Pflegeversicherung

Guten Tag,
Mein Vater(81 Jahre)hatte eine Herz-OP und ist danach
nicht mehr auf die Beine gekommen. Ist mom. noch in Reha
und soll in Kürze nach Hause entlassen werden.
Er wohnt dort mit meinem Bruder, der tagsüber einer
Arbeit nachgeht.Da er nicht alleine aus dem Bett kommt,
bzw. zur Toilette kann, müsste dort ständig eine Person
vor Ort sein. Habe nun gehört, daß es Frauen aus
Osteuropa gibt, die bereit sind(gegen Entgeld
natürlich)bei der Pflegeperson einzuziehen und dort die
anfallenden Arbeiten erledigen kann.
Für besondere Leistungen, die diese Person nicht ausüben
kann(nicht dafuer ausgebildet)wird dann ein Pflegedienst
zum Einsatz kommen.
Nun haben wir ein Formular der Krankenkasse erhalten, wo
raus hervorgeht, daß mein Vater in Stufe 2 geführt wird.
Man möchte hier die Adressen vom Pflegedienst-bzw priv.
Pflegeperson-bzwGels´dleistung(nur Pflegegeld) bzw.
vollstationäre Leistung eingetragen haben.
Kann mir hier evtl. jemand helfen, da ich auf diesem
Gebiet überhaupt keine Erfahrung habe?
Was kann ich vor allen Dingen an Leistungen geltend
machen???(obwohl ich ja evtl. die Frau zur Pflege im
Haushalt aus eigener Tasche zahlen muß)

Für Infos zu diesem Thema wäre ich allen dankbar.

Vorab schoenen Dank fuer evtl. Antworten

Mit freundl.Gruß

H.G.Janssen

Hallo,

hier kann ich leider nicht weiter helfen. Ich bin auf die private Pflegzusatzversicherung spezialisiert. Ihre Frage betrifft aber die Pflegepflichtversicherung.

MfG

Thomas Kliem

Hallo,
die Pflegeversicherung hat hierfür die Kombinationspflege im Angebot - das funktioniert so:

Zunächst würde ich einen PFlgedienst bestellen (wenn der Vater zu Hause ist) und mit diesem absprechen welche Leistungen dieser Pflegedienst erbringen soll.
Über diese Leistungserbringung schliessen Sie (bzw. Ihr Vater) einen entsprechenden Vertrag ab.
Der Pflegedienst rechnet dann seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Die Leistungen, die der Pflegedienst erbringt nennt man Sachleistung, die betragen in der Pflegestufe 2 980,00 €. Wenn nun die Leistungen des Dienstes die 980,00 € monatlich nicht erreichen, dann wird der verbleibende %-Anteil zu 100% als Pflegegeld ausgezahlt, wobei das Pflegegeld in der Stufe 2 maximal 420,00 € beträgt.
Beispiel: Leistung Pflegedienst 490,00 € = 50 %, dann würden noch -210,00 € = 50% zur Auszahlung kommen.
Diese Differenz kann dann zu Finanzierung einer Haushaltshilfe/Pflegeperson verwandt werden.
Gruß
Czauderna

Hallo!
Zu den Fragen gibt es eine Menge zu sagen. Ich versuche mal einige Tipps zu geben.
Ja - es gibt Pflegekräfte aus (zumeist Polen oder Rumänien). Hierbei ist zu beachten, dass die Anstellung legal erfolgt, d.h. mit einer Sozialversicherung hier. Der Zoll ist in den letzten Monaten verstärkt unterwegs. In der Praxis zeigt sich das die häufig mangelnden Deutschkenntnisse für pflegebedürftige Menschen ein Problem werden kann. Zudem gibt es auch hier ca. alle 4-6 Wochen einen Personalwechsel, da die ausländische Pflegekraft dann wieder nach Hause fährt. Es gibt natrlich auch „Perlen“, aber die sind nicht so häufig…
Anonsten empfehle ich mit einem Pflegedienst vor Ort Konatkt aufzunehmen und in einem Hausbesuch die Situation und den Bedarf zu klären. Ein Pflegedienst hat bei Pflegestufe 2 980 Euro zur verfügung. Grob kalkuliert reicht das für 2 Pflegeeinsätze tgl. Leistungen wie Verbandswechsel, Überwachung der Medikamenteneinnahme usw. zahlt die Krankenkasse (und geht damit nicht von dem Geld ab).
Zudem könnte man überlegen, ob ein Hausnotrufgerät ihrem Vater vielleicht ermöglicht für einige Stunden alleine zu sein.
Erfahrungsgemäß ist der pflegerische (und damit auch finanzielle) Aufwand in den ersten Wochen groß - häufug dann aber rückläufig.
Zudem besteht evtl noch die Möglichkeit zusätzliche Betreunngsleistungen zu beantragen (Pflegeweiterentwicklungsgesetz für Menschen mit dementiellen Symptomen).
Zusätzlich gibt es weiter die Möglichkeit einen Antrag für „Hilfe zur Pflege“ beim Sozialamt zu stellen.

Falls ncoh weitere Fragen da sind - melden sie sich gerne!

Guten Tag, Herr Hansen,

für die Pflegestufe II gibt es verschiedene Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können. Sachleistungen kann Ihr Vater bis zur Höhe von 980,- € von einem Pflegedienst in Anspruch nehmen. Diese 980,-€ werden von der Pflegekasse bezahlt. Bei den Geldleistungen bekommen Sie als Angehöriger, der sich um den Vater kümmert 420,-€ als materielle Anerkennung. Was für Sie günstiger ist, hängt von den Leistungen ab, die Sie vom Pflegedienst in Anspruch nehmen müssen. Ab 1 Januar 2010 ändern sich die Zuschüsse der Pflegekasse. Diese und noch speziellere Angaben zur Pflegeversicherung finden Sie auf der Homepage www.umsorgt-wohnen.de Stichwort: Pflegekasse

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Umsorgt wohnen

Generell ist es so, dass osteuropäische Pflegekräfte illegal sind, wenn sie für max. drei monate mit einem Touristenvisum kommen. Das ist der leider der üblichste Weg. Sie haben dann keine Arbeitserlaubnis und dürfen hier nichts verdienen. Es gibt einen kleinen Trick, wenn die Damen eine Arbeitserlaubnis bekommen, müssen sie von Ihnen angemeldet werden, dann sind sie quasi Arbeitgeber und müssen auch Sozialleistungen anmelden bzw. zaheln (je nachdem, wie viel sie der Frau geben). Allerdings dürfen diese Damen dann nur Haushaltshgilfen sein, keine Pflegerinnen. Ich halte die Sache mit den osteuropäischen Pflegekräften für mehr als schlecht. Sie zerstören den Pflegemarkt (vergleichbar mit den Schwarzarbeitern auf dem Bau, die vor Jahren/ Jahrzehnten zu Massen gekommen sind). Die Preise in der Pflege werden auf lange Sicht zerstört, d.h. in die Höhe getrieben. Des weiteren ist es so, dass diese Damen ja ihr „Gehalt“ auch nicht hier ausgeben, sondern in polen etc. D.h. sie würden die Marktwirtschaft mit deutschem Geld in polen ankurbeln. Ist auch nicht so gut, wie ich finde. Aber das müssen sie letzten Endes selbst entscheiden.

Was die Pflegeleistung betrifft, so gibt es ja die sog. geld- und Sachleistung. Lassen Sie sich geld auszahlen, also Geldleistung, so kriegen sie diesen Betrag für Pflegestufe 2 ausgezahlt und müssen damit alle anfallenden pflegeaufwendungen bezahlen, also auch den Lohn evtl. Pflegehilfskräfte. Wenn das Geld alle ist, müssen Sie oder ihr Vater oder der Bruder mit bezahlen. Die Sachleistung kann nur ein zugelassener Pflegedienst beanspruchen. Die rechnen dann am Monatsende ihre Leistungen mit der Pflegeversicherung ab, sollte etwas übrig bleiben, kriegen Sie dann den rest (prozentual umgerechnet) ausgezahlt. Pflegedienste machen alle Kostenvoranschläge, in denen dann im monatsdurchschnitt angegeben ist, wie viel sie abrechenen und wie viel Ihnen evtl. übrig bleibt.

Die sog. Pflegeperson, die die Pflegeversicherungen angegeben haben will ist diejenige, mit der alle Verhandlungen geführt werden, also der Ansprechpartner für Pflegekasse und Pflegedienste. Aber die Pflegeperson ist auch diejenige, die die letztendliche Verantwortung für die Pflege hat. D.h. wenn eine Überprüfung der Pflegestufe oder ein jährlicher Sicherungsbesuch eines Pflegedienstes kommt, dann ist die Pflegeperson diejenige, die alle Angaben machen sollte und diejenige, dieauch zur Verantwortung gezogen wird, sollte der zu Pflegende nicht in einem guten pflegerischen zustand sein. Die Entscheidung will gut überlegt sein, meistens machen das Kinder oder Schwiegerkinder, die am meisten mit dem Pflegebedürftigen zu tun haben.

Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel (Handchuhe, Desinfektionsmittel, Windeln, Bettunterlagen etc.)in Höhe von 31,00 Euro/ Monat geltend zu machen. Da hilft Ihnen die Apotheke weiter.

Sollte ihr Vater dement sein, können sie einen zusätzlichen Betrag geltend machen für Betreuunsleistungen. Diese Demenz muss allerdings in einem Arztbrief ausgewiesen sein und der Medizinische Dienst muss sie in seinem Gutachten mit aufgenommen haben.

Lassen Sie sich von einem Sachbearbeiter der Pflegekasse nochmal ausführlich beraten. Die meisten Kassen haben auch gute Ratgeber-Broschüren. Auch die Pflegedienste wissen gut Bescheid, zumindest in der regel, und handeln vor allem im Sinne des Pflegebedürftigen. Der Sozialdienst in der jeweiligen Klinik ist auch eine gute Anlaufstelle.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben. Diese gemsamten Angaben gelten für einen Patienten, der gesetzlich versichert ist. Viele Grüße *

Guten Tag,

Mein Vater(81 Jahre)hatte eine Herz-OP und ist danach
nicht mehr auf die Beine gekommen. Ist mom. noch in Reha
und soll in Kürze nach Hause entlassen werden.
Er wohnt dort mit meinem Bruder, der tagsüber einer
Arbeit nachgeht.Da er nicht alleine aus dem Bett kommt,
bzw. zur Toilette kann, müsste dort ständig eine Person
vor Ort sein. Habe nun gehört, daß es Frauen aus
Osteuropa gibt, die bereit sind(gegen Entgeld
natürlich)bei der Pflegeperson einzuziehen und dort die
anfallenden Arbeiten erledigen kann.
Für besondere Leistungen, die diese Person nicht ausüben
kann(nicht dafuer ausgebildet)wird dann ein Pflegedienst
zum Einsatz kommen.
Nun haben wir ein Formular der Krankenkasse erhalten, wo
raus hervorgeht, daß mein Vater in Stufe 2 geführt wird.
Man möchte hier die Adressen vom Pflegedienst-bzw priv.
Pflegeperson-bzwGels´dleistung(nur Pflegegeld) bzw.
vollstationäre Leistung eingetragen haben.
Kann mir hier evtl. jemand helfen, da ich auf diesem
Gebiet überhaupt keine Erfahrung habe?
Was kann ich vor allen Dingen an Leistungen geltend
machen???(obwohl ich ja evtl. die Frau zur Pflege im
Haushalt aus eigener Tasche zahlen muß)

Für Infos zu diesem Thema wäre ich allen dankbar.

Vorab schoenen Dank fuer evtl. Antworten

Mit freundl.Gruß

H.G.Janssen