Liebe/-r Experte/-in,
wir hatten gestern ein Streitgespräch wegen der Unterbringung im Pflegeheim. Folgendes war der Streitpunkt. Es wurde behauptet wer in ein Heim kommt muß erst sein gesamtes privates Vermögen verbrauchen bis er vom Staat Geld bekommt. D.h. das Heim kassiert das Sparbuch o.ä. und das Geld wird aufgebraucht ehe der Staat zuzahlt. Ist das richtig?
mfg
Ph.Keller
Hallo,
platt ausgedrückt, ist das so.
Man geht in ein Heim und bezahlt das Heim aus dem Geld, was man zu der Zeit zur Vefügung hat. Ist man noch fit, kann man durchaus noch eine Kreuzfahrt unternehmen und von seinem Sparbuch finanzieren oder man kauft sich einen schicken Elektro-Scooter um die Gegend zu erkunden oder oder.
Wenn das vorhandene Geld nicht mehr ausreicht um das Heim selbst zu bezahlen, dann zahlt der Sozialhilfeträger den Rest, wenn nicht noch ein Kind zum Unterhalt verpflichtet ist. Das kommt aber nur bei sehr gutem Einkommen der Kinder zum Tragen.
Das Heim kassiert also nicht gleich das Sparbuch. Das kann man dann schon noch selbst aufbrauchen, bis eben nur noch der Schonbetrag drauf ist.
Wenn man in ein Heim geht, wird man nicht gleichzeitig entmündigt oder steht unter Betreuung.
Viele Grüße
Elawitt
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Wenn die Pflege zu Hause nicht im nötigen Umfang sichergestellt ist, besteht Anspruch auf Kostenübernahme für die Pflege z. B. in einem Heim. Diese kann voll- oder teilstationär stattfinden. Bei der vollstationären Pflege handelt es sich um Einrichtungen wie Altenheime, Pflegeheime und Pflegewohnheime. Teilstationäre Einrichtungen sind Einrichtungen, in denen keine Versorgung rund-um-die-Uhr angeboten wird, sondern entweder nur Tagespflege oder nur Nachtpflege. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück.
Die Pflegekasse übernimmt die monatlichen Kosten bis zu folgenden Höchstbeträgen:
Stufe I bis zu 1.023 Euro
Stufe II bis zu 1.279 Euro
Stufe III bis zu 1.470 Euro
Stufe IIIa bis zu 1.750 Euro
Die Leistungssätze der Pflegekasse reichen in aller Regel nicht aus, um die Kosten für ein Pflegeheim abzudecken. Grundsätzlich übernimmt die Pflegekasse nur die Pflegekosten. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung müssen die Bewohner selbst tragen.
Dazu wird zunächst auf das Vermögen des Pflegebedürftigen zurückgegriffen (Rente, Lebensversicherung, Hausverkauf). Wenn es nicht ausreichen sollte, ist der Partner dran und dann die Familie.
Viele Grüße
Christoph Schnell
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Hallo, entschuldigung, dass ich erst so spät antworte, Urlaub!
Ja, soweit ich weiß ist das richtig. Der Versicherte muss erst sein eigenes Geld/ Kapital etc. ausgeben für die Pflege. Wenn nachweisbar nichts mehr da ist, springt die Sozialkasse ein. *
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