Freistellung von der Arbeit zur Pflege kranker Kinder
Berufstätige Mütter und Väter in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Pflege eines kranken Kindes unter 12 Jahren:
Eltern: pro Jahr, Kind und Elternteil 10 Tage - bei mehreren Kindern maximal 25 Tage je Elternteil
Alleinerziehende: pro Jahr und Kind 20 Tage - bei mehreren Kindern maximal 50 Tage
Besteht kein Anspruch auf bezahlte Freistellung, zahlt die gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld, jedoch nur dann, wenn das Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, die anspruchsberechtigte Person aufgrund der Erkrankung des Kindes ihrer Arbeit fernbleibt und im Haushalt keine andere Person lebt, die die Betreuung des Kindes übernehmen könnte.
grundsätzlich ist das jetzt klar, aber wie ist das nun in unserem Fall?
Ich bin ja eigentlich zu Hause, um unsere Tochter zu pflegen, da in Mutterschutz. Stehen nun meinem Mann ganz „normal“ die 10 Tage zu oder besteht bei uns dadurch kein Anspruch auf gesetzliche Freistellung und somit zahlt die Krankenkasse (gesetzlich versichert sind wir alle Drei)?
Ich bin ja eigentlich zu Hause, um unsere Tochter zu pflegen,
da in Mutterschutz.
Naja, wenn Du aber selber krank bist? Ich denke mal wenn Du „krankgeschrieben“ wirst, müßte es doch funktionieren.
Ruf doch mal bei Deiner Krankenkasse an und sprich mit Deinem Arzt, dass er Dich „krankschreibt“, also Dir bescheinigt, dass Du eben nicht in der Lage bist Euer Kind zu pflegen.
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Wie gesagt ich habe sehr gute Erfahrungen damit gemacht!
So,
jetzt weiss ich wie es geht.
Der Ehemann nimmt unbezahlten Urlaub, man meldet das bei der Krankenkasse, die schicken einen Antrag auf Haushaltshilfe und ein Attest. Den Antrag füllt man selbst aus, das Attest der behandelnde Arzt. Das schickt man wieder an die Krankenkasse. Die hat Ärzte, die prüfen, ob eine Haushaltshilfe wirklich nötig ist und ob auch für 8 h oder vielleicht für nur 4 h. Und falls ja, dann kriegt man das entsprechende Geld von der Krankenkasse gezahlt. Wieviel das ist, das weiss ich im Moment auch noch nicht…
so wie ich das weiss, kann sich Dein Mann vom Kinderarzt eurer Tochter bescheinigen lassen, dass die Tochter krank und pflegebeduerftig ist (und im Moment niemand zur Verfuegung steht, der sie pflegen kann, da ja die Frau auch krank ist). Tut mir leid, vor der Rechtslage der Krankengesetze (oder wie die auch immer heissen) musst Du dich selbst verpflegen, das Kind allerdings kann sich nicht selbst verpflegen und braucht einen, der sich um sie kuemmert.
Diese Bescheinigung reicht Dein Mann dann in Kopie seinem Arbeitgeber ein und das Original an seine Krankenkasse. Die bezahlen dann das Krankengeld fuer diese Tage, die er daheimbleibt.
So hat es bei uns funktioniert, als mein Kind krank war, mein Mann nicht zur Verfuegung stand und ich zuhause bleiben musste.