Pflegeversicherung

hallo,

meine Mutter ist von Beruf Arbeiterin, 56 Jahre alt und besitzt ein Haus.
Sollte meine Mutter eine Pflegeversicherung haben?
Oder sollten die Kinder für die Mutter ein Plegeversicherung abschliessen?
Das Ziel soll sein:

  1. Der Mutter soll es gut ergehen.
  2. Das Erbe soll geschützt werden.

WAs ist bei der ganzen Sache zu beachten?

Vielen Dank!!
Schönen Sonntag…GErra

Hallo Gerra,

zum einen, jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist auch gesetzlich pflegeversichert. Von daher hat Ihre Mutter bereits eine Pflegeversicherung, genauso wie Sie selber.

Man muß allerdings wissen, daß die gesetzliche Pflegeversicherung keine Rundumversicherung ist sondern eher eine Art Teilkaskoversicherung. Sie bietet für den Pflegefall sowohl im ambulanten oder stationären (Pflegeheim) Zuschüsse um die Kosten abzumildern.

Ich denke mal, Ihnen geht es um die Frage, ob Ihre Mutter eine private Pflegezusatzversicherung abschließen soll. So eine Zusatzversicherung ist nicht ganz uninteressant. Das müssen Sie sich einfach mal durchrechnen. Alternativ kann man auch hergehen und monatlich einen bestimmten Betrag anlegen. Denn dann hat man, falls man kein Pflegefall wird - was ja zu wünschen ist - das angelegte Geld trotzdem zur Verfügung.

Nun zum Erbe, dem Haus. Gehen wir mal von dem ungünstigen Fall aus, daß Ihre Mutter ein Pflegefall wird, nicht zu Hause von Angehörigen gepflegt wird und daher ins Pflegeheim muß. Gehen wir mal davon aus, daß dieses Pflegeheim 2500 EUR kostet. Der Zuschuss der gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt in der niedrigsten Pflegestufe (Stufe I) 1023 EUR.

2500 - 1023 = 1477 EUR. Diesen Betrag müßte Ihre Mutter selber aufbringen. In der Regel wird dazu die laufende Rente hergenommen. Reicht diese dafür nicht aus, geht es ans Eingemachte, ans Gesparte. Und da kommt dann das Haus ins Spiel, sofern es nicht anderweitig (z.B. vom Vater, von anderen Angehörigen) bewohnt wird.

Ist kein eigenes Vermögen mehr vorhanden, kann man zwar einen Antrag beim Sozialamt stellen, dieses greift aber dann auch wieder aufs Haus zurück.

Hier wäre zu überlegen, ob man das Haus nicht frühzeitig überschreibt. Denn ist dieses Überschreiben länger wie 20 Jahre her, kann es staatlicherseits nichte mehr rückgängig gemacht werden.

Diese Überlegung ist jedoch nur für den Fall der stationären Pflege. Kann ihre Mutter - wie gesagt im schlimmsten Fall - zuhause von Ihnen oder anderen Angehörigen, auch in Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst gepflegt werden, ist das Ganze wesentlich einfacher, weil die Kosten niedriger und damit leichter zu tragen sind.

Ich hoffe, ich habe Ihnen etwas weiterhelfen können. Sie können sich darüber hinaus auch bei Ihrer Krankenkase genauer erkundigen, seit Januar 2009 sollte in jeder bei der Krankenkasse angegliederten Pflegekasse auch eine Pflegeberatung vorhanden sein.

Hallo ,

Ihre Mutter hat bereits eine gesetzliche Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch XI. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit tritt die Leistungspflicht der gesetzllichen Pflegeversicherung ein. Leider kann man mit den zur Verfügung stehendem Geld die komplette Pflege proffesionel nicht sicherstellen. Daher ist eine private Zusatzversicherung durchaus in betracht zu ziehen, ist aber Kostenmäßig sicherlich nicht ganz billig (Preise vergleichen) . Mehrkosten die ihre Mutter für die eigene Pflege nicht aufbringen kann können bei der Stadt/Gemeinde als „Hilfe zur Pflege“ beantragt werden. Das heißt dann aber auch, das ihre Mutter ihr Guthaben offen legen muß. Damit dabei das Haus für eventuelle Pflege nicht drauf geht, müßte das Haus auf die Erben schon 10 Jahre vor dem Leistungseintritt der Gemeinde/Stadt den Erben überschrieben sein. Allerdings gelten bei „selbstgenutzten Eigentum“ bestimmte Einschränkungen inwieweit dieses „Vermögen“ überhaupt angetastet werden darf.

Gruß

Curator

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Hallo,

eine gesetzliche Pflegeversicherung besteht auf Grund der Eigenschaft als Arbeitnehmerin. Ob eine zusätzliche Pflegeversicherung eine Absicherung im Pflegefall darstellt, kann ohne nähere Angaben nicht gesagt werden. Aber grundsätzlich ist dies schon eine Alternative

Hallo,
als erstes müsstest du dich erkundigen, wie teuer die Pflegeversicherung für deine Mutter ist. Dann wäre es wichtig zu wissen, wieviel Rente erhält deine Mutter etws- kann man bei der Rentenversicherung beantragen.
Dann gilt es abzuwägen - schließt sie eine Pflegeversicherung ab und braucht sie nicht, ist es einerseits super, dann geht es ihr gut, das Geld ist dann weg( evtl. bei der Versicherung nachfragen, ob es Geld zurück gibt bei nicht in Anspruchnahme).
Wird sie in ein Pflegeheim müssen, oder wir sie zu Hause versorgt werden können? Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung. Dann wäre es zu überlegen eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Die 3. Variante wäre den Betrag, den die Versicherung kosten würde zu sparen, evtl. anzulegen und so etwas Kapital anzusparen.
Jeder Versicherungsmakler wird natürlich dazu raten, er verdient ja daran. Es gibt keine ja oder nein Lösung, verschiedene Aspekte durchleuchten und dann abwägen würde ich empfehlen.
LG
karbolmaus

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Sorry,
da weiß ich leider gar nicht Bescheid. Die Antworten auF Deine Frage interessieren mich selber auch sehr. Ich bin 50 und habe ein Haus mit meinem Mann. Mich interessiert auch, was so eine Pflegeversicherung kostet und ob die Kinder auf alle Fälle finanziell herangezogen werden, wenn die Eltern nicht mehr für ihre eigenen Kosten aufkommen können.

Guten Erfolg bei der Frageerforschung.

Schönen Sonntag - U. G.

Guten Abend Gerra,

Wenn Sie das Haus/Erbe schützen wollen, sollten Sie bereits Morgen mit Ihrer Mutter zum Notar gehen und Ihre Mutter sollte das Haus den Kindern JETZT schon überschreiben. (Zwischen Einzug im Altenheim/Sozialhilfebedarf und Überschreibung des Hauses MÜSSEN 15 oder gar 20 Jahre liegen, ansonsten gilt das Haus noch immer als das Vermögen Ihrer Mutter und muss angegeben werden, es wird auf jeden Fall angerechnet und für Ihre Mutter „verbraucht“ werden!)Sollte Ihre Mutter bedenken haben, wird der Notar Sie beraten. Meist ist es ein Wohnrecht für Ihre Mutter auf Lebenszeit in dem Haus, und sie könnte dies auch noch an einer Bedingung knüpfen, wie zum Beispiel, sollte sie Pflegebedürftig werden, möchte sie zu Hause gepflegt werden und auch dort sterben usw…
Jeder auf Steuerkarte arbeitender Mensch (ob Arbeiterin oder Angestellte) ist normalerweise krankenversichert und zahlt auch in der Pflegeversicherungskasse ein. Sollten Sie eine bessere / ausreichende Versorgung für Ihre Mutter wollen, müßte Ihre Mutter oder die Kinder für Ihre Mutter eine Zusatzversicherung abschließen, das kann Ihnen jeder Versicherungsvertreter Ihres Vertrauens darlegen / erklären.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben und wünsche Ihnen ebenfalls einen schönen Sonntag.
Herzliche Grüße von Georgia

Hallo,

Ihre Frage bezieht sich auf die private Vorsorge. Ich kenne mich richtig gut nur im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung aus. Da müssten Sie vielleicht eher Versicherung als Suchbegriff eingeben.

Viele Grüße
Nicole

Hallo,

zum Einen einmal, Ihre Mutter ist zum Teil durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgesichert. Dies macht aber im Ernstfall nicht so viel aus. Wenn Sie einen günstigen Anbieter finden sollten, wäre eine private Pflegezusatzversicherung die geeignetste Möglichkeit, Ihre Mutter und auch Ihr Erbe abzusichern. Welchen Anbieter Sie dafür wählen, ist die Entscheidung Ihrer Mutter. Diese Zusatz-Pflegeversicherung ist auch nur von Ihrer Mutter abzuschließen und dies sollte Sie dann aber bald machen, da es wegen dem Alter nur teurer werden kann, wenn man länger wartet. Natürlich können die Kinder die Beiträge dafür bezahlen, aber Versicherungsnehmerin muss Ihre Mutter sein. Im Internet können Sie sich die Anbieter auswählen z.B. bei Check24. Achten Sie bei der Wahl des Anbieters auf die entsprechenden angebotenen Leistungen. Hierbei kommt es auch darauf an, ob Ihre Mutter im Ernstfall in ein Pflegeheim gehen möchte oder ob sie zu Hause gepflegt werden will. Sie müssen die Absicherung so wählen, dass die Pflegestufe III sowohl für die Heim- als auch für die Zuhausepflege abgesichert ist. Eine gute qualifizierte Pflegekraft für die Zuhausepflege kommt im Monat sicher auf ca. 3500 Euro Gesamtkosten (mit Sozialgversicherungen und Lohnsteuer) - nach oben sehr gut möglich, je nach Pflegestufe. Ein Pflegeheim kostet bei Pflegestufe III mit einem Zweibettzimmer auch schon seine 4 bis 5000 Euro. Die gesetzlichen Leistungen für die einzelnen Pflegestufen und die verschiedenen Pflegearten entnehmen Sie bitte der Pflegeversicherung Ihrer Mutter bzw. googeln Sie diese. Sie ziehen dann die entsprechenden Leistungen von den möglichen Kosten ab und wissen damit, in welcher Höhe sich Ihre Mutter zusatzversichern sollte.

Mit freundlichen Grüßen

rebaflesen

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Hallo,

wenn deine Mutter Arbeiterin ist, also sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, dann ist sie automatisch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Wollt ihr eventuell eine zusätzliche private Pflegeversicherung abschließen? Dann kommt es natürlich sehr auf die Konditionen an. Wann zahlt sie und wieviel, zahlt sie erst, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen Pflegebedürftigkeit nach SGB XI festgestellt hat oder auch schon bei allgemeinem Beaufsichtigungsbedarf (z. B. im Frühstadium einer Demenzerkrankung). Ob es sich lohnt, kann niemand voraussehen. Viele Menschen sterben plötzlich und unerwartet, ohne vorher ein Pflegefall gewesen zu sein. Bei sehr intensiver und zeitlich langer Pflegebedürftigkeit wird wahrscheinlich auch die private Pflegeversicherung nicht verhindern können, dass ein Teil der Pflege aus dem Vermögen bezahlt werden muss.
Ich persönlich würde so etwas nicht abschließen. Du zahlst viel Geld und weisst nicht, ob du etwas dafür bekommst. Aber die Bedürfnisse nach Absicherung sind natürlich individuell sehr unterschiedlich.

Gruß Gert

Hallo,

leider kann ich deine Frage nicht beantworten denn ich nicht aus der Versicherungsbranche kommen. Ich arbeite mit Tai Chi und Qi Gong (chinesische Gymnastik)zur Pflege der Lebens-Qi (Lebensenergie)
Sorry, alles gute für dich
Monique

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Hallo Gerra,
das ist eine Frage, die nicht so pauschal zu beantworten ist.
Es gibt ja für jeden die gesetzliche Pflegeversicherung, die aber nur als Teilversicherung zu verstehen ist; d.h., im Falle der Pflegebedürftigkeit ist nicht die komplette Pflege abgedeckt.
Wenn man sicher wüßte, daß man nicht pflegebedürftig wird, bräuchte man keine Versicherung - aber das ist ja mit jeder Versicherung so… Wenn man einigermaßen sicher ist, im Falle eines Falles die Pflege aus der Familie heraus abdecken zu können und zu wollen, braucht man auch keine Versicherung.
Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, sollte man sich gut beraten lassen:

  • Kosten der Versicherung?
  • was deckt die Versicherung im Bedarrfsfall ab? gibt es da Grenzen?
  • sind die Leistungen der Versicherung zeitlich befristet?
  • sind die Leistungen der Versicherung an bestimmte Bedingungen geknüpft?

Im Zweifelsfall investieren Sie in die Pflegeversicherung mehr, als das Erbe bringt…

Viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung!

Helma

Hallo,

eine Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und muss eigentlich jeder haben.

Ich glaube die Frage ist dahingehend, ob eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden soll.

Die Pflegeversicherung ist nur eine Grundversorgung, d.h. sie ist nur eine Grundversorgung. Wenn man dem finanziellen Kollaps aus dem Weg gehen möchte und es sich leisten kann, sollte man eine Zusatzversicherung abschließen.

Diese sieht in der Regel so aus, wie ein Krankenhaustagegeld und ist je nach Pflegestufe gestaffelt. Die Beiträge dürften sich so bei 50-70 EUR im Monat bewegen.

Wenn man dann Zuschuß beim Sozialamt beantragt, kann man, so denke als Sohn oder Tochter, belangt werden.

Grüße