Pflegeversicherung

Oma Gundel will Pflegestufe I beantragen, was sind dafür die Grundlagen, Voraussetzungen, Richtlinien usw.!?
Wer kann helfen!? Wie geht man vor, wie geht man bei Ablehnung vor usw.!? Danke!!!

Oma Gundel will Pflegestufe I beantragen, was sind dafür die
Grundlagen, Voraussetzungen, Richtlinien usw.!?
Wer kann helfen!? Wie geht man vor, wie geht man bei Ablehnung
vor usw.!? Danke!!!

Hallo!
Als erstes die Krankenkasse von Oma Gundel anrufen und einen Antrag bestellen. Bei Bewiligung beginnt bei der Bewilligungszeitraum ab Antragstellung. Falls Oma Gundel Privatversicher ist, kann ich nur empfehlen mit dem unabhängigen Beratungsservice „Compass“ der Privaten Kassen Kontakt aufzunehmen. Die sind bei uns in der Gegend wirklichgut und beraten im Sinne des Verischerten.
Die gesetzlichen Voraussetzungen sind überall gleich. Der Hilfebedarf im Haushalz muß im Durchschnitt tgl 45 MInuten betragen. Bei Pflegestufe 1 muß auch der Hilfebedarf im Bereich der Pflege über 45 MInuten liegen. Das heißt Hilfestellung beim Anziehen, Waschen, Gehen, Stehen, Treppensteigen und der Nahrungsaufnahme. Es empfiehlt sich zu individuellen Beratung ansonsten Kontakt mit einem ambulanten Pflegedienst aufzunehmen. In der Regel beraten diese kostenlos.
MfG

hi,

bin leider etzwas im druck,
deshalb nur kurz dieser link:
http://www.pflegestufe.info/stichworte/antrag.html

ansonsten, bei der sehr allgemeinen fragestellung, empfehle ich auch einfach mal zu googlen.

schönes we
andi

Um diese fragen zu beantworten müsste ich Tage lang schreiben um auf alle eventualitäten eingehen zu können.

Durch den Gesetzgeber wurden zur Sicherung der Qualität der Pflege spezielle unabhängige Beratungsstellen eingerichtet, die auf jede Ihrer Fragen gerne antworten.

Diese Beratungstellen heißen Pflegestützpunkte, dort arbeiten ehmalige Arbeiter in Pflegeeinrichtungen und ehemalige Arbeiter in den Krankenkassen.

Daher ist wohl das beste wenn Sie sich einfach mit Ihren Fragen an den Pflegestützpunkt vor Ort wenden.

als Anlage erstmal INFO-VIDEO was Pflegestützpunkte so alles machen.

http://www.kda.de/psp-nadm.html

zweitmals link zu den Pflegestützpunkten vor Ort.

http://www.gesundheits-und-pflegeberatung.de/html/pf…

Oma Gundel will Pflegestufe I beantragen, was sind dafür die
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Hallo,

erstmal ist für eine Pflegestufe der Hilfebedarf in der Grundpflege entscheidend. Also Hilfe bei der Körperpflege, der Nahrungsaufnahme und der Mobilität. Der ganze hauswirtschaftliche Bereich spielt keine Rolle bei der Pflegestufe.

Als nächstes stellt man bei der Pflegekasse, bei der Oma Gundel versichert ist, einen Pflegeantrag.

Die Grundlage sind das SGB XI und die Pflegebedürftigkeitsrichtlinien.

Ich hoffe, ich habe dir helfen können.

Hallo,
zunächst einmal muss ein Antrag auf eine Pflegestufe bei der zuständigen Krankenkasse/ Pflegekasse gestellt werden. Es wird dann in der Regel ein Pflegetagebuch verschickt. Darin wird der tägliche Unterstützungsbedarf festgestellt. Für eine Pflegestufe 1 müssen täglich 90 Minuten Unterstützungsbedarf vorhanden sein, davon muss mindestens die Hälfte der Zeit für die Grundpflege verwandt werden(waschen, ankleiden…). Dann gibt es eine Begutachtung des MDK. Dort wird ein Mitarbeiter oder Mitarbeiterin einen Hausbesuch machen und Fragen stellen. Die Beweglichkeit wird in der Regel überprüft sowie die Hilfebedürftigkeit.
Daraufhin wird ein Bescheid ergehen. Wenn der Bescheid abgelehnt wird, kann man Widerspruch einlegen. Dazu reicht ein einfaches Schriftstück. Es kommt dann zu einer erneuten Begutachtung, in derRegel dann aber nur nach Aktenlage.
Naja, und wenn die Pflegestufe 1 bewilligt wurde, dann geht´s los: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, ambulanter Pflegedienst oder lebt Oma Gundel schon in einem Heim… Naja, eine Mange zu bedenken eben.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

Hallo,

bei der zuständigen Krankenkasse Antrag auf Pflegleistungen stellen. Der Gutachter kommt dann ins Haus und erstellt ein Gutachten, auf dessen Grundlage die Pflegekasse eine Entscheidung trifft. Es geht bei der Pflege nicht ums Einkaufen gehen, Kochen, putzen, waschen, etc. dies ist nur „nebensächlich“. Es geht um die Pflege am Menschn, also Duschen, Waschen, Toilettengänge, Füttern etc.

Mfg

Matthias

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Hallo,
Grundlage bildet das SGB XI.
Um die Frage ausreichend zu beantworten könnte man ein ganzes Buch schreiben.
Deshalb hier nur in Kürze -
Antrag bei der Pflegekasse stellen und Pflegetagebuch anfordern. Dieses tageuch exakt führen (bereits in der Zeit ab Antragstellung).
Nach ca. drei Wochen kommt ein Gutachter des MDK. und erstellt ein Gutachten über die Einstufung als Pflegefall.
Grundvoraussetzung ist, dass täglich eine Pflegeleistung vom mindestens 90 Minuten erbracht werden muss, wobei die reine Pflegeleistungen mindestens 46 Minunten betragen muss, der Resat kann sich auf die hauswirtschaftliche Versorgung erstrecken.
Sollte dem Antrag stattgegeben werden und Fragen bestehen hinsichtlich der Leistungsgewährung bitte noch einmal melden, ebenso, wenn der Antrag abglehnt werden sollte.
Jederzeit gerne bereits weitere Antworten zu geben.
Zuviel Infiormation am Anfang kann auch verwirren.
Gruss
Czauderna

Hallo, zunächst wird nicht eine Pflegestufe beantragt, sondern grundsätzlich eine Pflegestufe. Der Ausgang dabei ist völlig offen. Der Antrag kann bei der Krankenkasse völlig formlos (also auch zur Niederschrift) beantragt werden. Voraussetzungen für die einzelnen Pflegestufen finden Sie unter http://www.mds-ev.de/.
Vom Weiteren Verlauf ist es nun so, das der Medizinische Dienst (MDK) eingeschaltet wird und von dort ein Untersuchungstermin in häuslicher Umgebung vereinbart wird. Anschließend wird Ihnen durch die Krankenkasse das Ergebnis mitgeteilt. Wichtig ist, wenn Sie ein Faxgerät besitzen, so faxen Sie heute noch den Antrag an Ihre Krankenkasse (alternativ heute noch in den Postkasten werden der Krankenkasse werden). Sollte dem Antrag positiv zugestimmt werden, so bekommen Sie auch schon für den Monat Oktober Leistungen. Wäre schade, wenn dies wegen einem Tag zu einem finanziellen Nachteil führen würde.

Hallo Dreyer3,

Zuständig für die Prüfung / Beantragung ist die jeweilige Krankasse oder Krankenversicherung bei der Oma Gundel versichert ist. Dort können auch alle Fragen geklärt werden.

Grundlage für eine Pflegestufe ist der Pflegebedarf (Körperpflege, Mobilität, Ernährung). Wenn der Pflegebedarf 45 Min. pro Tag beträgt können weitere Leistungen der Pflegeversicherung beansprucht werden (Haushaltshilfe, Pflegedienst, Hilfsmittel, Umbauzuschüsse).
Bei psychsomatischen Erkrankungen (Demenz, Alzheimer etc.) gibt es besondere Voraussetzungen für eine Pflegestufe.

Mein erster Schritt wäre der Besuch beim Hausarzt und Beratung durch den Hausarzt.
Zweiter Schritt Beratung durch den Versicherer.
Dritter Schritt Antragstellung wenn Voraussetzungen erfüllt sind.
Mit den wenigen Informationen ist eine weitere Konkretisierung schwer.

Hoffe gibt zumindest eine Richtung vor!?!?
Gruß
Jeanny P.

Oma Gundel will Pflegestufe I beantragen, was sind dafür die

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Hallo,

gesetzliche Grundlagen für die Einstufung in eine Pflegestufe sind das Pflegeversicherungsgesetz (Sozialgesetzbuch XI)und die Begutachtungsrichtlinien des Spitzenverbandes der GKV (nachzulesen im Internet unter mds-ev.de). Grundsätzlich bedeutet Pflegebedürftigkeit nicht allgemeine Hilfebedürftigkeit, sondern ist viel enger gefasst. Entscheidend ist ein mindestens 6 Monate bestehender Hilfebedarf bei den gesetzlichen Verrichtungen der Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung. Letzteres spielt, da fast immer gegeben, nur eine geringe Rolle. Bei den anderen Verrichtungen muss für die Pflegestufe 1 mindestens ein Hilfebedarf von täglich 46 Minunten gegeben sein, dazu kommen dann noch 45 Minuten Hilfebedarf bei der Hauswirtschaft.
Wie geht man vor?
Der Antrag kann formlos bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Durch Oma Gundel selbst oder auch die Pflegeperson. Pflegekasse ist im wesentlichen gleich Krankenkasse. Diese wird entsprechende Formulare zusenden. Als nächstes steht dann ein Hausbesuch durch einen Gutachter eines medizinischen Dienstes (welcher das ist kommt auf die Krankenkasse an)an. Dieser wird Oma Gundel zu Hause aufsuchen und ein standardisiertes Gutachten zum Pflegebedarf erstellen (das sogenannte Formulargutachten). Dieses Gutachten geht an die Pflegekasse, welche dann entscheidet (sie folgt zu 99,9% dem Gutachten). Innerhalb von 5 Wochen ab Antragstellung muss nach neuer Rechtslage das Verfahren abgeschlossen sein, was nicht immer der Fall ist. Danach könnte Oma Gundel Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, dann kommt in der Regel ein Zweitgutachter. Zum Schluss bliebe der Gang vor das Sozialgericht.
Praktische Tipps: Lass dich beraten. Z. B. in einem Pflegestützpunkt, wenn es in der Nähe keinen gibt, dann von einem ambulanten Pflegedienst. Führe über 14 Tage ein Pflegetagebuch, Vordrucke gibt es auch bei den Krankenkassen.
Ob Aussicht auf Erfolg besteht, kann ich so nicht beurteilen. So ganz pauschal: Wenn sich Oma Gundel noch alleine wäscht, alleine auf die Toilette geht und sich in der Wohnung noch alleine fortbewegt, und „nur“ Hilfe beim Einkaufen, Saubermachen und Wäsche waschen braucht, sind die Chancen auf eine Pflegestufe eher gering.

Mit freundlichen Grüßen
Gert

Das Wichtigste ist erstmal die Antragstellung bei der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung, wo sie versichert ist. Leistungen gibt es bei Zuerkennung der Pflegestufe ab Antragstellung.
Deine Frage ist so umfassend, dass ich sie hier nicht beantworten kann.
Lasst Euch am Besten Informationsmaterial schicken, ich empfehle die Broschüre „Ratgeber Pflege“, kostenlos zu erhalten vom Bundesgesundheitsministerium (Publikationen)über 01805-778090.
Oder als PDF bei www.bmg.bund.de
Beim BMG gibt es auch ein „Bürgertelefon Pflegeversicherung“, wenn Unklarheiten bestehen. Tel. 01805-9966-03.
Viel Glück!

Oma Gundel will Pflegestufe I beantragen, was sind dafür die
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Guten Morgen Dreyer,

ich habe da etwas zum nachlesen, bitte an klicken, bei Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfürgung.

Herzliche Grüße von Georgia

http://www.pflegestufe.info/pflege/pflegestufe_1.html

Oma Gundel will Pflegestufe I beantragen, was sind dafür die
Grundlagen, Voraussetzungen, Richtlinien usw.!?
Wer kann helfen!? Wie geht man vor, wie geht man bei Ablehnung
vor usw.!? Danke!!!

Hallo,
Grundlage ist das Soziagesetzbuch XI . Für die Pflegestufe 1 muß der/die Pflegebedürftige erheblich Pflegebedürftig sein d.h. Hilfebedarf von 90 Minuten täglich, davon max. 45 Minuten Hauswirtschaft. Die Begutachtungsrichtlinie erhält man als download beim MDS Essen. Das wichtigste ist : Formlose Antragstellung bei der Pflegekasse, die schickt dann einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Bei Ablehnung wiederspruch einlegen und Kopie des Gutachtens anfordern und einem Pflegeexperten vorlegen, ob das Gutachten korrekt ist.

Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach dem nächsten Pflegestützpunkt. Diese beraten kostenlos und sehr kompetent.

Gruß, Nicole