen
Krankenkasse freiwillig versichert, da ebenfalls
selbständig.
In diesem Zeitraum hat sich mein Versicherungsbeitrag immer
ungefähr meinem Einkommen angepaßt und zwar so, dass er ca.
16% meines Einkommens ausmachte

Mich wollte damals fast keine gesetzliche überhaupt nehmen. Von allen: Absage wegen Selbständigkeit (was in wirklichkeit nur Jobs waren, die mir mal gerade 1500 Mark brachten). Die wenigen Ges. KV, die mich genommen hätten, wollten alle den Maximalsatz ansetzen, was bei ca. 12% effektiv fast die Hälfte meines Einkommens bedeutet hätte. Ich will nicht auschließen, dass die KVs mich bescheissen wollten, aber woher soll das ein Anfang-20jähriger wissen?

Michael

Vor allem ging es mir aber darum, wie es in Deutschland
zusammenpasst, dass es kaum noch Kinder gibt, weil man sich
diese in vielen Situationen gar nicht mehr leisten kann -
schon gar nicht als Geschiedener mit Kind(ern) aus erster Ehe,
aber das ist ein anderes Thema.

Da ist sicher was dran, aber Du mußt schon ein wenig die Argumentation differenzieren. Das Kinder zu haben in Deutschland nicht eben leicht ist, daß ist ein Thema für sich und hat mit Deinem persönlichen Problem der offenbar falschen Wahl der Krankenkasse doch nur am Rande zu tun.

Selbst wer ganz freiwillig (was bei mir gar nicht der Fall
war) in eine private KV wechselt, sollte zumindest vor sowas
geschützt werden. Mal ehrlich, wer denkt denn schon daran, was
ist, wenn die Kinder mal länger krank sind?

Wer sich verantwortlich Gedanken um seine Zukunft macht, der denkt schon über solche Folgen nach. Das kleine Kinder häufig krank sind und daß sie auch mal länger erkranken können ist nicht so untypisch, daß man es nicht vorhersehen könnte. Auch daß immer und überall vor einem vorschnellen Wechsel in private KV gewarnt wird hat letzlich seine Gründe über die man sich informieren kann.
Ich bin leider kein KV-Spezi, aber wende Dich doch mal mit Deinem Problem an das Brett Versicherungen, da sind paar Leute, die wissen besser Bescheid und vielleicht gibt es ja doch 'ne Lösung für Dich.

Deine Aussage kann ich also nur als grob unfair bezeichnen.

Nein Michael, unfair war das nicht, vielleicht nicht grade sanft, aber doch richtig.

Gruß Heike

daß immer und überall vor einem vorschnellen Wechsel in
private KV gewarnt wird hat letzlich seine Gründe über die
man sich informieren kann.

Ich bin NICHT in die private gewechselt! Mir blieb gar keine andere Wahl. Warum liest eigentlich keiner, was ich schrieb.

Schon als ich 23 war, und kerngesund, wollte mich keine gesetzliche KK haben, das war das Problem!

Michael