'Pflegeurlaub' bei Krankheit

Hallo,

ich bin im Moment in Mutterschutz und krank, ebenso wie unsere Tochter. Mein Mann hat nun Urlaub genommen, damit er sich um uns beide kümmern kann.

Wie ist denn so etwas rechtlich geregelt? Gibt es da einen speziellen Urlaub, den mein Mann nehmen kann?
Wer weiss was?

Grüßle, Ute

jep - auch wir maenner haben …ne falsch …muessen frei bekommen!

wo das alles verankert is - keine ahnung - aber es stimmt - glaub mir ! :wink:

gruss manuel!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

und erstmal gute Besserung:+´

Freistellung von der Arbeit zur Pflege kranker Kinder

Berufstätige Mütter und Väter in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Pflege eines kranken Kindes unter 12 Jahren:
Eltern: pro Jahr, Kind und Elternteil 10 Tage - bei mehreren Kindern maximal 25 Tage je Elternteil
Alleinerziehende: pro Jahr und Kind 20 Tage - bei mehreren Kindern maximal 50 Tage
Besteht kein Anspruch auf bezahlte Freistellung, zahlt die gesetzliche Krankenkasse das Krankengeld, jedoch nur dann, wenn das Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, die anspruchsberechtigte Person aufgrund der Erkrankung des Kindes ihrer Arbeit fernbleibt und im Haushalt keine andere Person lebt, die die Betreuung des Kindes übernehmen könnte.

Weitere Informationen:
http://www.bmfsfj.de

Gruß
Juhe

Hallo,

grundsätzlich ist das jetzt klar, aber wie ist das nun in unserem Fall?

Ich bin ja eigentlich zu Hause, um unsere Tochter zu pflegen, da in Mutterschutz. Stehen nun meinem Mann ganz „normal“ die 10 Tage zu oder besteht bei uns dadurch kein Anspruch auf gesetzliche Freistellung und somit zahlt die Krankenkasse (gesetzlich versichert sind wir alle Drei)?

Grüßle, Ute

Hallo,

Ich bin ja eigentlich zu Hause, um unsere Tochter zu pflegen,
da in Mutterschutz.

Naja, wenn Du aber selber krank bist? Ich denke mal wenn Du „krankgeschrieben“ wirst, müßte es doch funktionieren.

Ruf doch mal bei Deiner Krankenkasse an und sprich mit Deinem Arzt, dass er Dich „krankschreibt“, also Dir bescheinigt, dass Du eben nicht in der Lage bist Euer Kind zu pflegen.

Gruß
Juhe

Hallo,

Aus eigener und sehr guter Erfahrung empfehle ich Dir folgender Link:

http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?foru…

Dort kannst du direkt und kostenlos einer Anwältin danach fragen, die sich auf solche Situationen spezialisiert hat. I.d.R. bekommst Du Deine Antwort innerhalb von 48 Std.

Wie gesagt ich habe sehr gute Erfahrungen damit gemacht!

Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena

So,
jetzt weiss ich wie es geht.
Der Ehemann nimmt unbezahlten Urlaub, man meldet das bei der Krankenkasse, die schicken einen Antrag auf Haushaltshilfe und ein Attest. Den Antrag füllt man selbst aus, das Attest der behandelnde Arzt. Das schickt man wieder an die Krankenkasse. Die hat Ärzte, die prüfen, ob eine Haushaltshilfe wirklich nötig ist und ob auch für 8 h oder vielleicht für nur 4 h. Und falls ja, dann kriegt man das entsprechende Geld von der Krankenkasse gezahlt. Wieviel das ist, das weiss ich im Moment auch noch nicht…

Grüßle, Ute

Hallo Ute,

so wie ich das weiss, kann sich Dein Mann vom Kinderarzt eurer Tochter bescheinigen lassen, dass die Tochter krank und pflegebeduerftig ist (und im Moment niemand zur Verfuegung steht, der sie pflegen kann, da ja die Frau auch krank ist). Tut mir leid, vor der Rechtslage der Krankengesetze (oder wie die auch immer heissen) musst Du dich selbst verpflegen, das Kind allerdings kann sich nicht selbst verpflegen und braucht einen, der sich um sie kuemmert.

Diese Bescheinigung reicht Dein Mann dann in Kopie seinem Arbeitgeber ein und das Original an seine Krankenkasse. Die bezahlen dann das Krankengeld fuer diese Tage, die er daheimbleibt.

So hat es bei uns funktioniert, als mein Kind krank war, mein Mann nicht zur Verfuegung stand und ich zuhause bleiben musste.

Gruss Tata