Hallo, ich heiße Bernd und habe aktuell folgendes Problem:
Mein Vater hatte vor ca. 1 Jahr einen schweren Schlaganfall … ist gelähmt, kann nicht mehr schlucken und kaum noch sprechen,- 100%iger Pflegefall.
Nun muss seine Frau - die ihn zusammen mit einem Pflegedienst 24 Std./Tag pflegt, selber operiert werden (schon am 01.02.10). Nach mehrtägigem Suchen haben wir eine Kurzzeitpflege beim Roten Kreuz gefunden die ihn für die ca. 5-7 Tage aufnimmt. Da mein Vater 100% pflegebedürftig und 100% bettlägerig ist, muss er natürlich mit einem Fahrzeug (kein Krankenwagen!) und mind. 2 Helfern LIEGEND in die Kurzzeitpflege gefahren werden (am 31.01.). Als seine Frau vor 3 Tagen selber die AOK anrief sagte die dortige Mitarbeiterin, dass der Transport SELBSTVERSTÄNDLICH bezahlt wird … und auch was mit den 30,–€ SB/Tag etwas „gemacht“ werden könne. HEUTE bekommt sie ein Schreiben der AOK wo klar drin steht - was auch hier zu lesen steht - dass der Transport zur Kurzzeitpflege weder von der Pflegekasse noch von der AOK bezahlt wird.
Mein Vater lebt von Rente Aufstockung vom Sozialamt,- seine Frau noch 1 Jahr von ALG 2 und wird ebenfalls aufgestockt + Mietzuschuss … das soll heißen, dass hier auch das Sozialamt mit involviert ist.
Eine Selbstzahlung der Hin- und Rückfahrt zur Pflege ist unmöglich!
Die Ärzte haben zu seiner Frau gesagt,- wenn sie diese OP nicht sofort machen lässt, überlebt sie dieses Jahr nicht mehr!
Meine Frage an euch: WER muss, kann soll die Transportkosten in diesem Fall - wo selber wirklich keine Mittel da sind - bezahlen???
Wir können ihn ja nicht selber mit dem Auto da hin fahren.
Irgend wer MUSS in dieser traurigen Lage doch die Fahrtkosten übernehmen!
Ich danke euch vielmals für gute Ratschläge mit entprechender Info oder sogar Gesetzestexten.
Vielen Dank, Bernd