Generell ist es so, dass osteuropäische Pflegekräfte illegal sind, wenn sie für max. drei monate mit einem Touristenvisum kommen. Das ist der leider der üblichste Weg. Sie haben dann keine Arbeitserlaubnis und dürfen hier nichts verdienen. Es gibt einen kleinen Trick, wenn die Damen eine Arbeitserlaubnis bekommen, müssen sie von Ihnen angemeldet werden, dann sind sie quasi Arbeitgeber und müssen auch Sozialleistungen anmelden bzw. zaheln (je nachdem, wie viel sie der Frau geben). Allerdings dürfen diese Damen dann nur Haushaltshgilfen sein, keine Pflegerinnen. Ich halte die Sache mit den osteuropäischen Pflegekräften für mehr als schlecht. Sie zerstören den Pflegemarkt (vergleichbar mit den Schwarzarbeitern auf dem Bau, die vor Jahren/ Jahrzehnten zu Massen gekommen sind). Die Preise in der Pflege werden auf lange Sicht zerstört, d.h. in die Höhe getrieben. Des weiteren ist es so, dass diese Damen ja ihr „Gehalt“ auch nicht hier ausgeben, sondern in polen etc. D.h. sie würden die Marktwirtschaft mit deutschem Geld in polen ankurbeln. Ist auch nicht so gut, wie ich finde. Aber das müssen sie letzten Endes selbst entscheiden.
Was die Pflegeleistung betrifft, so gibt es ja die sog. geld- und Sachleistung. Lassen Sie sich geld auszahlen, also Geldleistung, so kriegen sie diesen Betrag für Pflegestufe 2 ausgezahlt und müssen damit alle anfallenden pflegeaufwendungen bezahlen, also auch den Lohn evtl. Pflegehilfskräfte. Wenn das Geld alle ist, müssen Sie oder ihr Vater oder der Bruder mit bezahlen. Die Sachleistung kann nur ein zugelassener Pflegedienst beanspruchen. Die rechnen dann am Monatsende ihre Leistungen mit der Pflegeversicherung ab, sollte etwas übrig bleiben, kriegen Sie dann den rest (prozentual umgerechnet) ausgezahlt. Pflegedienste machen alle Kostenvoranschläge, in denen dann im monatsdurchschnitt angegeben ist, wie viel sie abrechenen und wie viel Ihnen evtl. übrig bleibt.
Die sog. Pflegeperson, die die Pflegeversicherungen angegeben haben will ist diejenige, mit der alle Verhandlungen geführt werden, also der Ansprechpartner für Pflegekasse und Pflegedienste. Aber die Pflegeperson ist auch diejenige, die die letztendliche Verantwortung für die Pflege hat. D.h. wenn eine Überprüfung der Pflegestufe oder ein jährlicher Sicherungsbesuch eines Pflegedienstes kommt, dann ist die Pflegeperson diejenige, die alle Angaben machen sollte und diejenige, dieauch zur Verantwortung gezogen wird, sollte der zu Pflegende nicht in einem guten pflegerischen zustand sein. Die Entscheidung will gut überlegt sein, meistens machen das Kinder oder Schwiegerkinder, die am meisten mit dem Pflegebedürftigen zu tun haben.
Ansonsten gibt es noch die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel (Handchuhe, Desinfektionsmittel, Windeln, Bettunterlagen etc.)in Höhe von 31,00 Euro/ Monat geltend zu machen. Da hilft Ihnen die Apotheke weiter.
Sollte ihr Vater dement sein, können sie einen zusätzlichen Betrag geltend machen für Betreuunsleistungen. Diese Demenz muss allerdings in einem Arztbrief ausgewiesen sein und der Medizinische Dienst muss sie in seinem Gutachten mit aufgenommen haben.
Lassen Sie sich von einem Sachbearbeiter der Pflegekasse nochmal ausführlich beraten. Die meisten Kassen haben auch gute Ratgeber-Broschüren. Auch die Pflegedienste wissen gut Bescheid, zumindest in der regel, und handeln vor allem im Sinne des Pflegebedürftigen. Der Sozialdienst in der jeweiligen Klinik ist auch eine gute Anlaufstelle.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben. Diese gemsamten Angaben gelten für einen Patienten, der gesetzlich versichert ist. Viele Grüße *
Guten Tag,
Mein Vater(81 Jahre)hatte eine Herz-OP und ist danach
nicht mehr auf die Beine gekommen. Ist mom. noch in Reha
und soll in Kürze nach Hause entlassen werden.
Er wohnt dort mit meinem Bruder, der tagsüber einer
Arbeit nachgeht.Da er nicht alleine aus dem Bett kommt,
bzw. zur Toilette kann, müsste dort ständig eine Person
vor Ort sein. Habe nun gehört, daß es Frauen aus
Osteuropa gibt, die bereit sind(gegen Entgeld
natürlich)bei der Pflegeperson einzuziehen und dort die
anfallenden Arbeiten erledigen kann.
Für besondere Leistungen, die diese Person nicht ausüben
kann(nicht dafuer ausgebildet)wird dann ein Pflegedienst
zum Einsatz kommen.
Nun haben wir ein Formular der Krankenkasse erhalten, wo
raus hervorgeht, daß mein Vater in Stufe 2 geführt wird.
Man möchte hier die Adressen vom Pflegedienst-bzw priv.
Pflegeperson-bzwGels´dleistung(nur Pflegegeld) bzw.
vollstationäre Leistung eingetragen haben.
Kann mir hier evtl. jemand helfen, da ich auf diesem
Gebiet überhaupt keine Erfahrung habe?
Was kann ich vor allen Dingen an Leistungen geltend
machen???(obwohl ich ja evtl. die Frau zur Pflege im
Haushalt aus eigener Tasche zahlen muß)
Für Infos zu diesem Thema wäre ich allen dankbar.
Vorab schoenen Dank fuer evtl. Antworten
Mit freundl.Gruß
H.G.Janssen