Pflegeversicherung

Hallo zusammen,
ich habe Steuerklasse 5 und meine Tochter ist nicht auf meiner Steuerkarte eingetragen, da die bei meinem Mann eingetragen ist. Meine Frage ist nun: Wie sieht das nun zu dem Beitrag der Pflegeversicherung aus? Eigentlich zahle ich ja einen geringeren Beitrag als kinderlose. Muß ich meine Tochter noch nachträglich auf der Steuerkarte eintragen lassen und warum steht die nicht automatisch drauf? Danke für eure Hilfe.

Hallo zusammen,
ich habe Steuerklasse 5 und meine Tochter ist nicht auf meiner
Steuerkarte eingetragen, da die bei meinem Mann eingetragen
ist. Meine Frage ist nun: Wie sieht das nun zu dem Beitrag der
Pflegeversicherung aus? Eigentlich zahle ich ja einen
geringeren Beitrag als kinderlose.

Hallo alleine!

Diejenigen, die die Elterneigenschaft nachweisen, brauchen nicht den Zuschlag von 0,25 % beim Pflegeversicherungsbeitrag zu zahlen. Dabei ist es vollkommen unbeachtlich, ob das Kind auf einer Steuerkarte eingetragen ist oder nicht. Die Steuerkarte ist nur eine Art des akzeptierten Nachweises der Elterneigenschaft, eine Geburtsurkunde des Kindes, Kindergeldbescheid o.ä. wird aber ebenfalls akpetiert.

Dies - also die Nichtzahlung der 0,25 % - gilt auch später, wenn das Kind nicht mehr steuerlich berücksichtigt wird; soll heißen, wenn das Kind nicht mehr steuerlich berücksichtigt wird, ist dennoch nicht der erhöhte Beitrag zu leisten.

=> Langer Rede, kurzer Sinn: Der Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung hat nichts mit der steuerlichen Behandlung des Kindes zu tun. Einmal ein Kind geboren - oder als Mann Vater eines Kindes -, kein erhöhter Beitrag.

Muß ich meine Tochter noch
nachträglich auf der Steuerkarte eintragen lassen und warum
steht die nicht automatisch drauf?

Hinsichtlich der Pflegeversicherung siehe oben. Die zweite Frage muss ein Steuerfachmann beantworten, da würde ich nur Mutmaßungen äußern können.

Danke für eure Hilfe.

Wenn’s denn eine Hilfe war, gerne geschehen. :smile:

Gruß,
Robert

Danke Robert,
aber wem muß ich den Nachweiß (z.B. Geburtsurkunde) geben, dem Arbeitgeber oder der Krankenkasse?
Gruß Anja

Danke Robert,
aber wem muß ich den Nachweiß (z.B. Geburtsurkunde) geben, dem
Arbeitgeber oder der Krankenkasse?
Gruß Anja

Hallo,

gegenüber der Krankenkasse ist der Nachweis der Elternschaft vorzunehmen da diese Einzugsstelle für die Pflegeversicherung ist.
Gruß
Czauderna