Pflegeversicherung

Hallo, ich heiße Bernd und habe aktuell folgendes Problem:
Mein Vater hatte vor ca. 1 Jahr einen schweren Schlaganfall … ist gelähmt, kann nicht mehr schlucken und kaum noch sprechen,- 100%iger Pflegefall.
Nun muss seine Frau - die ihn zusammen mit einem Pflegedienst 24 Std./Tag pflegt, selber operiert werden (schon am 01.02.10). Nach mehrtägigem Suchen haben wir eine Kurzzeitpflege beim Roten Kreuz gefunden die ihn für die ca. 5-7 Tage aufnimmt. Da mein Vater 100% pflegebedürftig und 100% bettlägerig ist, muss er natürlich mit einem Fahrzeug (kein Krankenwagen!) und mind. 2 Helfern LIEGEND in die Kurzzeitpflege gefahren werden (am 31.01.). Als seine Frau vor 3 Tagen selber die AOK anrief sagte die dortige Mitarbeiterin, dass der Transport SELBSTVERSTÄNDLICH bezahlt wird … und auch was mit den 30,–€ SB/Tag etwas „gemacht“ werden könne. HEUTE bekommt sie ein Schreiben der AOK wo klar drin steht - was auch hier zu lesen steht - dass der Transport zur Kurzzeitpflege weder von der Pflegekasse noch von der AOK bezahlt wird.

Mein Vater lebt von Rente Aufstockung vom Sozialamt,- seine Frau noch 1 Jahr von ALG 2 und wird ebenfalls aufgestockt + Mietzuschuss … das soll heißen, dass hier auch das Sozialamt mit involviert ist.

Eine Selbstzahlung der Hin- und Rückfahrt zur Pflege ist unmöglich!
Die Ärzte haben zu seiner Frau gesagt,- wenn sie diese OP nicht sofort machen lässt, überlebt sie dieses Jahr nicht mehr!

Meine Frage an euch: WER muss, kann soll die Transportkosten in diesem Fall - wo selber wirklich keine Mittel da sind - bezahlen???
Wir können ihn ja nicht selber mit dem Auto da hin fahren.
Irgend wer MUSS in dieser traurigen Lage doch die Fahrtkosten übernehmen!

Ich danke euch vielmals für gute Ratschläge mit entprechender Info oder sogar Gesetzestexten.

Vielen Dank, Bernd

Hallo Bernd, ein sehr verstrickter Fall. Ich habe leider keine guten Nachrichten für Dich. Die Übernahme der Fahrtkosten ist im §60 SGB V geregelt. Da Dein Vater „nur“ von Zuhause in eine Pflegeeinrichtung gebracht wird, sehe ich keine Möglichkeit der Kostenübernahme durch die KK. Kosten werden nur übernommen wenn es sich um eine ambulante oder stationöte medizinische Behandlung handelt. Die Notwendige Opration der Ehefrau hat keinen Einfluss auf die Entscheidung, da diese nichts mit Deinem Vater zu tun hat. ( zumindest aus Leistungsrechtlicher Sicht der KK)
Auch für die Zuzahlung der 30.-€ habe ich keine guten Nachrichten. Die Zuzahlung betrifft Unterkunft und Verpflegeung. von der Pflegeversicherung werden nur kosten für Pflege erbracht, daher ist die Zuzahlung von Deinem Vater selbst zu entrichten.
Du kannst/solltest
a) beim Sozialamt die höheren Kosten melden ( Vor Inanspruchnahme)um evtl einen Zuschuss zu bekommen.
b) zusätzlich Leistungen nach §39 SGB XI bei der Kasse beantragen. Dann erhält Deine Mutter die ja an der Pflege verhindert ist für die Ersatzpflege 1510,-€ maximal einmalig im Jahr von der Pflegekasse, ich denke davon kannst Du die Kosten für den Transport auf jeden Fall bezahlen und auch die Zusatzkosten für die Einrichtung.
c) Solltest Du an einer umfassenden Analyse und Beratung Deines Falls interessiert sein, so kannst Du gerne eine Pflegeberatung bei mir ( kostenpflichtig) in Anspruch nehmen. Bitte kontaktiere mich dazu erneut.
Danke und viel Glück
Regina Naujoks

Hallo Bernd,

ich würde mich zu aller erst an das Pflegeheim wenden - oft hat das RK einen eigenen Fahrdienst und sie machen das billiger.
Es ist tatsächlich so, daß die Krankenkasse nur die Fahrt ins/ aus dem Krankenhaus zahlt bzw. zum Arzt etc. Eine mögliche Variante wäre also noch, Deinen Vater ins Krankenhaus einweisen zu lassen und die Entlassung direkt im Anschluß direkt in die Kurzzeitpflege zu veranlassen… lach nicht, alles schon erlebt.
Dritte Möglichkeit: das Sozialamt übernimmt diese Kosten. Das ist relativ leicht zu beantragen, wenn Dein Vater schon Leistungen nach dem SGB XII, also Hilfe zur Pflege erhält - sonst ist das natürlich etwas aufwändiger.

Also mein Vorschlag:

  • abklären, ob das Heim das übernehmen kann
  • sonst Antrag beim Sozialamt
  • als letztes Mittel mit dem Hausarzt sprechen wegen einer Einweisung.

Viel Erfolg!
LG
Helma

Hallo Bernd,

wie du den Zustand deines Vaters schilderst, würde ich zu einem Krankenwagen raten, da während des Transportes eine medizinische Überwachung notwendig ist. Leider hat die Mitarbeiterin der AOK recht. Die Transportkosten in die Kurzzeitpflege werden von den Kassen grundsätzlich nicht übernommen. Anders wäre es, wenn dein Vater auf die Rettungsstelle eines Krankenhauses gefahren werden müsste. Da er sicherlich mindestens die Pflegestufe 2 besitzt, könnte er auf Einzelantrag auch auf Kosten der Krankenkasse zu einem Arzt gefahren werden, aber eben nicht in die Kurzzeitpflege. Eine kurze Krankenwagenfahrt kostet um die 70 Euro (regional verschieden).
In diesem Fall muss also das Sozialamt einspringen, zumal sowieso noch erhebliche Kosten durch die Kurzzeitpflege entstehen. Die Pflegekasse übernimmt nämlich nur die Pflegekosten bis max. 4 Wochen und ca. 1500 Euro pro Jahr. Die Kurzzeitpflege berechnet aber auch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen (bei normalen Tarifen ca. 30 Euro pro Tag), die vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen sind. D. h. es bleibt nichts anderes übrig, als beim Sozialamt vorstellig zu werden und Hilfen in besonderen Lebenslagen zu beantragen, wobei es natürlich passieren wird, dass du dann deine Vermögensverhältnisse offenlegen musst.
Das Sozialamt wird aber kooperativ sein, insbesondere dann, wenn du erwähnst, dass die Alternative eine Unterbringung deines Vaters im Pflegeheim wäre. Dann würden für das Sozialamt ungleich höhere Kosten entstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Gert

Hallo,

unbedingt hartnäckig bleiben und auf die Aussage der Mitarbeiterin pochen. Die Frau und den Geschäftsführer direkt damit konfrontieren. Man kann auf das gesprochene Wort vertrauen.

Guten Tag Bernd,

wenn dein Vater aus dem Krankenhaus kommen würde, würde der Transport bezahlt werden. Da dein Vater zu Hause versorgt wird und von dort zur Kurzzeitpflege transportiert werden muss, muss es selbst bezahlt werden. Ich gebe Ihnen den Tipp einen Antrag beim Sozialamt zu stellen. Die Chancen stehen allerdings 50/50, dass der Antrag akzeptiert wird, weil dies keine Pflicht ist. Ansonsten müssten Sie vielleicht mal das Geld für Ihren Vater aufbringen.

Mit freundlichen Grüßen
Umsorgt wohnen

Hallo,

leider wird die Krankenkasse die Fahrtkosten nicht übernehmen, es ist ja keine „Krankenfahrt“ im Sinne des SGB V. Und die Pflegekasse kennt keine Leistung „Fahrtkosten“. So hart das klingen mag, es ist vom Gesetz her richtig. Leider…

Mfg

Matthias

Hallo Bernd !

Wende dich umgehend an das Sozialamt (ggf. Seniorenbeauftragten)der Stadt/ Gemeinde in der deine Eltern leben !!

Aus der Erfahrung heraus kann ich sagen, das man dort durchaus finanzielle Hilfestellung aus dem Bereich "Hilfe zur Pflege " (Sozialgesetzbuch XII ) bekommen kann. Transportkosten von und zur Kurzzeitpflege und die „Hotelkosten“ (Unterkunft und Verpflegung) dürfen von den Kassen nicht übernommen werden.