Pflegever. & öffentlich-rechtliche Ausbildung

Hallöchen.

Ich beginne nächsten Monat eine Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin und Stadtsekretär-Anwärterin. Da ich nach der Ausbildung in ein Beamtenverhältnis übernommen werden kann muss ich schon jetzt einige Dinge klären, wie z.B. muss ich mich privat oder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern und andere Sachen.
Letzte Woche habe ich von meiner zukünftigen Ausbildungsstelle Post bekommen. Unzwar muss ich mich höchstwahrscheinlich um eine Pflegeversicherung kümmern, das gleiche wie bei der Krankenkassengeschichte. Und hier kommt meine Frage dazu.
Ich bin der Meinung, dass ich die abschließen muss, mein Vater aber glaubt, dass man das nicht muss (naja, die anderen sind ja sowieso drin, ist halt gesetzlich).
Falls schon jemand damit Erfahrung gemacht hat, muss ich eine abschließen oder nicht? Machen werde ich es höchstwahrscheinlich sowieso, aber ich möchte das gerne mal wissen.
Danke schon einmal.

Hallo,

wenn Sie sich privat versichern, ist es auf jeden Fall zu empfehlen, auch eine Pflegeversicherung abzuschließen - und zwar genau hinzusehen, was darin enthalten ist (zum Beispiel auch Häusliche Krankenpflege nach SGB V).

Das ist ein sehr komplexes Thema, ich kann dazu leider nicht umfasend beraten.

LG
Helma

Hallo,

es besteht eine Pflichtversicherung in der Pflegeversicherung. Wenn ich es richtig verstehe, bist Du während Deiner Ausbildung Angestellte? Dann musst Du in eine gesetzliche Krankenkasse und bist automatisch dort pflegeversichert. Falls Du jedoch auch dort schon Beamtin bist, musst Du Dich um beide Versicherungen kümmern. Du kannst Dich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, dann bist Du dort auch pflegeversichert. Entscheidest Du Dich für eine private Krankenversicherung, musst Du Dich dort auch pflegeversichern.

Man muss also eine Pflegeversicherung abschließen, da oder da…

Mfg

Matthias

Hallo,
grds. ist die Pflegeversicherung immer bei der gleichen Versicherung wie die Krankenversicherung abzuschließen.

Ob eine gesetzliche Pflichtversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung besteht, kann ich leider ohne Details nicht beantworten.

Hierzu am besten mit Anstellungsvertrag bei deiner jetzigen gesetzlichen Krankenversicherung zur Prüfung der Sozialversicherungspflicht vorbeischauen.

Gruß aus dem Allgäu
Cambodunum

Hallo nane1705

also ich kann Dir leider nicht sicher helfen, da ich mich am bestem auskenne, wenn Pflegebedürftigkeit besteht, also im gutachterlichen Bereich.

Wenn Du beihilfeberechtigt bist, dann musst Du eine Versicherung für die restlichen 30% bei einer privaten (Kranken)Versicherung abschließen, soweit ich weiß.
Diese Versicherung versichert Dich dann auch gegen Pflegebedürftigkeit.
Daran wirst Du wohl nicht vorbeikommen, denn es ist eine „Pflegepflichtversicherung“.

Evtl. bekommst Du mehr Informationen beim „Bürgertelefon Pflegeversicherung“ 01805-996603 oder auf der Seite des Gesundheitsministeriums bmg.bund.de.

Alles Gute für Deine Ausbildung!